dasHarlchen
Wir haben hier aktuell eine Verwirrungs-Frage:
Auf dem Nummernschild steht, dass der TüV im Dezember 22 fällig ist, im Fahrzeugschein steht Februar 23.
Können wir uns jetzt ein Datum aussuchen? Dann nehmen wir nämlich erst Februar 23
Also es wird neuerdings vom letzten TÜV, der gemacht wird, gezählt. Soweit ich weiß. Deswegen würde ich dem Nummernschild folgen. Hmm..
Da wäre es hilfreich die letzte Bescheinigung vom TÜV zu haben - da sollte das Ausstellungsdatum ja korrekt sein.
Das Auto gehörte uns vor 2 Jahren noch nicht, deswegen haben wir keine Unterlagen vom letzten TüV. Vor Kauf hatten wir es in einer Werkstatt checken lassen und selbst da sind die zwei unterschiedlichen Daten nicht aufgefallen
Die Unterlagen hätten euch aber gegeben werden müssen. Der letzte TÜV-Bericht muss meines Wissens nach immer im Auto liegen. Ihr müsstet also so oder so neu machen.
Das wäre mir neu, dass der TüV-Bericht mitgeführt werden soll.
Hat mir der TÜV so vor Jahren gesagt.
Doch, die Aussage ist korrekt. Der muss mitgeführt werden. Richte dich nach dem Kennzeichen, denn die ändern die Farbe nach Jahren und dadurch weiß die Polizei wen sie aus dem Verkehr ziehen muss. Spätedtens ab Januar hast du ein Problem, auch weil du keinen Tüvbericht hast. Es kam dazu, denke ich, dass im Jahre 2020 TÜV vorgezogen wurde der erst 2021 fällig gewesen wäre. Das wurde dann im Schein fälschlicherweise nicht ungetragen. Bis dahin ist es niemandem aufgefallen und das längere Datum wurde verschleppt. TÜV kostet nicht viel und machen musst du ihn eh, das Risiko würde ich nicht eingehen.
TüV ist doch alle 2 Jahre wann war den der letzte?
Entweder im Dezember 20 oder im Februar 21
Vor 2 Jahren gehörte uns das Auto noch nicht und Unterlagen vom letzten TüV haben wir nicht.
Man braucht aber die TÜV Bescheinigung zwingend bei der Zulassungsstelle - da müsste man das korrekte Datum erfragen können :-)
Man darf doch 2-3 Monate ohne TÜV fahren, bzw sollte man in der Zeit spätestens den neuen TÜV machen lassen. Was wäre dann ja bis etwa Februar.
Ich bin eben auch der Meinung, Februar reicht, zumal Dezember einfach ein doofer Monat für sowas ist. Aber mein Mann ist ein kleiner Schisser was solche Themen angeht
Nein darf man nicht. Der TÜV wird auch nicht verlängert. Es nützt also nichts erst 2 Monate später zu fahren. Dann gibt es nicht 24 Monate TÜV sondern nur 22 Monate.
Diese Regelung gab es mal, wurde aber wieder verworfen. Gibt es jetzt wieder für 24 Monate ab aktuellem Monat der Hauptuntersuchung. 1 Monat Überziehen bedeutet eine mündliche Verwarnung, 2 Monate Überziehen 15 €.
Nein, darf man nicht. Im zweiten Monat muss man Bußgeld bezahlen.
TÜV richtet sich bei einem Neuwagen nach der Erstzulassung. Also Erstzulassung im März, erster TÜV nach drei Jahren im März und dann alle zwei Jahre März. ( März ist nur ein Beispiel) Kann es sein das der Verkäufer einen vorgezogenen TÜV gemacht hat damit Auto mit aktuellen TÜV der zwei Jahre gültig ist verkauft werden konnte? Im Zweifel würde ich da vermutlich beim TÜV direkt nachfragen ob Februar reicht.
Ah ok, das kann natürlich sein, dass der TÜV vorgezogen wurde. Wird wohl das beste sein, wenn wir mal vor Ort nachfragen, ist ja zum Glück noch ein bisschen Zeit.
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