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Schulunfall und nun?

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Schulunfall und nun?

Wasmussdasmuss

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Hallöle, Ich bin gerade am überlegen ob ich alle Schritte in die Wege geleitet habe. Tochter hatte Schulunfall, mit Platzwunde und Riss im Auge. Was laut der Ärzte später zu Folgeschäden führen kann. Verursacher war ein Schüler, der einen Gegenstand zu fest zu ihr warf. Durchgangsarztbericht, Krankenhausbericht liegt vor. Unfallanzeige Schule gestellt. Es läuft ja alles über die BG. Aber muss ich noch was veranlassen? Falls sie später mal Probleme bekommt, möchte ich natürlich das sie abgesichert ist. Bzw. Zahlt da nicht dann auch noch die BG? Lieben Gruß an euch und schönen Feiertag wer ihn morgen hat!


lucky_me

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Antwort auf Beitrag von Wasmussdasmuss

Wenn du den Unfall auch beim Arzt als Schulunfall angegeben hast, müsste eigentlich alles erledigt sein. Gute Besserung deiner Tochter!


Wasmussdasmuss

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Antwort auf Beitrag von lucky_me

Danke. Ja das habe ch dachte nur wegen später. Unterlagen aufheben, klar. Damit sie später vielleicht was bekommt wenn das Auge sie einschränkt.


wolfsfrau

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Antwort auf Beitrag von Wasmussdasmuss

Mein Sohn hat sich bei einem Fahrradsturz für Frontzähne abgebrochen. Der Zahnarzt sagte gleich, dass es ein Schreiben vom Gemeindeunfallverband gibt, in dem sie genau das erklären. Kam ein paar Wochen später, haben wir zu den Unterlagen genommen. Ich würde beim Arzt nachfragen, der die Spätfolgen erwähnt hat.


HeyDu!

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Antwort auf Beitrag von Wasmussdasmuss

Die meisten Leute vergessen die ggf. vorhandene eigene Unfallversicherung zu informieren... Wir bekommen für jeden Tag den das Kind nicht in die Betreuung oder Schule darf z.B. einen Ausgleich. Gute Besserung.


Trini

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Antwort auf Beitrag von HeyDu!

Bei Fremdverschulden zahlen die sicher nicht. Trini


lilly1211

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Antwort auf Beitrag von Trini

Was für ein Unfug! Natürlich zahlen sie, den Verursacher bzw dessen Versicherung nehmen sie in Regress. Das kann der versicherten Person aber egal sein.


bea+Michelle

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Antwort auf Beitrag von lilly1211

Alles Gute für Deine Tochter. Und Daumen sind gedrückt, das das Auge keine Folgeschäden bekommt.


HeyDu!

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Antwort auf Beitrag von Trini

Natürlich zahlen die, dafür schließt man ja Extraleistungen ab.


User-1721826469

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Antwort auf Beitrag von Wasmussdasmuss

Vielleicht muss man noch die Verjährung im Blick haben. Müsste eigentlich bei der BG nicht anders sein. Wenn es wirklich später zu Folgeschäden kommen kann (also zb in 10 Jahren) dann sollte man entweder immer um einen Verjährungsverzicht bitten oder um einen Feststeller, dass Folgeschäden übernommen werden. Sonst verjähren die Ansprüche in 3 Jahren ab Leistungsentscheidung. Ansonsten (zusätzlich) die eigene Unfallversicherung kontaktieren.


Gustavina

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Antwort auf Beitrag von User-1721826469

Wo bittet man denn um so etwas? Wir hatten auch grade vor zwei Wochen einen Unfall durch Fremdverschulden mit möglichen Spätfolgen, daher die Frage. :) bei der gegnerischen Versicherung oder muss das irgendwo offiziell erfolgen?


LunaLinchen

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Antwort auf Beitrag von Gustavina

Achte vor allem darauf, dass du den Unfallbericht der Schule bekommst. Für Schulen ist es immer schwierig den später nachzuliefern. Falls du guten Kontakt zu den Lehrern hast, könntest du nachfragen, ob alles im Klassenbuch notiert ist, damit ist der Unfall nachvollziehbar und Unterlagen können im Zweifelsfall nachgereicht werden, auch wenn die Aufsicht führende Lehrkraft irgendwann nicht mehr an der Schule sein sollte. Es sollte eigentlich automatisch passieren, allerdings vergisst man das gerne in der Hektik. Alles liebe und gute Besserung


User-1721826469

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Antwort auf Beitrag von Gustavina

Ja bei der gegnerischen Versicherung. Macht man eher bei großen Schäden und bei anwaltlicher Vertretung. Die Versicherung kann es natürlich ablehnen, dann muss man klagen.


Wasmussdasmuss

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Antwort auf Beitrag von Wasmussdasmuss

Ganz lieben Dank für eure Hinweise