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Schuldfrage bei Unfall mit Fahrradfahrer

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Schuldfrage bei Unfall mit Fahrradfahrer

Mitglied inaktiv

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Kennt sich da jemand aus? Wie ist es denn wenn man mit dem Auto auf der Straße einen Fahradfahrer anfährt und gleich daneben auf dem Bürgersteig ein Radweg eingezeichnet ist? Bekommen dann beide Teilschuld?


Mutti69

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Schon möglich, dass eine Teilschuld vorliegt und anerkannt wird. Aus Erfahrung und aktuellem Anlass: mach dich nochmal schlau, ob es WIRKLICH ein Radweg IST oder nur die aufgezeichnete Trennung des Bürgersteiges und dem Hinweis *Radfahrer frei*. Das macht einen feinen Unterschied, denn beim einen musst du, beim anderen kannst du. Hast DU jemanden angefahren? Schlimm oder nur Sachschaden? LG


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

Ich nicht. Meiner Arbeitskollegin ist es heute morgen passiert. Nur Sachschaden. Aber jeder pocht nun auf sein Recht. Muss ich mal drauf achten wenn ich heut vorbei fahre was das Schild dort sagt.


Pamo

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Das können die doch dann die Polizei klären lassen. ;) Ich gehe auch von einer Teilschuld aus; auch wenn der Radweg verpflichtend ist, ist der Autofahrer nicht vollkommen raus.


Häsle

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Radwege sind nicht unbedingt verpflichtend, da gab es doch erst irgendeine Neuerung, oder? Meistens läuft es auf Teilschuld raus.


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Antwort auf Beitrag von Häsle

ausgezeichnet ist. In vielen Fällen ist der Radweg baulich zwar noch vorhanden, aber die Schilder wurden entfernt. Grüße Sodapop


Mutti69

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Nur Sachschaden, das ist doch schon mal sehr erleichternd, oder? Ich würde nochmal schauen wie der Weg gekennzeichnet ist und dann soll deine Kollegin ihre Versicherung anrufen, die werden da sicher über die Rechtsabteilung Auskunft geben können. LG


Häsle

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Eine echte Schnapsidee.


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eine GERINGE Teilschuld. Grüße Sodapop


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.... Versicherung wurde es gemeldet und die Polizei hat die Sache auch aufgenommen, wolle (oder konnte?) sich aber nicht zur Schuldfrage äußern.


Häsle

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Die Polizei darf die Schuldfrage nicht erörtern. Die kümmern sich nur um die begangenen Verkehrsverstöße. Was die Versicherungen dann draus basteln, ist oft nicht mit dem normalen Menschenverstand vereinbar.


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Antwort auf Beitrag von Häsle

von irgendwas müssen diese Armen Leute doch auch leben...


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Häsle

Das ist interessant. Aber wenn die Polizei hinzu gezogen wird und am Unfallort ist und sofort dem einen Beteiligten ein Ticket ausstellt und dem anderen nicht, dann ist das doch ein Hinweis darauf, wie der betreffende Polizist die Antwort auf die Schuldfrage sieht? Klar kann die Versicherung das wieder ganz anders beurteilen. Besonders furchtbar kann es für Beteiligte sein, wenn beide Parteien bei derselben Versicherung Mitglied sind und dort irgendwelche internen Irrsinnigkeiten zusammen gestrickt werden.


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Antwort auf Beitrag von Pamo

Also es wurde von beiden nur Personalien aufgenommen, kurz Anhörung und das wars.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Pamo

oder gibt es gar keinen Zusammenhang zwischen: Verkehrsverstoß = Schuld oder Teilschuld kein Verkehrsverstoß = keine oder höchstens Teilschuld ?


Häsle

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Antwort auf Beitrag von Pamo

In den meisten Fällen ist klar, wer den Unfall verursacht hat. Z.B. bei Vorfahrtsverletzung, rechts vor links etc. In solchen klaren Fällen wird nur der Verursacher von der Polizei angezeigt oder verwarnt, weil derjenige nachweislich den unfallursächlichen Verstoß begangen hat. Oder eben beide, wenn beide nachweislich was falsch gemacht haben. So steht das dann auch im Protokoll. Trotzdem basteln die Versicherungen meistens noch eine Teilschuld, a la "der Andere ist evtl. ein km/h zu schnell gefahren für diese unübersichtliche Kreuzung und hätte sonst den Unfall vermeiden können" usw. So verdienen beide Versicherungen daran, die sind nicht dumm... Meine Schwiegermutter hatte letztens einen Unfall. Sie wollte von einer Landstraße nach links abbiegen und hatte (auch laut Zeugen) den Blinker gesetzt und sonst alles richtig gemacht. Ein Autofahrer wollte in dem Moment, trotz Überholverbot, überholen und krachte in ihre linke Seite. Für die Polizei war alles eindeutig, die Versicherung kackt rum.


wir6

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http://www.adfc-diepholz.de/radwege/benutzungspflicht.php bei den Schildern ist es eine Verpflichtung den Radweg zu benutzen, ansonsten nicht