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Vaterschaftsanerkennung

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Vaterschaftsanerkennung

Valli1990

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Hallöchen, ich bin aktuell 29+5 und fange so langsam an mir Gedanken zu machen was alles noch zu erledigen ist. Und nun viel mir ein, dass wir demnächst noch die Vaterschaftsanerkennung machen müssen, da unsere Kleine den Nachnamen vom Vater bekommen soll. Nun meine Frage. Mein Partner, also der Kindsvater bezieht im Moment Hartz 4 wegen Mindereinkommen. Wenn wir jetzt beim Jugendamt die Vaterschaftsanerkennung machen lassen benachrichtigen die dann automatisch das Jobcenter über die baldige Vaterschaft oder muss er sich da selber drum kümmern? Bzw. wann muss er spätestens das Jobcenter darüber informieren? Jetzt noch in der SS oder erst wenn die Kleine da ist? Wir haben da nie drüber nachgedacht und jetzt hab ich ein bissl Angst das wir es schon hätten viel eher melden müssen, dass er Vater wird. Im Internet konnte ich nichts finden und hoffe das sich hier jemand auskennt :) Danke


Kolkrabe

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Antwort auf Beitrag von Valli1990

Ich kenne mich da zwar nicht aus, kann mir aber nicht vorstellen dass er das melden muss. Allerdings könnte er doch einfach einen Sachbearbeiter anrufen, da weiß er doch sicher was zu tun ist, oder?!


mf4

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Antwort auf Beitrag von Valli1990

Er muss das alles selbst regeln mit dem JC. Das ist nicht der Job des Jugendamtes. Eine baldige Vaterschaft interessiert das JC aber auch nicht wirklich. Erst wenn ein Kind da ist. Wenn das Kind aber nicht bei ihm lebt muss er es dem JC nicht melden (weil er nichts für das Kind bekommt). Er ist zwar unterhaltspflichtig aber er wird ja nicht zahlen können. Du solltest dich aber kümmern, dass er UH zahlen kann, denn der steht dem Kind zu.


mf4

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Antwort auf Beitrag von mf4

Lebst du mit dem Kind bei ihm dann? Dann (wenn das Kind da ist) muss er es natürlich melden, weil dann 1 Person mehr in die Bedarfsgemeinschaft fällt.


Valli1990

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Antwort auf Beitrag von mf4

Da bin ich ja schon mal beruhigt, dass wir keins auf den Deckel kriegen :) Wir leben dann als Bedarfsgemeinschaft in einem Haushalt, also muss er sobald die Kleine da ist das auch dem Amt melden richtig? Aber das mit dem Unterhalt fällt doch dann weg oder wenn wir zusammenleben? Ich meine ich will ja kein Unterhalt von meinem Partner wenn wir einen Haushalt führen, das wäre ja Blödsinn...


mf4

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Antwort auf Beitrag von Valli1990

Ja sicher, wenn ihr eine Bedarfsg. seid. Dein Einkommen zählt ja mit hinein, das des Kindes auch (Kindergeld, ggf. Unterhalt). Was du willst spielt keine Rolle... dem Kind steht UH zu und der Vater müsste ihn zahlen. Blödsinn mag das für dich sein aber was nicht vom Vater kommt zahlt das Amt und somit ist das fürs Amt kein Blödsinn.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Valli1990

Das Jugendamt wird euch sagen, was die nächsten Schritte sind. Was den Nachnamen betrifft: Guck doch mal im Rechtsforum bei Frau Bader vorbei. Da wirst du viele Fälle sehen wo Frauen nach einer Trennung vergeblich versuchen, den Nachnamen des Kindes wieder zum eigenen Namen zu ändern. Das geht nicht mehr ohne Zustimmung des Kindsvaters, wenn a) das Kind den Nachnamen des Vaters trägt oder b) der Kindsvater von der Kindsmutter das gemeinsame Sorgerecht eingeräumt bekam. Du und das Kind gewinnen nichts damit, dass das Kind den Nachnamen des Kindsvaters trägt.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Pamo

übrigens macht man die Sache mit dem Namen auf dem Standesamt und nicht im Jugendamt


Pamo

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Antwort auf Beitrag von mf4

ich geh mal davon aus, dass das ein Tipp für die AP war? oder du glaubst, dass ich in nächster Zeit mal beim Jugendamt vorbei schaue, um den Nachnamen meines Kindes ändern zu lassen?


mf4

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Antwort auf Beitrag von Pamo

du wirst das schon wissen, bist ja schon groß


Pamo

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Antwort auf Beitrag von mf4

ok, ich wollt schon rüber kommen und mit dem Schlappen hinter dir her rennen


mf4

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Antwort auf Beitrag von Pamo

kannst trotzdem rüber kommen, ich mach uns Käffchen


Pamo

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Antwort auf Beitrag von mf4

ich bring auch einen Sekt mit wir können uns schicke Nachnamen für unsere Kinder überlegen