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Unterhaltsfrage

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Unterhaltsfrage

Wilde Hexe

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Hi, wieviel muss der Vater dem Kind an Unterhalt zahlen und wie lange?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Wilde Hexe

Das ist eine GUTE Frage. Die Düsseldorfer Tabelle kann dir da weiterhelfen, ich leider nicht (bekommen Unterhalsvorschuss).


mf4

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Antwort auf Beitrag von Wilde Hexe

Hängst von seinem Einkommen ab und später davon, ob und wann sein Kind Einkommen hat.


Wilde Hexe

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Antwort auf Beitrag von mf4

Mein Bruder ist 24 und bekommt immer noch Unterhalt von unserem vater. Er besucht die Abendschule. Wie lange muss mein Vater bezahlen?


mf4

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Antwort auf Beitrag von Wilde Hexe

Ich nehme an, dass das Einkommen des Sohnes geprüft wird und er zu wenig hat und deshalb UH bekommt. Würde mich aber fast wundern. Meine beiden Großen hatten wenig Einkommen in der Ausbildung aber UH musste der Vater keinen mehr zahlen. Eine Überzahlung, weil der Vater weiter UH zahlt aber nicht mehr muss kann auch vorkommen und das wäre wegen Rückzahlung schlecht.


sarahT

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Antwort auf Beitrag von Wilde Hexe

Maximal bis zum 27ten Lebensjahr, oder wenn dein Bruder eine abgeschlossene Berufsausbildung hat. Allerdings, wenn dein Bruder mit 27 noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hat z.B. wg Kindererziehung, müsste dein Vater ihn später evtl auch noch bei einer Ausbiludng unter die Arme greifen. Ist nicht so einfach mit Unterhalt. Macht dein Bruder denn im Moment ne Ausbildung oder holt er seinen Schulabschluss nach?


Wilde Hexe

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Antwort auf Beitrag von mf4

er geht nicht arbeiten


mf4

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Antwort auf Beitrag von sarahT

Hat er denn gar kein Einkommen? Wenn ja dann wird es KOMPLETT angerechnet.


Wilde Hexe

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Antwort auf Beitrag von sarahT

er macht keine ausbildung, er macht den abschluss nach.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Wilde Hexe

Warum geht denn ein junger Mann in dem Alter nicht arbeiten oder macht Ausbildung? Nur mal eben abends ein wenig Schule und die Eltern müssen löhnen finde ich auch etwas dürftig. Oder hat er gearbeitet und bekommt ALG?


Wilde Hexe

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Antwort auf Beitrag von mf4

nein, er hat gar kein einkommen


mf4

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Antwort auf Beitrag von Wilde Hexe

Wohnt er zu hause oder wie muss man sich das vorstellen? Kann doch nicht sein, dass jemand nur von UH lebt?


Wilde Hexe

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Antwort auf Beitrag von mf4

Er wohnt seit 5 jahren bei der Oma, die jetzt aber in ein pflegeheim musste. Er bekam von Ihr auch eine gewisse Summe, die ich nicht kenne. Unser Vater wohnt über der Oma. Also 1. Stock unser Vater erdgeschoss Oma und mein Bruder


mf4

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Antwort auf Beitrag von Wilde Hexe

Ich nehme an, der Vater fragt sich wie lange er sein erwachsenes arbeitsfähiges Kind finanzieren soll wo es jetzt noch Kohle von Oma gab... richtig? Ich verstehe den Vater.


Wilde Hexe

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Antwort auf Beitrag von mf4

Nein, ich frage das. Den das Haus muss verkauft werden, weil mein vater das Pflegeheim nicht ewig finanzieren kann. Er möchte aber nicht, das sein Sohn mit in die neue Wohnung zieht. Mein Bruder soll sich selber eine suchen.


Mareike25

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Antwort auf Beitrag von Wilde Hexe

Hat er Bafög beantragt? Am besten zum Anwalt und mal fragen. Ich rufe gerne bei der Anwaltshotline an, die sind kompetent und billiger wie ein Termin-Gespräch. Oder stell die Frage bei Treffpunkt Eltern, da wird einem auch seht gut geholfen. Lg Mareike


Mareike25

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Antwort auf Beitrag von Mareike25

hier der link http://www.treffpunkteltern.de/foren/ lg Mareike


mf4

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Antwort auf Beitrag von Wilde Hexe

Versteh ich vollkommen. Der junge Mann sollte sich allein ein Leben aufbauen können. Dann wird er sich einen Job suchen müssen. Bis dahin wird ihn der Vater aber wohl unterhalten müssen, wenn es kein Einkommen gibt.


sarahT

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Antwort auf Beitrag von Wilde Hexe

Naja, dein Bruder hat schon anrecht auf den Unterhalt. Er kann sich aber, wenn es für die Ausbildung notwendig ist eine eigene Wohnung suchen. Und mit 25 kein Problem. Für deinen Vater und die Kosten für das Heim: Hat er denn schon mal einen Antrag beim Landschaftsverband gestellt? Die übernehmen die Kosten fürs heim wenn eine Lücke ist und sonst keine zahlen kann. Haus muss trotzdem weg, ok, aber Kindersunterhalt geht rechtlich vor also, je nachdem wieviel dein Vater verdient muss er dann Unterhalt zahlen aber das Heim nicht. Dein Vater sollte sich wirklich mal an einen Fachanwalt für Sozialrecht (wg Heim) und für Familienrecht (wg Unterhalt) wenden, dann kann die situation genau geklärt werden. Grüße