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Umgangsfrage bei geteiltem Sorgerecht

Umgangsfrage bei geteiltem Sorgerecht

zwergdackel89

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gesetz dem fall ich würde umziehen wollen, weiter weg... müsste ich da den Vater um erlaubnis bitten?! und was kann ich tun, wenn er sie eventuell verweigern sollte?! der Umgang würde nach wie vor alle 4 -6 Wochen im Rahmen der Väterlichen Möglichkeiten stattfinden.


Princess01

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Antwort auf Beitrag von zwergdackel89

Ja, musst du! Am besten schriftlich geben lassen, sagt er nein wirds schwierig.


zwergdackel89

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Antwort auf Beitrag von Princess01

einmal alle vier wochen oder dergleichen - mehr macht er jett auch nicht. und er spart sich fahrtkosten^^


Andrea6

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Antwort auf Beitrag von zwergdackel89

Bei geminsamem Sorgerecht (geteilt??) muß der Vater selbstverständlich dem Umzug zustimmen - alles andere wäre Kindesentzug. Du fändest es sicher auch nicht passend, wenn der Vater sich mit dem Kind davonmacht...


Princess01

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Antwort auf Beitrag von Andrea6

Mein Ex hat seinen Sohn 6 Monate nicht gesehen, trotzdem ist es Kindesentzug wenn ich ihn nicht gefragt hätte. Wie gesagt, lass es dir von ihm schriftlich geben, Gesetz ist Gesetz, egal wie oft oder selten er das Kind sieht(wobei mein Ex das Sorgerecht an sich abgeben könnte, er will ja nichtmal sein Kind sehen).