Mitglied inaktiv
Ich hatte ja vor einiger zeit geschrieben von dem Mann, bei dem ich mal ne zeitlang putzen war und der drei wochen tot in der wohnung lag, ehe er gefunden wurde. Das ganze ist jetzt über 2 Monate her. Er ist inzwischen anonym bestattet worden, und keiner weiß wo...... ist ja klar. So, nun bekam ich gestern einen brief von unserer Gemeinde, in der stand, daß fahnder einen Zettel gefunden haben auf dem stand, daß ich mich im falle seines sterbens (also der Mann, nicht der fahnder) um alles kümmere, also beerdigung und ausräumen der wohnung. Anbei schonmal eine Rechnung über einen sehr stolzen betrag. die wohnung ist nach wie vor so wie man sie vorgefunden hat, nur das bett wurde entsorgt, in dem er gestorben ist. alles andere steht noch drin. Die wohnung muß komplett entkernt werden :( auch steht das auto noch im innenhof, ist scheinbar nix mehr wert, weil es auch keiner haben will. nun ist es aber so, daß ich von dem zettel rein GAR NIX wußte, geschweige denn meine zustimmung gegeben hätte. ich werde morgen mal bei der gemeinde antanzen und das klären, nun hab ich allerdings die befürchtung, dass ich evtl einen anwalt brauche :( ER kann ja nix mehr dazu sagen. ich hatte vor seinem Tot zwei jahre keinen kontakt mehr zu ihm, dafür hab ich allerdings auch zeugen. Er hat drei Kinder, alle drei wurde ausfindig gemacht, aber keiner der drei will etwas mit dem vater zu tun haben und haben auf ihr erbe verzichtet. aber müssen sie nicht dennoch für die kosten aufkommen?? etwas wirr das ganze, aber ich bin grad so durcheinander, weil ich selber privat viel am hintern kleben hab, jetzt auch noch sowas ... ich hab da keine kraft dafür im moment.
Ach du schande... ich wäre aus den Latschen gekippt. Dich kann man nicht verpflichten Kosten zu übernehmen, auch wenn du Kontakt gehabt hättest. Sie haben die Bestattungspflicht, nicht du.
Das Verzichten auf das Erbe nützt ihnen gar nichts.Rechtlich ist es so,das sie zahlen müssen.Selbst wenn sie über viele Jahre keinen Kontakt zum Vater hatten,müssen sie das. In der Sache mit dem Zettel denke ich,wirst du einen Anwalt brauchen.
Du bist kein Erbe und musst nicht zahlen. Geh zum Nachlassgericht in deinem Wohnort und frag ob du als Erbe vorgemerkt bist ( falls Testament gab) wenn mein, bist raus aus der Nummer.
Und falls doch, schlägst du das Erbe eben aus. Vermutlich genügt es, wenn du mitteilst, dass dieser Wunsch nicht mit dir abgesprochen war. Rechtlich ist die Sache so eindeutig, dass man nicht nochmals an dich herantreten wird.
also wir hatten uns einmal kurz darüber unterhalten, aber ich hab von vornherein abgewehrt und hab gesagt, er soll da bitte mit seinen kindern klären :( gott sei dank hab ich nie etwas unterschrieben. ich glaube, da gibts nix zu erben, sonst würden die kinder kaum das erbe ausschlagen. die würden niemals auf geld verzichten.
vertraglich Verpflichtete (z. B. bei Bestattungsvorsorgevereinbarung) würde das betreffen aber es gab keinen Vertrag mit ihrer Zustimmung
Ich würd auf jedenfall sofort Widerspruch einlegen und zwar schriftlich. Begründungen, die du oben aufgeführt hast, unbedingt in dem Schreiben unterbringen und per Einschreiben zur zuständigen Behörde schicken. Um Antwort bitten und abwarten. Oder du bringst es morgen persönlich dort hin, aber unbedingt schriftlich, damit du was in der Hand hast. LG und viel Glück
ja, ich geh gleich morgen früh hin, sobald sie aufmachen. widerspruch schreib ich nachher gleich. danke
Gerne! Berichte dann mal, was dabei rum gekommen ist. LG
Ich würde mir da nicht mal die Zeit nehmen in die Gemeinde zu gehen. Ruf an und sag denen, dass Du von nichts weißt und diesbezüglich auch nichts unterschrieben hast Ich persönlich würde rein aus Interesse noch wissen wollen, wie sie auf die Idee kommen, jemanden, der nicht mal verwandt ist eine Rechnung zu schreiben.
die kinder müssen nicht zahlen wenn sie alles ausschlagen....und du erst recht nicht....hatte das " spiel vor 2 jahren mit meinem exschwager....ist alles bei der stadt geblieben was zu zahlen war....geh aber zur gemeinde dann biste auf der sicheren seite....glg regina
DAS stimmt nicht... Erbe ausschlagen heißt nicht, dass man nicht mehr bestattungspflichtig ist. Die Gemeinde (genau genommen Sozialamt) übernimmt, wenn keiner zahlungsfähig ist und das sind ca. 1000 Euro maximal.
Als mein Vater starb haben wir auch das Erbe ausgeschlagen da er nur Schulden hinterließ. Die Beerdigung haben wir trotzdem bezahlen ,üssen, hatte mit dem Erbe nichts zu tun.
Die Kinder müssen zahlen auch wenn sie kein Erde antreten. Weis ich ganz sicher habe ich selber jetzt er durch machen müssen. Was es mit dem zettel auf sich hat keine Ahnung aber solange du nichts unterschrieben hast, kann dir eigentlich keiner etwas. Die Kinder müssen zahlen ob sie wollen oder nicht. LG ANJA
Mann kann es vertraglich festlegen, dass es ein anderer übernimmt aber im o.g. Fall war es zwar seine Festlegung aber kein Vertrag, da der andere nichts davon wusste, geschweige denn unterschrieben hat. Der Bestatter will Kohle und fordert sie. Die Gemeinde wills offenbar schnell abwälzen aber sind an der falschen Adresse gelandet.
Na das ist ja wohl die Härte... da könnte ja jeder irgendwen auf einen Zettel schreiben und sagen "der übernimmt das..." Frage mich nur, wer die Kosten deines Anwaltes trägt, den du beauftragen musst, obwohl du gar nichts gemacht hast...
Ich würde keinen Anwalt nehmen... wozu? Es gibt keinen Vertrag, also keine Verpflichtung für sie und genau so würde ich einen Widerspruch formulieren und der Drops wäre gelutscht.
schreiebn,das Frau Merkel,falls ich sterbe,alles eledigt.. du musst weder zahlen,noch ne Wohnung ausrumen etc..die Kinder wären in der Pflicht,abe rnicht Du
Das eröffnet neue Möglichkeiten post mortem jemandem eine reinzuwürgen.
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