Fine8198
Hallo, ich frag mal wieder hier weil Ihr immer gute Tipps geben könnt ... Wenn im Arbeitsvertrag folg. Satz drinsteht: "...Ansprüche aus Mehrarbeit bestehen nur, wenn diese durch die zuständige Führungskraft angeordnet und genehmigt worden ist...." heißt das doch, dass man keine Überstunden machen muß, wenn der Vorgesetzte nicht ausdrücklich sagt...heute/morgen mußt Du Überstunden machen...richtig? Wenn der Vorgesetzte aber stillschweigend davon ausgeht, dass Du Überstunden machen mußt, weil die Arbeit sonst bis zum nächsten Tag liegen bleibt und Du machst die nicht (weil Du sonst den letzten Bus nicht schaffst oder weil niemand was gesagt hat)....was kann drohen? Kann der AG z.B. mit Abmahnung drohen? Darf er doch nicht, weil er die Überstd. nicht angeordnet hat oder? Ach ja, voll kompliziert..ich hoffe Ihr versteht was ich meine LG und Danke Fine8198
es geht um die Bezahlung der Überstunden in dem Satz..."Ansprüche aus mehrarbeit...." Nicht um die Arbeit selbst...also kann schon erwartet werden das du Überstunden machst...was dir droht kann ich aber nicht aus diesem Satz lesen.... am besten das persönliche Gespräch suchen... LG
Das heißt, man kann nicht ewig arbeiten nur um darauß mehr Geld zu ziehen. Wenn es nötig ist, macht man Überstunden und wenn nicht dann nicht. Bei uns ist es so, das wir es entweder bezahlt bekommen oder wir dürfen sie anstatt der Kindkranktage nehmen(ich lass immer 15h stehen für sowas).
So kompliziert ist das gar nicht. Du gehst zu deinem Vorgesetzten und sagst, das Du deine Arbeit nicht in der regulären Zeit schaffst und fragst, ob Du Überstunden machen sollst oder ob es eine andere Lösung gibt. Wo ist das Problem?
Als *gute* Arbeitnehmerin meldet man sich mit einem "Chefe, ich geh dann!" bei seinem Chef oder zumindest Vorarbeiter ab. Wird dann darauf hingewiesen, dass noch Arbeit zu erledigen ist und man diese JETZT noch tatigen soll, dann ist die Überstunde (mündlich) angewiesen. Geht man dann und der Chef mault einen an, weil man pünklich gegangen ist, ist er im Unrecht. Er könnte dir höchstens vorhalten, dass deine Arbeitsleistung zu langsam ist und die Arbeit eigentlich in der Regelzeit geschaft werden KÖNNTE. DARÜBER kann er dann eine Abmahnung verfassen, aber nicht darüber, dass du pünktlich (laut Arbeits(zeit)vertrag) gegangen bist. LG
Könnte auch bedeuten, das Überstunden nur bezahlt werden, wenn diese ausdrücklich angeordnet worden sind.
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