sojamama
Hallo, meine Eltern kamen auf mich zu zwecks einer Vorsorgevollmacht, die sich mich bitten zu unterschreiben. Nun weiß ich aber noch nicht mal was das genau ist, was das einschließt usw. Ich habe mich noch nicht damit befasst, das war immer in weiter Ferne.... bisher.... Beide haben eine ausführliche Patientenverfügung, wo wohl das Medizinische geregelt ist. Das geht mich dann nichts mehr an oder? Denn SOWAS (also lebenserhaltende Maßnahmen, Speisenzuführung, OPs etc. möchte ich nicht entscheiden müssen). Ich hoffe, das ist mit so einer Patientenverfügung klar geregelt, dass ich da raus bin. Aber sie wollen eben, dass ich diese Vorsorgevollmacht unterschreibe. Was genau wäre meine Aufgabe? Was muss ich entscheiden? Vielleicht könnt Ihr mir ja helfen.... gerade sind sie im Urlaub, ich erbat mir ja Bedenkzeit.... denn ich möchte eigentlich nicht sowas wie ein Betreuer sein. Ist es sowas? melli
...bist du mit der Vorsorgevollmacht noch kein Betreuer, aber du signalisierst deine Beritschaft, die Betreuung zu übernehmen, wenn einer der Eltern nicht mehr geschäftsfähig sein sollte. Und dann würdest du auch trotz Patientenverfügung gefragt werden, wenn etwas Medizinisches zu entscheiden ist. Trini
Aha, danke. D.h. die Patientenverfügung ist quasi hinfällig, wenn ich ja trotzdem gefragt werde... warum macht man dann sowas? Und was ist, wenn ich nicht Betreuer werden will? Dann kommt ein Gesetzlicher und entscheidet? Das will ich aber auch nicht..... Ich möchte aber keinesfalls über medizinische Angelegenheiten entscheiden, wie z.B. Beatmung abstellen oder so. DAS will nicht ich entscheiden müssen. Daher dachte ich, DAS ist in der Patientenverfügung geregelt und daran ist nichts zu rütteln. melli
Wenn es eine Patientenverfügung gibt und diese den zu entscheidenen Fall abdeckt,musst du nichts mehr entscheiden. Eine Patientenverfügung sollte möglichst detailliert abgefasst werden und alle 5 Jahre erneuert werden
Hej! Hier bei uns erstreckt sich das auch darauf, daß Arzt, Bank und Kommune (Sozialamt und Co) einem Auskunft geben dürfen über Dinge,diesonst der Schweigepflicht unterliegen. Und genau: Änderungen in der Medizinierung können dann mit dem, der diese Vollmacht hat, besprochen werden und ggf. auch geändert. Wenn ich Betreuer richtig übersetze, müßte der Betreffende, um den es geht, dan nauch offiziell lentmünmdigt = nicht mehr geschäftsfähig sein. Gruß Ursel, DK,
Bitte mach dich darüber schlau. Eine Vorsorgevollmacht ist eine recht elementare Basis für denFall, dass jemand nicht mehr für sich selbst entscheiden kann. Hat man eine solche Verfügung nicht und ist selbst nicht mehr geschäftsfähig oder fähig zu entscheiden, wird ein Betreuer von Gericht bestellt. Das gilt auch innerhalb einer Ehe oder Lebensgemeinschaft. Meinen Eltern erging das so. Da durfte meine Mutter nach 40 Jahren Ehe nicht mehr über das gemeinsame Konto verfügen oder den früher (leider nicht schriftlich erklärten) Willen meines Vater durchführen, sondern musste einen wildfremden fragen. Ich persönlich finde es richtig und wichtig eine Vorsorgevollmacht auch für mich zu haben und habe diese für meine Mutter auch übernommen. Eine Patientenverfügung ist nur für den medizinischen Fall.
o.t.
Genau so ist es. Hat man keine Vorsorgevollmacht, darf man nichtmal mehr Geld vom gemeinsamen Konto holen, wenn der Partner zB. in Koma liegt. Alles schon erlebt. Da mußte die Ehefrau erst bei Gericht die Erlaubnis einholen, Geld abzuheben für einen neuen Rasierer fürs Krankenhaus. Wir hatten diese Vollmacht nicht, aber ich war auch nicht in Koma. Als ich wieder schreiben konnte, haben wir das sofort alles erledigt.
Wobei man in der regel erst schaut ob es wen in der Familie gibt die Betreuer wird, und nur dann wenn es da keinen gibt der geeignet erscheint oder es keiner machen will, werden die gesetzlichen eingesetzt. Habe ich beides schon durch. Mein Rat, jeder sollte einen entsprechende Vollmacht rechtzeitig regeln. Es erleichtert den Angehörigen einiges. Mit der medizinischen deckt man dann den anderen Teil ab. Und für den Todesfall am besten auch noch entsprechende Wünsche hinterlassen. Wobei das alles nicht unbedingt bindend ist. Wenn wer in der Familie dagegen Einspruch erhebt landet es notfalls vor dem Gericht und die regeln es dann.
Wie wär's mit Lesen? Steht doch alles in der Verfügung drin.
sobald alle wieder aus dem Urlaub da sind, werde ich mir diese Papiere mal in Ruhe durchlesen und mit meinen Eltern besprechen. melli
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