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Trennung

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Trennung

Engelchen123

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wie seht ihr das? Ich und mein Kind ziehen wieder um, da wir uns endgültig getrennt haben. Wieso und warum nun doch möchte ich nicht sagen, sonst kommt alles wieder hoch . Aber nun zu meiner Frage: Ich bin jetzt für 2 wochen erstmal in meiner alten heimat um eine Wohnung zu finden, mich umzumelden und H4 zu beantragen bzw. mich zu bewerben. Jedenfalls sprach ich mit dem Amt und die meinten: Solange ich mit ihm zusammen wohne (und das tu ich, da gleiche Adresse), muss er finanzell für mich mit aufkommen (da er arbeitet). Er will es aber nicht einsehen und will mir kein Cent geben. Wie seht ihr das?


desire

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

na da kann er wollen was er will oder auch nicht.....^^ unterhaltspflichtig ist er....zur Not vom Anwalt einen Schrieb aufsetzen lassen das fruchtet schon erstmal....


mf4

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Antwort auf Beitrag von desire

pflichtig heißt ja nicht, dass er auch zahlt darauf kann man gern Jahre und Klagen warten... wie ich z.B.


desire

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Antwort auf Beitrag von mf4

na dem würd ich Feuer unterm Hintern machen....lol


mf4

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

Ich weiß nicht was richtig ist aber ich galt auch erst als AE als ich mit den Kindern ausgezogen und umgemeldet war. Bezahlt ihr beide Miete für die Wohnung? Stehst du im Vertrag? Wenn nicht einfach ihn alles zahlen lassen und du hast das Kindergeld für euch


Engelchen123

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Antwort auf Beitrag von mf4

er wohnt bei seiner mam im haus, da muss er keine miete zahlen.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

ich denke mit dem Kindergeld kommst du erstmal hin für euch hat er sich zum Thema Unterhalt geäußert?


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

Ich habe das so verstanden, dass man dann eine Bedarfsgemeinschaft ist. Was für ein Einkommen hast du denn im Moment? Habt ihr ein gemeinsames Kind unter drei? Dann gibts neben Kindesunterhalt auch Betreuungsunterhalt nach der Trennung wenn er solvent ist. Ansonsten glaube ich, dass man dich da falsch beraten hat.


Engelchen123

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Nein der Kleine ist mein Sohn. Ich bekomme nur bzw. ist es das Geld für mein Sohn, nur Kindergeld und UHV.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

Dann sehe ich nicht, dass er dir etwas schuldet und kann mir auch keine gesetzliche Grundlage dafür denken. Du wohnst also derzeit mietfrei bei ihm und fertig. Warum sollte er dir Geld geben?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

Okay, hast Du noch Wertsachen im Haus? Unterlagen von Dir und dem Kind? Ansonsten ist es ja dann nicht sein Kind, wenn ich das richtig verstanden habe. Und dem entsprechend Dir auch nicht unterhaltspflichtig. Also ummelden (notfalls erst einmal bei einer Freundin und bei Verwandten und dann ab zum Amt.


Engelchen123

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Ja hab noch meine Möbel und alle Unterlagen von uns dort und mein Hund.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

Das muss er Dir herausgeben. Und dann musst Du Dir und dem Kind ein Obdach suchen. Wieso hast Du das nicht besser "geplant"? Oder ist die Trennung so plötzlich gekommen?


mf4

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

such dir dringend eine Bleibe bzw. bleib wo du bist aber suche eine Unterstellmöglichkeit für dein Hab und Gut er ist nicht der Kindsvater also kein UH von ihm und seine Ex muss kein Mann bezahlen, wenn Schluss ist er schuldet dir wirklich gar nichts


Engelchen123

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Ja sie kam plötzlich, aber nächste woche hab ich schon ein besichtigungstermin. die wohnung ist auch frei, also könnte ich da dann fix einziehen.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

ich drück dir die Daumen, dass es klappt und ihr da schnell einziehen könnt du kennst meine Meinung, ich bin ne olle Unke, hab nix Gutes kommen sehen aber ich hoffe für euch, dass es gut wird


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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

Ich hoffe, die Wohnung ist dann H4-tauglich, wenn Du eine Zeit lang so überbrücken musst. Nicht, das Du dann wieder raus musst. Hole wenigstens deine Unterlagen aus dem Haus.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

Trügt mich mein Gedächtnis oder hast du nicht bereits vor Wochen (oder Monaten?) über eine anstehende Trennung und Rückzug gesprochen?


Engelchen123

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Keine sorge das ist sie, da hab ich mich schon schlau gemacht. Ich würde sie schon nehmen aber sie müssen mich kennenlernen.


Engelchen123

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Jo richtig, aber da gab ich ihm noch eine chance und das war ein Fehler. Schlagt mich


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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

Na, dann drücke ich die Daumen und nächstes Mal bereitest Du Dich mal besser vor


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

Dann verschieb die Idee mit dem Zweithund auch mal eine Weile.


Engelchen123

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Hab ich schon =)


Engelchen123

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Danke und ja das mach ich. Ich hoffe das das mit der Stelle klappt wo ich mich bewerbe.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

Alles Neu macht der März. Kinderbetreuung? Wie regelst Du das? Wenn Du weiter in der Bewerbung kommst musst Du wissen, wie die Betreuung geregelt ist.


Engelchen123

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Geplant habe ich das so, er soll halbtags gehen falls ich die Stelle nicht bekommen, ansonsten Voll und wenn das nicht geht kümmert sich der Kindspapa wenn ich arbeite um ihn.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

Hast Du denn schon einen Kindergartenplatz?


Engelchen123

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Dazu muss ich die Wohnung haben. Denn erst dann kann ich mich ummelden und erst dann bekomm ich die kitacard die ich hier brauch für eine anmeldung.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

wie ätzend!!! Mit der Kitacard bekommst Du dann sicher Deinen Platz? Das fände ich sehr gut, also ohne Probleme.


Engelchen123

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Eigentlich schon, ist besser geworden in den letzten Jahren seit es diese Card gibt.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

Es geht nicht darum, wie ich das sehe, sondern welche Ansprüche Du dem gesetz nach hast. Er ist definitiv Unterhaltspflichtig gegenüber Deinem Kind und u.U. sogar Dir gegenüber. Er hat Dir ein Taschengeld zu geben, frag mich aber nicht, wie hoch das sein muss. Ich würde umgehend mir einen Anwalt in Familienrecht suchen oder ein Rechtsberatung aufsuchen (oder, wenn Du das noch nicht gemacht hast im AE die Frage stellen)


LittleRoo

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Wenn ihr verheiratet seid, steht dir aber Trennungsunterhalt zu.


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Antwort auf Beitrag von LittleRoo

sind sie nicht, keine Verbindungen, den Gang zum Anwalt kann sie sich auch sparen...


mf4

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getrennt haushalten in gemeinsamer Wohnung ist auch keine Begründung für H4 sie ist nicht da und zahlt keine Miete usw. Im Grunde wäre momentan nur Nahrung und Kindergeld ist ja ihres. Bevor es eine Berechnungsgrundlage (Wohnung) gibt ist erstmal nicht viel zu bekommen.


nane973

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Antwort auf Beitrag von mf4

Bin jetzt nicht sicher, ob die Antwort unter meine sollte? Schreib aber einfach mal trotzdem :-) Hm, das Amt geht ja aber wegen der Meldung von "gemeinsam" wohnen aus. Also meinte ich, sollte sie verdeutlichen, das sie nicht gemeinsam Haushalten. Nahrung, Kleidung, Windeln falls noch notwendig etc. werden ja auch außerhalb der gemeinsamen (Meldetechnisch) Wohnung notwendig. Wenn keine Miete gezahlt wird, gibt es aber doch immer noch den Regelsatz ohne Mietanteil, oder nicht? Zumindest bin ich davon ausgegangen.


mf4

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Antwort auf Beitrag von nane973

ja es gibt den Regelsatz aber wie beweist man, dass man zusammen wohnt (und das tun sie ja offiziell) aber nicht mehr zusammen ist? Ich musste mich tatsächlich erst mit den Kindern ummelden (und es waren gemeinsame Kinder) bevor ich H4 für uns beantragen konnte. Ob das alles so richtig war bezweifle ich aber ich habs gemacht und wenn sie schnell die neue Wohnung bekommt wäre das die unkomplizierte Lösung, weil es eine neue Adresse als "Trennungsbeweis" gibt.


nane973

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Antwort auf Beitrag von mf4

Da gebe ich Dir Recht, dass das die schnellste Lösung des Problems wäre. Leicht ist es nicht. Ich durfte mir in den vergangenen Monaten in verschiedensten Situationen den Mund fusselig reden, schriftliche Erklärungen abgeben. So al´´la "eidestatt versichere ich", um zu erklären, das der Vater vom Kind verschwunden ist, und keine Unterlagen für Kindergeld unterzeichnen kann, geschweige denn zu dem Zeitpunkt eine Vaterschaftsanerkennung vorliegt. Trotz Hinweis auf die Polizeiliche Suchaktion, wurde im ersten Anlauf der Antrag abgelehnt und ohne mein Zutun hatte ich dann 4 Tage später den Positiven Bescheid im Briefkasten.... Für eine Haushaltshilfe während der Schwangerschaft sollte der Vater einspringen, da er ja in der Geburtsurkunde steht. Das hatte sich bis Januar diesen Jahres hingezogen mit den ganzen Formularen und dann haben die in die Unterlagen für Mutterschaftsgeld geschaut, die Geburtsurkunde mit dem eingetragenen Vater gesehen und im Umkehrschluss aus mir wieder eine "Nicht Alleinerziehende" zum Zeitpunkt der Antragstellung gemacht. Also heißt es Daumen drücken, das sie schnell eine Wohnung bekommt, aber bis dahin auch finanziell abgesichert ist.


nane973

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

Wenn es nicht euer gemeinsames Kind ist, besteht auch kein Unterhaltsanspruch deinerseits ihm gegenüber. Allerdings gilt deine Trennung auch von ihm, wenn ihr in einer Wohnung wohnt. Zumindest war es vor 10 Jahren so, als mein Ex-Mann und ich noch verheiratet innerhalb eines Hauses wohnten. Ich war sofort "Alleinerziehend". Aktuell ist die Situation bei mir jetzt wie folgt: die Meldeadresse von meinem jetztigen Ex-Partner ist die gleiche wie meine, und trotzdem gelte ich als Alleinerziehend, nachdem ich die Situation geschildert hatte. Er wohnt und lebt hier nicht mehr aber durch die gleiche Adresse wollte diverse Ämter auch nachgewiesen haben, das wir "getrennt" sind. Versuche deutlich zu machen, das ihr getrennt "Haushaltet".


nilo1988

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

...dies nicht als Bedarfsgemeinschaft zählt. Vorraussetzung, ihr seid nicht verheiratet (logisch, und seid ihr ja auch nicht) und habt kein gemeinsames Kind. Somit ist das Stuss und du kannst jetzt schon H4 für euch beantragen. Frag mal Ralph im AE. Und unter diesem Aspekt, MUSS er ja auch garnicht für euch aufkommen. Es besteht ja keine Bindung zwischen euch. Oder ward ihr offiziell verlobt? Dann hast du auch Ansprüche. Aber das ist eine andere Geschichte.


Engelchen123

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Antwort auf Beitrag von nilo1988

Das Amt wusste von der Verlobung. Aber schriftlich hatten wir nichts.


mf4

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Antwort auf Beitrag von nilo1988

Nilo, ist eine Verlobung etwas offizielles, woraus man Ansprüche ableiten kann? Kann ich mir grad nicht vorstellen.


nilo1988

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

H4 kannst du trotzdem beantragen. Wie gesagt, frag mal Ralph oder lass dich von einer Familienhilfe beraten, die haben da mehr Ahnung. Denn bei einer Verlobung, also dem versprechen den anderen zu ehelichen, gibt es ähnliche Ansprüche bei der Auflösung, wie bei einer Scheidung. ÄHNLICH, nicht gleich.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von mf4

Ich mir auch nicht, das gab es früher mal, aber heute??? Nö, glaub ich auch nicht.


mf4

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früher konnte man einen Typen sogar verklagen, wenn man ihm die Unschuld gab als Verlobte und er heiratete sie dann nicht (Gesetz von er unbescholtenen Verlobten oder so)


Pamo

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Antwort auf Beitrag von mf4

Da gibts nur Schadenersatz in Form von Kranzgeld, das ist eine Entschädigung für die verlorene Jungfernschaft (auch wenn die Dame keine Jungfrau mehr war). Leider haben die deutschen Gerichte entschieden, dass nicht mehr als ca. 50 Euro wert ist. Vergiss es.


LittleRoo

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Antwort auf Beitrag von Pamo

hast du gelesen ? habe fertig


mf4

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Antwort auf Beitrag von LittleRoo

oh dann les ich gleich mal... und


nilo1988

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Antwort auf Beitrag von mf4

Wenn man offiziell verlobt ist, geht ja der Partner davon aus, geehelicht zu werden. Somit sind auch finanzielle Dinge zumeist anders geplant, als ohne. Somit besteht bei der Auflösung Ansprüche auf Unterhalt, ähnlich wie bei einer Scheidung. Wenn auch nicht so viel und nicht so lange, aber sie gibt es. Daher finde ich es immer wieder lustig, wie viele sich "aus Spaß" verloben, ohne die rechtlichen Konsequenzen zu kennen. Und sobald eine Außenstehende Person von der Verlobung weiss, gilt sie als offiziell, woraus sich Ansprüche ableiten. Aber um da jetzt wirklich einen Durchblick zu bekommen, sollte jemand vom Fach, oder wenigstens mit mehr Ahnung zu rate gezogen werden.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von nilo1988

Aber nur wenn ein Schaden aufgetreten ist. Ist aber hier nicht. Engelchen hat sogar mietfrei gewohnt.


NadineLausanne

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Antwort auf Beitrag von nilo1988

Wie krass wäre das denn..


nilo1988

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Definitionssache. Es geht ja um H4 und ob es eine Bedarfgemeinschaft ist und ob der Partner aufgrund dessen für Engel JETZT noch aufkommen muss. Denn JETZT hat sie ja nur das Geld vom Kind (Kindergeld und UHV). Also nichts für sich.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von mf4

Kranzgeld... http://de.wikipedia.org/wiki/Kranzgeld


Pamo

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Antwort auf Beitrag von nilo1988

Sie ist einfach nur von eine SB falsch beraten worden. Der wahrscheinlich nicht kapiert hat, dass der Ex nicht der Kindsvater ist.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Pamo

auch das gibts nimmer Das sog. Kranzgeld (§ 1300 BGB a. F.) ist mit Wirkung zum August 1998 weggefallen.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Das denke ich auch... ihr schuldet er nichts, dem Kind auch nicht. Ich frage mich aber... hat sie alle Unterlagen bei sich? Hat sie die Wohnung schnell muss sie neu beantragen also würde ich mir Stress sparen es es dann tun.


nilo1988

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Wobei ich denke, da dem Amt auch die Verlobung bekannt war, es darauf abgeschoben wird.


Princess01

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Antwort auf Beitrag von mf4

Aber ist ein Mann nicht der Kindsmutter zu Unterhalt verpflichtet wenn das Kind noch unter 3 ist? Danach muss er dann nur noch fürs Kind aufkommen.


Princess01

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Antwort auf Beitrag von nilo1988

Dann glaube ich nicht das er was zahlen muss. Hörte sich jetzt so nach KV an(wird Zeit das man hier auch alle Beiträge sieht wie in anderen Foren).