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schnee schippen -regelung

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schnee schippen -regelung

pothi

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guten morgen! hier im haus haben wir einen schneeschippplan, jeden tag ist ein anderer mieter dran. auf dem plan steht, das wochentags bis 8.00 uhr morgends geschippt sein muss. wie ist das aber wenn es durchschneit? dann muss ich ja jede stunde raus *brr* gibts da irgendwelche gesetzliche regelungen? lg


mf4

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Antwort auf Beitrag von pothi

Hier macht das ein Hausmeisterservice und egal wie sehr es schneit der kommt 1 mal am Tag ganz früh. Ich habe meine private Schippe und schipppe als einzige immer mal zwischendurch das nötigste. Die meisten sind alt und die jüngeren juckt das wohl nicht. Ich mach das aber, weil weder ich noch meine Kinder ausrutschen sollen.


mamavonhier

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Antwort auf Beitrag von pothi

Was für ein Schnee... Haben nur ne dickere Frostschicht. Aber wenn dann müssen wir als Eigentümer ran und zwar so, das man laufen kann. Klar, Massen an Schnee bist du nicht gezwungen jede Stunde raus zug gehen. Aber es muss erkennbar sein, das du gewillt bist deinen Teil frei zu halten. Wir haben keinen Gehweg. Nur Straße. Baugebiet. Haben auch ein Eckgrundstück. Wenn es arg schneit wie vor 2 Jahren, sind wir schon mal 6,7 mal am Tag im Gange. Von 6-23 Uhr....


mf4

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Antwort auf Beitrag von mamavonhier

Ich denke der gute Wille würde nicht reichen, wenn sie jemand verletzt, weil derjenige, der dran ist nicht für Sicherheit gesorgt hat. Das rechtliche würde mich mal interessieren. Wenn es einen Unfall gibt wird ja nachgefragt, wer haftbar gemacht werden kann.


Catmu

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Antwort auf Beitrag von pothi

Es muss zu den verkehrszeiten geräumt sein, zwischen ich meine 22.00 und 7.00 muss man nicht, dann aber regelmäßig. Wenn man nicht kann, weil man arbeitet, muss man jmd beauftragen