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Sorgerechtsfrage

Sorgerechtsfrage

sandra1509

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Kennt sich jemand aus?? Meine Stiefschwester lebt gerade in Scheidung. Und sie hat wohl momentan noch das alleinige Sorgerecht für das Kind (Der Noch-Mann hat das gemeinsame Kind psychisch so fertig gemacht das er in die Kinderpsychatrie musste.) Jetzt muss meine Stiefschwester die behandelden Ärzte von der Schweigepflicht entbinden, das diese vor Gericht aussagen können. Jetzt soll sie dazu aber auch den Vater unterschreiben lassen. Muss sie das denn wenn sie doch sowieso das alleinige Sorgerecht hat???


mf4

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Antwort auf Beitrag von sandra1509

er darf das nicht bestimmen, wenn sie das alleinige AR hat er kann aber das geteilte SR beantragen und so lange man ihm nichts böses nachweisen kann wird er das wohl auch bekommen sie hast WOHL das alleinige SR oder hat sie? Ist das Kind in der Ehe geboren besteht geteiltes SR.


LittleRoo

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Antwort auf Beitrag von mf4

Oder hat er das SR abgegeben ?


mf4

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Antwort auf Beitrag von LittleRoo

Das wäre wichtig zu wissen, wenn hat er SR dann darf er alles was sie auch darf bzw. nur beide zusammen entscheiden.


sandra1509

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Antwort auf Beitrag von sandra1509

nein sie hat das alleinige Sorgerecht. Er hat getrunken und sie und das Kind immerzu geschlagen. Hat tote Tiere in den Briefkasten gesteckt und Drohbriefe geschrieben...dehalb ist es ihm entzogen worden. Die Ärzte aus der Kinderpsychatrie wohlen jedoch auch von ihm eine Unterschrift damit sie von der ärztlichen Schweigepflicht befreit sind. Wenn es nach dem Kindsvater geht würde er das Sorgerecht natürlich haben wohlen, aber er bekommt es ja nicht aufgrund der gesamten Vorfälle. Kind ist übrigens in der Ehe geboren...


katsix2903

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Antwort auf Beitrag von sandra1509

wenn das Kind in der Ehe geboren ist, haben beide das SR es sei denn es ist einem vom Familiengericht entzogen worden


sandra1509

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Antwort auf Beitrag von katsix2903

wie bereits erwähnt ist IHM das Sorgerecht entzogen worden. Das wissen ja aber die behandelnden Ärzte...fordern aber trotzdem seine Unterschrift.


mf4

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Antwort auf Beitrag von sandra1509

Okay, wenn es entzogen wurde bekommt er es auch nicht so schnell zurück. Er hat gar nichts wichtiges allein entscheiden... es sei denn keiner fragt nach dem SR (wird oft lasch gehandhabt). In der Psycho. darf er ohne Zustimmung der Mutter keine Auskünfte erteilt bekommen.


katsix2903

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Antwort auf Beitrag von mf4

Hat er auch di MS entzogen bekommen


mf4

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Antwort auf Beitrag von sandra1509

es muss ein Urteil über den SR-Entzug geben auf keinen Fall dürfen Ärzte was weitergeben ohne das Okay der Mutter


katsix2903

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Antwort auf Beitrag von sandra1509

Die Recht und Pflichten der Sorge unterscheiden und spalten sich wie folgt auf Sorgerecht Aufenthaltsbestimmungsrecht Medizinische Sorge und Vemögenssorge


mf4

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Antwort auf Beitrag von katsix2903

ich gehe stark davon aus, dass ihm das SR in allen Bereichen entzogen wurde


katsix2903

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Antwort auf Beitrag von mf4

deswegen frage ich, das eine schliessz das andere leider nicht aus


mf4

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Antwort auf Beitrag von katsix2903

das wäre dann doof... ober-doof der Typ scheint ein Psycho zu sein


katsix2903

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Antwort auf Beitrag von mf4

Das ist aber wieder Bürokratie, so ist das in Deutschland


Levitra

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Antwort auf Beitrag von katsix2903

Ich würde dannsagen auf zum Jugendamt und die zurate ziehen?!