--Divinitas--
http://th-h.de/infos/jura/strafanzeige-strafantrag.php irgendwie bin ich gerade zu dumm um das zu verstehen wer kann es mir übersetzen? lg alex
Strafantrag stellt die Polizei die wird dann wirksam wenn die andere Partei zb bei einem Unfall dann anzeige erstellt ansonsten verfällt es
Also: Strafanzeige ist die Anzeige, die Du bei der Polizei machst. Ganz normale Anzeige. Falls ein Beschuldigter bekannt ist, kann gegen den vom Anzeigenerstatter Strafantrag gestellt werden - nicht von der Polizei!. Das hat dann zur Folge, dass die Staatsanwaltschaft der Anzeige nachgehen muss und nicht mangels öffentl. Interesse das ganze Einstellen kann. Kurz: Du bekundest als Anzeigenerstatter Dein nachdrückliches Interesse an der Bestrafung des Täters, indem Du auch noch einen Strafantrag stellst. Dazu hast Du nach Bekanntwerden das Täters (ich glaub) drei Monate Zeit. Lg, Silke
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Es gibt Delikte die werden nur verfolgt und bestraft wenn ausdrücklich ein Strafantrag des Geschädigten vorliegt! Die Anzeige macht man generell bei der Polizei und es gibt eben Straftaten, bei denen man zusätzlich nur Anzeige explizit einen Strafantrag stellen muss!