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Unterhalt...?

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Unterhalt...?

Keks10

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hallo... erfahrungen bitte..... mein exmann arbeitet vollzeit hat ca. ein nettolohn von 1050-1100 euro....zahlt jahrelang kein unterhalt, kind ist 13 jahre.....ich will anwaltlich versuchen, das er wenigstens den grundunterhalt für sein kind zahlt...... kennt sich jemand aus..?


mf4

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Antwort auf Beitrag von Keks10

da er einen Selbstbehalt von 1000 hat... siehts eher mies aus mehr als 50-100€ wirst du nicht sehen hat er noch absetzbare Dinge wie z.B. Fahrkosten dann wird das auch noch angerechnet zu seinen Gunsten


Keks10

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Antwort auf Beitrag von mf4

ja sprit tägl.zur arbeit...


mf4

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Antwort auf Beitrag von Keks10

ich denke den wird er geltend machen können und dann werden aus den 50-100€ eher null € die das Kind sehen wird


mf4

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Antwort auf Beitrag von mf4

Im AE erzählt man gern was davon, dass sich der unterhaltspfl. Vater dann einen anderen oder zweiten Job suchen muss, weil UH vorgeht... ich persönlich keine keinen, der das gemacht hat oder dazu aufgefordert wurde,


SteelyAngel

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Antwort auf Beitrag von Keks10

Selbstbehalt liegt bei 1100€, wirst du wohl leider keine Chance haben...


mf4

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Antwort auf Beitrag von SteelyAngel

1000€ vorher war er sogar niedriger


SteelyAngel

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Antwort auf Beitrag von mf4

Laut Schreiben der Staatsanwaltschaft das ich hier liegen hab 1100 ;)


mf4

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Antwort auf Beitrag von SteelyAngel

http://www.welt.de/wirtschaft/article111825682/Richter-entlasten-Unterhaltspflichtige-ab-2013.html


SteelyAngel

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Antwort auf Beitrag von mf4

Ich kenne die Tabelle ;) Hab ja geschrieben das ich diese Information vom Staatsanwalt habe. Ob es da noch Unterschiede von Bundesland zu Bundesland gibt weiß ich leider nicht. Nur wird es schon einen Grund haben warum er in diesem Schreiben 1100€ als Selbstbehalt benennt. Warum auch immer das so ist...


Catmu

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Antwort auf Beitrag von Keks10

Die pfändungsgrenze zumindest bei unterhaltsschulden liegt unter dem üblichen selbstbehalt. Lass dich am besten von einem FA für FamR mal beraten.


Kolkrabe

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Antwort auf Beitrag von Keks10

Wenn ich den Artikel richtig lese unterscheiden die zwischen ehelichen Kindern (1000€) und nichtehelichen Kindern (1100€)


Tippel33

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Antwort auf Beitrag von Keks10

Bei 1050 € netto ....wovon soll er denn Unterhalt zahlen?