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Vermögenswirksame Leistungen (während der Elternzeit)

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Vermögenswirksame Leistungen (während der Elternzeit)

Kira75

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Wenn man Vermögenswirksame Leistungen bzw. einen Bausparvertrag laufen hat, bei dem einen Teil der Arbeitgeber bezahlt und der Rest man selbst, was passiert damit wenn man in Elternzeit geht? Ruht der generell, kann man die Zeit über auch alleine weiternbezahlen, was ist am besten? Jemand eine Ahnung?


mf4

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Antwort auf Beitrag von Kira75

google sagt Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen der Arbeitgeberseite, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aufgrund einer entsprechenden Regelung im Tarifvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder im Einzelarbeitsvertrag zustehen sowie Teile des Arbeitslohnes, die vermögenswirksam angelegt werden. Ob der Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen auch während der Elternzeit besteht, hängt vom Inhalt der jeweiligen Vereinbarung ab.