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schöne sch***..... wer ersetzt einem das?

schöne sch***..... wer ersetzt einem das?

mic0202

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eigene hausrat? haftpflicht der wohnungsgesellschaft? ich war gerade im Keller..der steht fast knöchelhoch unter wasser.... im alten waschkeller (jetzt fahrradkeller) ist der abfluss wohl übergelaufen... die ganzen keller der mieter stehen auch unter wasser.. in meinem keller steht mein trockner, meine bohrmaschine, akkuschrauber, u.a... aller unter wasser wer ersetzt einem das? ich habe gerade die wohnungsgesellschaft angerufen...die schicken sofort den hausmeister...


swiss-mom

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Antwort auf Beitrag von mic0202

Das müsste deine eigene hausrat übernehmen. wasserschaden. gleich mal anrufen.


mf4

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Antwort auf Beitrag von mic0202

ich denke deine Hausrat ist zuständig wäre es durch Regen z.B. passiert dann wäre die Gebäudeversicherung am Zug


mic0202

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Antwort auf Beitrag von mf4

das grundwasser durch den gulli nach oben gedrückt


ösitina

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Antwort auf Beitrag von mf4

Gebäudeversicherung..hmmmmm...manchmal zählt auch die nicht...ich hätte viele Wohnungen...wo in den Mietverträgen direkt drinnen stand dass man keinerlei Gegenstände direkt auf den Boden stellen darf...in meinem fall hätte ich Pech gehabt


mf4

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Antwort auf Beitrag von mic0202

dann ist die Hausrat nicht zuständig (aber frag nach)


tiktak

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Antwort auf Beitrag von ösitina

in dem Fall zahlt die Hausrat nur,wenn Elementar mitversichert ist.


ösitina

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Antwort auf Beitrag von mic0202

Du, ich verstehe dein Problem schon...aber ich hatte mehrfach dass ich auf dem Schaden sitzenblieb, weil dies eben so im Vertrag stand... Trockner war deshalb immer in meiner Wohnung...


swiss-mom

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Antwort auf Beitrag von mf4

Aber gebäudeversicherung übernimmt doch nur schäden am gebäude, oder? also kellertür etc...


Reni+Lena

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Antwort auf Beitrag von mic0202

nein, aber gerade in einem keller sollte man den Trockner immer auf Paletten oder z.B Ziegelsteine oder ytongsteine stellen. Lg reni


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Solche Klauseln sind rechtswidrig auch wenn sie im Mietvertrag stehen - zumindest in Deutschland. Ich bezahle für den Keller also stelle ich da auch was rein.


swiss-mom

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Die wissen schon, warum sie solche sachen in den vertrag nehmen...


swiss-mom

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Antwort auf Beitrag von Littlecreek

Geht es da aber nicht auch um.kurzschlüsse bei wasser und elektrischen teilen? zwecks sicherheit. so ist das hier der gruwnd. in den waschküchen stehen die meisten geräte auf einem "absatz".


ösitina

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Antwort auf Beitrag von swiss-mom

Es steht ja auch nicht in den Verträgen alles erhöht da reinstellen sonst Zahlen wir nicht, sondern eben als Empfehlung dass man es machen soll weil die Gegenstände durch eventuell reingedrücktes Grundwasser kaputtgehen können, genauso steht ja auch in Mietverträgen dass man Kästen z.b. Nicht direkt an die Wand stellen soll weil sonst Schimmel entsteht usw...also ich empfinde es nicht als rechtswidrig und würde auch im eigenen Keller damit rechnen dass sowas passieren kann, davon abgesehen Gabs hier in den Kellern meist gar keine Anschlüsse für Trockner und Co.


sojamama

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Antwort auf Beitrag von mf4

Wenn es durch das Unwetter ausgelöst wurde, wird es wohl keiner zahlen... Wenn es aber ein reiner Leitungswassserschaden ist, nur durch kaputtes Rohr o.ä. ausgelöst, dann ist man da versichert. Zuständig für alles ist dann wohl die Wohnungsbaugesellschaft melli


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von swiss-mom

Diese Absätze sind gemauert. Das ist was anderes. Genaugenommen ist es nicht erlaubt solche Geräte auf beweglichen Grund zu stellen. Findet sich auch in jeder Gebrauchsanweisung. Ausnahme sind diese eigens für Trockner und Waschmaschinen gefertigte Montagen, die auch TÜV geprüft sind. Paletten z.B. können überhitzen bei Fehlfunktion und einen Brand verursachen. Das wird teuer.


mic0202

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Antwort auf Beitrag von ösitina

"die Kellerräume gelten als Feuchträume, und sind nur bedingt zum unterstellen und lagerung von Gegenständen geeignet" mehr nicht...


ösitina

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Antwort auf Beitrag von mic0202

Klingt nicht so gut... Frag beim Vermieter (Genossenschaft oder was immer) mal nach, soweit ich weiß werden solche Dinge die direkt am Boden stehen nämlich nie ersetzt, die wissen schon wie sie sich absichern können...


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von mic0202

Wenn es ein unbeheizbarer (sind ja in der Regel alle Keller) UND unbelüftbarer Keller ist, dann ist das zulässig. Dann ist aber auch der Keller mietpreismäßig billiger als ein "richtiger" Keller.


mic0202

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Antwort auf Beitrag von Littlecreek

da hänge ich auch immer den trocknerschlauch raus....


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von mic0202

Das ist das rechtlich gesehen auch kein Feuchtraum und folglich darfst du da auch lagern und aufstellen


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von mic0202

Ich drück die Daumen


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von mic0202

Ganz einfach . Die Ursache herausfinden. Ist es ein Defekt des Hauses zählt der Vermieter bzw seine Versicherung. Hast Du oder ein Mieter das verursacht zahlt das eben diese Versicherung.


Allison_Cameron

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Antwort auf Beitrag von Littlecreek

Hätte ich jetzt auch spontan geantwortet, wenn das eine Mietwohnung ist, dann zahlt das die Versicherung des Vermieters...ist für mich eigentlich völlig klar.


Julia+Christopher

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Antwort auf Beitrag von mic0202

Wenn es durch den Gulli hochgedrückt ist und der kein Rücklaufventil zahlt dies vermutlich keine Versicherung. In aller Regel ist dies in den Versicherungsbedinungen der Wohngebäudeversicherung ausgeschlossen. Leider :( LG