Lifesunny1988
Hallo ihr Lieben, ich befinde mich noch in Elternzeit und bin glücklicherweise wieder schwanger. Nun frage ich mich, wie das mit dem Elterngeld für das 2. Baby ist (ich bin Lehrerin in NDS). Ich bekomme bis 16.10.2022 Elterngeld. Mein Baby wird wahrscheinlich am 13. Januar 2023 zur Welt kommen, es liegen also 2 Monate zwischen Ende des Elterngeldes und Geburt. Nun habe ich gelesen, dass man die Elternzeit vom 1. Baby kündigen soll, um für das 2. Baby wieder in den Mutterschutz zu gehen, jedoch kommt mir das etwas komisch vor, ich habe immerhin dann schon 1 Jahr nicht gearbeitet! Kann mir jemand von euch dazu etwas sagen oder hat selbst Erfahrungen damit? LG
Hallo, herzlichen Glückwunsch erst einmal. Wenn deine Elternzeit im Oktober endet, kannst du doch normal arbeiten gehen bis zum Mutterschutz, oder nicht? Der müsste ja Anfang Dezember starten. Da musst du doch dann nichts kündigen, sondern kannst alles so laufen lassen. Der Fairness halber würde ich allerdings in der Schule so bald wie möglich Bescheid geben. Alles Gute
Sie bekommt nur Elterngeld bis Oktober und die Elternzeit läuft noch weiter. Das sind 2 gänzlich unterschiedliche Dinge. Beende die EZ zum neuen Mutterschutz hin, dann bekommst Du den gleichen Mutterschutzlohn wie beim ersten Kind. Das passt so und es ist egal, dass Du davor über 1 Jahr nicht gearbeitet hast, weil Du in EZ warst.
Hallo, Erstmal herzlichen Glückwunsch zur neuen Schwangerschaft! Es ist richtig, dass du die Elternzeit deines ersten Kindes zum Beginn des Mutterschutzes beenden solltest, damit du die vollen Mutterschutzleistungen erhalten kannst. Dein Arbeitgeber kann das übrigens nicht ablehnen, sondern muss es einfach akzeptieren und nicht entsprechend entlohnen. Ruf auch am besten Mal bei der Elterngeldstelle und frag nach, wie es mit den Berechnungsmonaten aussieht. Ich bin nicht sicher, wie genau es ist, da du theoretisch nur einen halben Monat zwischen Ende des Elterngeldes und Beginn des Mutterschutz hast, aber ggf du einen Monat splitten, um im Anschluss an den Mutterschutz das volle Elterngeld (+10% Geschwisterbonus) zu erhalten. Ich habe zB bei meiner ersten Tochter noch 2 Monate Basiselterngeld in Elterngeld Plus umgewandelt, sodass dieses genau bis zum Beginn des Mutterschutzes mit der Lütten ging. Da bis zu 14 Monate Elterngeld aus der Berechnung ausgeklammert werden können, bekomme ich jetzt mehr Elterngeld als für die Große (vorheriger Betrag + 10%).
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