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Sozialleistungen

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Sozialleistungen

Himbeere2008

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Wenn jemand umzieht und Wohngeld bzw. auch weitere Sozialgelder bezieht, ist dann weiterhin die "alte " Behörde zuständig oder die "neue" am Wohnort ?


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von Himbeere2008

Ich weiß es nicht genau, meine aber mal mitbekommen zu haben das die neue Behörde am Wohnort zuständig ist, und da die Kommunikation zwischen den Ämtern nicht immer klappt, kann es für die Bezieher von Sozialleistungen echt Probleme geben. Kann, muss nicht....


Fru

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Antwort auf Beitrag von Himbeere2008

Ich bin damals in einen anderen Kreis gezogen. Ich musste mir vom neuen Kreis erst genehmigen lassen, ob ich dort hin ziehen darf. Natürlich ist der neue Wohnort zuständig.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Himbeere2008

Die Behörde am neuen Wohnort ist dann grundsätzlich zuständig. Beim Arbeitslosengeld II ergibt sich z. Bsp. die örtliche Zuständigkeit aus §36 SGBII.


Mehtab

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Antwort auf Beitrag von Himbeere2008

Ich würde mich vorsorglich gleich mit der neuen Behörde in Verbindung setzen, damit alles reibungslos geht.


HSVMarie

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Antwort auf Beitrag von Himbeere2008

Da man ja immer verpflichtet ist Änderungen mitzuteilen, sollte man einen Umzug (da ändert sich ja auch die Miete und eventuell auch die Quatmdratmeteranzahl der Wohnung) auf jeden Fall melden. Den Sachbearbeiter anrufen und nachfragen, wäre mein Weg.


Himbeere2008

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Antwort auf Beitrag von HSVMarie

Ich geb es weiter.