kathi-maus
Habe diesen Beitrag schon im "Job-Forum" gepostet, da hier aber erfahrungsgemäß mehr los ist, auch hier nochmal :
Guten Abend
vielleicht kennt sich jemand damit aus. Ich habe eine allgemeine Frage und zwar, wie es sich verhält, wenn zum Vorstellungsgespräch für eine Stelle im öffentl. Dienst eine Person mit Schwerbehindertenausweis eingeladen wird? Können dann die anderen eingeladenen Personen, die keinen solchen Ausweis haben, im Prinzip ihre Chancen abschreiben?
Muss der Arbeitsplatz dann behindertengerecht eingerichtet werden?
Ich bin zu solch einem Vorstellungsgespräch geladen und überlege, ob ich überhaupt Chancen habe.
Damit es niemand falsch versteht, ich finde es vollkommen in Ordnung, dass Schwerbehinderte bevorzugt eingestellt werden. Nicht das da jetzt was falsch rüberkommt.
Will einfach mal Meinungen und evtl. Erfahrungen dazu hören, evtl. sind ja hier Personaler dabei
Vielen Dank vorab für Euer Feedback.
LG
Wenn er/sie besser oder genauso passend wie die anderen Bewerber für die Stelle wäre... Und selbst wenn sich niemand mit (Schwer-) behinderung beworben hat, kann immer noch wer dabei sein, der/die besser passen könnte. Da könnte man es ja gleich sein lassen zu jeglichen Vorstellungsgesprächen zu gehen.
Muss ja nicht sein das die ihre Quote noch nicht erfüllt haben. Wenn sie bereits genügend Behinderte dort am arbeiten haben oder entsprechend Behindertenarbeit unterstützen indem sie zB Sachen bei einer Behindertenwerkstatt beziehen, hat jeder die gleichen Chancen. Also ja, erst einmal probieren. was hat man zu verlieren außer einer Chance die man nicht genutzt hat?
Ich würde auf jeden Fall hingehen! Vielleicht sagt der/die Svhwerbehinderte ja ab oder ist in den Augen der Verantwortlichen nicht gleich gut geeignet.
Ich bin auch im ÖD und bei uns heißt es immer "bei gleicher Eignung", kommt halt immer drauf an, was gefordert ist.
Hingehen würde ich auf jeden Fall. Dann lerne sie dich schonmal kennen und falls es mit dieser Stelle nicht klappt, haben sie dich aber vielleicht im Hinterkopf...
Lg
Ich wurde jetzt vor kurzem als schwerbehinderte in Bayern als Beamtin eingestellt. Ich musste ganz normal den test mit allen anderen machen. Dort bekommt man dann nach seiner Leistung eine Platzziffer. Hier gibt es ja dann erstmal nur die reine Reihenfolge und keine Bevorzugung. In ganz seltenen Fällen ist man mit jemanden auf der gleichen platzziffer. Hier greift dann die Bevorzugung. Manche Ämter laden noch zu Vorstellungsgesprächen. Auch hier gibt es einen note die einem dann zusammen mit der Note ausm test auf eine Platzziffer der Behörde einreiht. Man rutscht als behinderter nicht in der Platzziffer nach vorne. Hier gilt auch nur wenn jemand die gleiche platzziffer hat wird der schwerbehinderte bevorzugt. Die Chance dass du in der platzziffer vor jemanden bist is natürlich hoch, wenn du gut bist. Die Chance auf nem gleichen Rang mit jemand anders eher gering und daher rate ich dir natürlich auf jeden Fall hinzugehen. Der behinderte hat die gleichen Chancen wie du, und nur wirklich im seltensten Fall eine bessere.
Da ist die Rechtslage ganz einfach: Wenn von mehreren Bewerbern mit GLEICHER Qualifikation einer einen Schwerbehindertenstatus hat, dann MUSS diesem Bewerber der Vorrang gegeben werden. Allerdings ist es im Detail wieder strittig, was gleiche Qualifikation bedeutet. Nur gleicher Abschluss? Gleiche Berufserfahrung? Gleiche Fortbildungen? Andere Qualitäten in Bezug auf die Stelle? Im Ergebnis ist es also wieder eine Einzelfallentscheidung, welcher Bewerber die beste Qualifikation hat. Daher würde ich auf jeden Fall zum Gespräch gehen.
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich eine schwerbehinderte Person mit gleicher fachlicher Eignung zeitgleich bewirbt? Natürlich bewirbt man sich und geht frohen Mutes zum eingeladenen Vorstellungsgespräch, keine Frage! Ich verstehe deine Frage null, denn man hat doch immer oder häufig Konkurenz im Bewerbungsverfahren. Warum sollte das dazu führen, dass man dann sagt „ich hab doch eh keine Chance“?! Und ja, behinderte Menschen erhalten unter Umständen Hilfe bei der Ausgestaltung des Arbeitsplatzes. Nennt sich Teilhabe.
Schwerbehinderte Bewerber müssen (!) zum Auswahlgespräch eingeladen werden (Verpflichtung aus Par. 178 SGB IX), es sei denn, sie sind offenkundig ungeeignet (wenn sich z. B. ein LKW-Fahrer auf eine Juristenstelle bewirbt). Bei der Frage der Einstellung werden sie nur dann bevorzugt, wenn sie gleich gut geeignet sind wie ein nicht behinderter Bewerber. Das ist höcht selten der Fall (also, dass die Behinderung den Ausschlag gibt). Bin Personalvertretung ("Betriebsrat") im öD und regelmäßig bei den Auswahlverfahren dabei.
Soweit die Behinderung eine besondere Ausstattung des Arbeitsplatzes erfordert, wird er entsprechend umgerüstet. Dazu gibt es Zuschüsse aus der Ausgleichsabgabe. Aber nicht jede (Schwer-)Behinderung erfordert das.
Vielen lieben Dank für Eure Meinung und Erfahrungen! Natürlich werde ich zum Vorstellungsgespräch gehen, keine Frage.
Es bleibt also spannend
Lg
Dein "oder kann ich mir das sparen" hörte sich nicht so an ;) Viel Erfolg.
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