mic0202
eigene hausrat? haftpflicht der wohnungsgesellschaft?
ich war gerade im Keller..der steht fast knöchelhoch unter wasser.... im alten waschkeller (jetzt fahrradkeller) ist der abfluss wohl übergelaufen... die ganzen keller der mieter stehen auch unter wasser..
in meinem keller steht mein trockner, meine bohrmaschine, akkuschrauber, u.a... aller unter wasser
wer ersetzt einem das? ich habe gerade die wohnungsgesellschaft angerufen...die schicken sofort den hausmeister...
Das müsste deine eigene hausrat übernehmen. wasserschaden. gleich mal anrufen.
ich denke deine Hausrat ist zuständig wäre es durch Regen z.B. passiert dann wäre die Gebäudeversicherung am Zug
das grundwasser durch den gulli nach oben gedrückt
Gebäudeversicherung..hmmmmm...manchmal zählt auch die nicht...ich hätte viele Wohnungen...wo in den Mietverträgen direkt drinnen stand dass man keinerlei Gegenstände direkt auf den Boden stellen darf...in meinem fall hätte ich Pech gehabt
dann ist die Hausrat nicht zuständig (aber frag nach)
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in dem Fall zahlt die Hausrat nur,wenn Elementar mitversichert ist.
Du, ich verstehe dein Problem schon...aber ich hatte mehrfach dass ich auf dem Schaden sitzenblieb, weil dies eben so im Vertrag stand... Trockner war deshalb immer in meiner Wohnung...
Aber gebäudeversicherung übernimmt doch nur schäden am gebäude, oder? also kellertür etc...
nein, aber gerade in einem keller sollte man den Trockner immer auf Paletten oder z.B Ziegelsteine oder ytongsteine stellen. Lg reni
Solche Klauseln sind rechtswidrig auch wenn sie im Mietvertrag stehen - zumindest in Deutschland. Ich bezahle für den Keller also stelle ich da auch was rein.
Die wissen schon, warum sie solche sachen in den vertrag nehmen...
Geht es da aber nicht auch um.kurzschlüsse bei wasser und elektrischen teilen? zwecks sicherheit. so ist das hier der gruwnd. in den waschküchen stehen die meisten geräte auf einem "absatz".
Es steht ja auch nicht in den Verträgen alles erhöht da reinstellen sonst Zahlen wir nicht, sondern eben als Empfehlung dass man es machen soll weil die Gegenstände durch eventuell reingedrücktes Grundwasser kaputtgehen können, genauso steht ja auch in Mietverträgen dass man Kästen z.b. Nicht direkt an die Wand stellen soll weil sonst Schimmel entsteht usw...also ich empfinde es nicht als rechtswidrig und würde auch im eigenen Keller damit rechnen dass sowas passieren kann, davon abgesehen Gabs hier in den Kellern meist gar keine Anschlüsse für Trockner und Co.
Wenn es durch das Unwetter ausgelöst wurde, wird es wohl keiner zahlen... Wenn es aber ein reiner Leitungswassserschaden ist, nur durch kaputtes Rohr o.ä. ausgelöst, dann ist man da versichert. Zuständig für alles ist dann wohl die Wohnungsbaugesellschaft melli
Diese Absätze sind gemauert. Das ist was anderes. Genaugenommen ist es nicht erlaubt solche Geräte auf beweglichen Grund zu stellen. Findet sich auch in jeder Gebrauchsanweisung. Ausnahme sind diese eigens für Trockner und Waschmaschinen gefertigte Montagen, die auch TÜV geprüft sind. Paletten z.B. können überhitzen bei Fehlfunktion und einen Brand verursachen. Das wird teuer.
"die Kellerräume gelten als Feuchträume, und sind nur bedingt zum unterstellen und lagerung von Gegenständen geeignet"
mehr nicht... ![]()
Klingt nicht so gut... Frag beim Vermieter (Genossenschaft oder was immer) mal nach, soweit ich weiß werden solche Dinge die direkt am Boden stehen nämlich nie ersetzt, die wissen schon wie sie sich absichern können...
Wenn es ein unbeheizbarer (sind ja in der Regel alle Keller) UND unbelüftbarer Keller ist, dann ist das zulässig. Dann ist aber auch der Keller mietpreismäßig billiger als ein "richtiger" Keller.
da hänge ich auch immer den trocknerschlauch raus....
Das ist das rechtlich gesehen auch kein Feuchtraum und folglich darfst du da auch lagern und aufstellen
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Ich drück die Daumen
Ganz einfach . Die Ursache herausfinden. Ist es ein Defekt des Hauses zählt der Vermieter bzw seine Versicherung. Hast Du oder ein Mieter das verursacht zahlt das eben diese Versicherung.
Hätte ich jetzt auch spontan geantwortet, wenn das eine Mietwohnung ist, dann zahlt das die Versicherung des Vermieters...ist für mich eigentlich völlig klar.
Wenn es durch den Gulli hochgedrückt ist und der kein Rücklaufventil zahlt dies vermutlich keine Versicherung. In aller Regel ist dies in den Versicherungsbedinungen der Wohngebäudeversicherung ausgeschlossen. Leider :( LG
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