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Schwangerschafts Bekanntgabe

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Schwangerschafts Bekanntgabe

Glücksbärchen_21

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Hallo, ich habe gestern meine Schwangerschaft beim arbeitergeber bekannt gegeben. Dann wurde es der leitung aus der kinder krippe gesagt, klar sie muss es auch wissen. Aber darf die Leitung es den anderen Kollegen von mir erzählen? Man hat doch Schweigepflicht/ Datenschutz oder? lg


ToniaLaura

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Antwort auf Beitrag von Glücksbärchen_21

Wenn du mit Kinder zusammen arbeitest darfst du ja dann nicht mehr arbeiten, somit bekommen es die anderen automatisch mit!


nilo1988

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Antwort auf Beitrag von ToniaLaura

Man darf nur zumutbare Tätigkeiten ausüben. Hierzu muss der AG eine Gefährdungsbeurteilung darlegen und der AN muss nachweisen, dass er in der Lage ist (z.B. intaktes Imunsystem... Thema Impfung).


ToniaLaura

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Antwort auf Beitrag von nilo1988

Also ich weiß dass Erzieherinnen und noch in so manch anderen Berufen nicht mehr gearbeitet werden kann. Das nennt man Beschäftigungsverbot!!!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von nilo1988

Klar darf sie arbeiten, so lange keine ansteckenden Krankheiten gerade in der Krippe sind und sie nicht gerade 20kg Kinder schleppen muss. Und nein der AG darf es eigentlich nicht einfach weiter erzählen aber um Tuschelei vorzubeugen, würde ich es einfach in kleiner Runde erzählen, ist doch eigentlich nichts dabei,


swiss-mom

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Wo ist dann das Problem, dass die anderen informiert werden? Ich finde das Aufhebens um die Verkündung immer völlig übertrieben. Man bekommt doch "nur" ein Baby und hat keine peinliche und ansteckende Geschlechtskrankheit. Oder geht es hier ums Prinzip und darum, dem AG irgendwie eins reinwürgen zu können?


nilo1988

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Antwort auf Beitrag von ToniaLaura

Herrje, steht doch da. - gesunde Schwangerschaft - Immunsytsem vorhanden (Impfung ect. pp) -> AN kann zumutbare Tätigkeiten in dem Bereich übernehmen. Bei einer Risekoschwangerschaft wird es ein Berufsverbot geben. Es gibt dazu Richtlinien und Gesetze, die eingehalten werden müssen, zum Schutz des Ungeborenen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von swiss-mom

Keine Ahnung aber dürfen tut er es doch eigentlich nicht. Ich hatte kein Problem damit beide SS an der Arbeit zu verkünden aber man weiß ja nie was das Verhältnis von ihr und den Kollegen ist.


swiss-mom

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Also...da sich eine Schwangerschaft und ein Baby ja nicht ewig verheimlichen lassen, werden sie es sowieso erfahren. Wenn das Verhältnis nicht gut ist, wärs mir sogar recht, wenn's der Chef verkündet.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von ToniaLaura

Zwei meiner Kolleginen haben weiterhin ihren Job als Erzieherinnen ausgeübt, trotz Schwangerschaft!!


nilo1988

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Antwort auf Beitrag von Glücksbärchen_21

Dein AG wird garnicht anders können, da es viele Risiken für Schwangere in solchen Einrichtungen gibt. Und wenn du weiter arbeiten gehen möchtest im zumutbaren Bereich, müssen die anderen über deinen Zustand in Kenntnis gesetzt werden.


ToniaLaura

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Antwort auf Beitrag von nilo1988

Pflichten des Arbeitgebers bei Bekanntwerden der Schwangerschaft Bei Bekanntwerden der Schwangerschaft muss der Arbeitgeber nach § 1 der MuschRiV rechtzeitig eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, um alle Gefahren abschätzen und rechtzeitig Schutzmaßnahmen ergreifen zu können. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Aufsichtsbehörden unverzüglich von der Mitteilung der werdenden Mutter zu benachrichtigen (§ 5, Abs. 1, MuschG). Solange die serologische Blutuntersuchung nicht ergeben hat, dass die Erzieherin über ausreichenden Immunschutz verfügt, darf sie nicht im Kinderdienst tätig sein. Das heißt, der Arbeitgeber muss sofort nachdem ihm der Schwangerschaft bekannt wird, ein Tätigkeitsverbot mit Kindern aussprechen. Ergibt die Blutuntersuchung eine nicht ausreichende Immunität sind je nach Krankheit unterschiedliche Maßnahmen einzuleiten


Glücksbärchen_21

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Antwort auf Beitrag von ToniaLaura

Hallo, ich glaube ihr habt mich falsch verstanden. Ich meine kein beschaeftigungsverbot oder was der Arbeitgeber machen muss, wenn ich die Schwangerschaft mitteile. Ich bin noch ganz frueh schwanger und moechte einfach nicht, dass meine kollegen das sofort erfahren. Ich dachte der Arbeitgeber darf nur sagen ich bin krank geschrieben aber warum nicht. Ich bin eben die woche krank geschrieben.


swiss-mom

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Antwort auf Beitrag von Glücksbärchen_21

Wieso hast du das nicht mit deinem AG geklärt, als du es ihm verkündet hast?


Glücksbärchen_21

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Antwort auf Beitrag von swiss-mom

Ich möchte doch nur wissen ob er es darf? Das rein rechtliche intressiert mich.....


swiss-mom

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Antwort auf Beitrag von Glücksbärchen_21

Wenn nicht und er macht es/hat es gemacht...was dann?


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von Glücksbärchen_21

...sofern er es für die Umsetzung deines Schutzes für notwendig erachtet. Dabei ist es wichtig, deinen direkten Mitarbeiterinnen ebenfalls eine Meldung weiter zu geben, damit bestimmte Tätigkeiten nicht mehr an dich delegiert werden und Rücksicht genommen wird! LG...warum so bockig?


Glücksbärchen_21

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Antwort auf Beitrag von swiss-mom

Ja dann spreche ich ihn drauf an, warum er es gemacht hat? Ich finde sowas nicht ok, wenn man es nicht darf. Im Endeffekt kann ich aber nichts ändern


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Glücksbärchen_21

Meiner Meinung nach nicht. Steht glaub ich auch im Mutterschutzgesetz §5 schau mal da http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/muschg/gesamt.pdf


Glücksbärchen_21

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

Ich bin doch gar nicht arbeiten. Seit gestern krank geschrieben und gestern die ss erzählt Bei uns ist es so, erfahren die das du schwanger bist wirst du so gemoppt. Es wurde erst eine so gemoppt das sie ihr kind verloren hat. dann wieder arbeiten musste bis sie was neues hatte dann psychisch so fertig war, dass sie gekündigt hat und arbeitslos war. Die Kollegen haben mit meiner Arbeit nichts zu tun. Da hat keiner jemanden zu sagen was er arbeitet. Man arbeitet nur zusammen und alle sind gleichgestellt. Das ist der Grund warum ich es nicht möchte das die es wissen und weil es mir einfach noch zu früh ist.


ösitina

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Antwort auf Beitrag von Glücksbärchen_21

selbstgenügsam er es nicht darf und er es getan hat was willst du dann mit einem Gespräch ändern? Das Kind wäre dann ja schon in den Brunnen gefallen.... Darf ich fragen was daran so schlimm ist wenn er es tut??


ösitina

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Antwort auf Beitrag von ösitina

selbst wenn nicht selbstgenügsam


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von Glücksbärchen_21

Du selber hast den Fehler gemacht es ihm zu sagen! Du wärst bei krankmeldung nicht verpflichtet gewesen einen Grund anzugeben. Und nochmal: doch, wenn er glaubt, dass es von Belang ist, z.B. wegen einer möglichen Dienstplanung - nach deinem Krank - (du darfst dann ja nicht mehr alles und das muss man im Dienstplanung berücksichtigen, zu DEINEM Schutz!), dann ist er sogar verpflichtet dazu!


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von Glücksbärchen_21

Du selber hast den Fehler gemacht es ihm zu sagen! Du wärst bei krankmeldung nicht verpflichtet gewesen einen Grund anzugeben. Und nochmal: doch, wenn er glaubt, dass es von Belang ist, z.B. wegen einer möglichen Dienstplanung - nach deinem Krank - (du darfst dann ja nicht mehr alles und das muss man im Dienstplanung berücksichtigen, zu DEINEM Schutz!), dann ist er sogar verpflichtet dazu!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

Ich kann sie da schon verstehen, dass sie da etwas verärgert ist... sie hätte einfach dazu sagen sollen, das er es für sich behalten soll, bis sie es selbst den anderen gesagt hat. Mobbing, Angst vor Fehlgeburt sind schon gute Gründe es den Kollegen nicht zu erzählen. Sollte es einen Kollegen geben der mit ihr zusammen arbeitet müsste der AG ihn auch zum Schweigen verpflichten aber ob das so alles funktioniert. Jetzt ist es wahrscheinlich eh nur noch eine Frage der Zeit bis es jeder weiß.