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Versicherung

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Clumsi

Leider war ich nicht schnell genug und ,,klare Ansage" kam nicht an: Mein Sohn hat bei Verwandten eine Lampe für 400 Euro kaputt geschmissen. Wir sind haftpflichtversichert. Fragen: 1. Zahlt die Versicherung bei Verwandten? 2. Gibt es bei Inanspruchnahme Nachteile, wie z.B. dass man ab dann höhere Beiträge zahlen muss, ab einer gewissen Häufigkeit raus geschmissen wird o.ä.?


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von Clumsi

Hallo, steht Dein Kind denn mit in der Versicherung? Ich gehe davon aus, das Dein Kind im sogenannten deliktunfähigen Alter ist, weil s ja nicht auf "klare Ansage" gehört hat


fsw

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Ja,sie zahlt auch bei Verwandten.


Nenilein

Antwort auf Beitrag von Clumsi

Mein Sohn hat mit 1 die Brille seiner Oma kaputt gemacht. Die Versicherung hätte trotz Verwandschaft gezahlt, allerdings hätten wir eine Selbstbeteiligung von 150€ zahlen sollen. Und das sollen wir jedes mal, wenn mein Sohn bis zu einem bestimmten Alter einen Schaden anrichtet. Andere Nachteile hätten wir nicht gehabt.


chrissicat

Antwort auf Beitrag von Clumsi

Wie alt ist dein Sohn?


LaLeMe

Antwort auf Beitrag von Clumsi

Wenn du ihn mit versichert hast dann ja


Philo

Antwort auf Beitrag von Clumsi

Meine Tochter hat an ihrem 6. Geburtstag ein Brillenglas ihres Patenonkels kaputt gespielt. Ich hoffe, die Versicherung zahlt, bislang hat sie sich zum Schaden nicht gemeldet. LG, Philo


Honey58

Antwort auf Beitrag von Clumsi

Eine Haftpflichtversicherung zahlt auch bei Verwandten. Da dein Sohn unter 7 Jahren ist, zahlt sie nur, wenn das explizit in den AGB steht bzw. wenn ihr eine Familienversicherung abgeschlossen habt.


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von Clumsi

Wir haben unser deliktunfähiges Kind extra versichert, da ich mich moralisch verpflichtet fühlen würde z.B. dem Nachbar die kaputte Scheibe zu ersetzen, wenn auch rechtlich nicht verpflichtet. Schaut mal in Euren Vertrag.


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von Clumsi

Es kommt erstmal drauf an wie alt er ist und ob er aufgrund des Alters mit versichert ist,unter 8 muss es extra mit eingefügt sein,dann zahlen sie auch ohne Eigenanteil(wenn es denn auch so versichert ist),meine Große hat mehrere Schäden verursacht und sie haben immer bezahlt ohne dass wir hochgestuft würden.wichtig ist das sofortige melden und schreibt euch den hergang schon Mal auf,damit es auch so richtig wie möglich ist. Wenn es sehr häufig vorkommt oder die Schäden sehr hoch sind kann eine Versicherung euch kündigen,haben sie Zweifel an der Schilderung zahlen sie unter Umständen nicht,aber da muss schon viel Vorfällen,bzw die Schilderung nicht schlüssig sein,oder man erzählt am Telefon etwas anderes als hinterher auf dem Bogen steht (deshalb unbedingt aufschreiben). Der Verwandtschaftsgrad ist egal solange es nicht die Versicherungsnehmer selber sind,und es darf nichts geliehenenes sein.


Charo258

Antwort auf Beitrag von Clumsi

Erstmal hat die Versicherung bei einem deliktunfagigen Kind die Pflicht den Schaden abzulehnen. Verwandtschaft ist kein Problem solange ihr keinen gemeinsamen Vertrag habt. Wenn du den Passus deliktunfagigen kind dabei hast kannst du verlangen dass sie zahlen das musst du aber explizit wollen. Nachteile gibt es bei manchen Verträgen wie Selbstbeteiligung oder hochstufung. Da musst in dein Vertrag gucken. Auch bei dem Passus deliktunfähig kann es ne höchst Grenze geben. Musst auch im Vertrag gucken. Wennst noch was brauchst kannst gerne ne pm schicken. Bin Schadenregulierer bei einer Versicherung und kann dir dann noch genauer helfen wenn ich Versicherung und Tarif dazu Weiss.