Elternforum Rund ums Baby

Religionsunterricht- Versetzungsgefährdung

Anzeige kindersitze von thule
Religionsunterricht- Versetzungsgefährdung

Murkel4

Beitrag melden

Da ich neulich aus Zeitgründen in Laelks Thread nur eine Andeutung machen konnte, dann aber vergessen habe, die Antworten durchzulesen, die offenbar für Verwirrung gesorgt haben, möchte ich hier noch einmal die gesetzliche Grundlage bereitstellen. Mein Mann und ich beschäftigen uns schon lange mit Religionsunterricht in staatlichen Schulen, veröffentlichen hierzu viel. wir kennen uns also wirklich gut aus. Vorsichtshalber habe ich euch aber die gesetzlichen Grundlagen hier hereinkopiert. Kein Kind muss wegen Religion sitzenbleiben! Befreiung vom Religionsunterricht (NRW) Wann darf ich mich vom Religionsunterricht abmelden? Ist die Zensur in Religion trotz Abmeldung versetzungswirksam? Immer wieder werden diese und ähnliche Fragen gestellt. Häufig werden die Schulgesetze nicht richtig verstanden; manchmal werden Schüler jedoch auch ganz bewusst über ihre Rechte und Pflichten im Unklaren gelassen, um sie von einer Abmeldung abzuhalten. Aus diesem Grund wird die Rechtslage in Nordrhein-Westfalen hier einmal leicht verständlich erläutert. (Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass von Schülern an kirchlichen Schulen naturgemäß Einschränkungen erwartet werden können.) 1. Von der Teilnahme am Religionsunterricht ist ein Schüler befreit, wenn seine Erziehungsberechtigten eine entsprechende Erklärung abgeben. ("Abmeldung") Ist der Schüler religionsmündig (ab dem vollendeten 14. Lebensjahr, also nach dem 14. Geburtstag), so kann er diese Erklärung selbst abgeben. Die Erklärung ist der Schulleiterin oder dem Schulleiter schriftlich zu übermitteln. Die Eltern sind über die Befreiung zu informieren. (§ 31.6 SchulG) 2. Die Befreiung vom Religionsunterricht aufgrund des im Grundgesetz garantierten Grundrechts auf Religionsfreiheit (siehe unten) kann nicht an bestimmte Termine gebunden werden. Sie ist jederzeit möglich. Die Schule kann aus schulorganisatorischen Gründen die Wiederanmeldung auf den Beginn eines Schulhalbjahres beschränken. (Verwaltungsvorschrift zu § 11 ASchO; Runderlass des Kultusministers vom 26.3.1980; Runderlass des Schulministeriums NRW vom 20.6.2003 - BASS 12-05 Nr. 1, § 6.2) 3. Mit der Abmeldung vom Religionsunterricht während des Schuljahres vor der Versetzungskonferenz entfällt die Versetzungswirksamkeit der Note in Religion. (Erläuterungen zu § 26.4 ASchO) 4. Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, nehmen am Fach Praktische Philosophie teil, soweit dieses Fach in der Ausbildungsordnung vorgesehen und an der Schule eingerichtet ist. In der gymnasialen Oberstufe besteht die Verpflichtung, nach einer Befreiung vom Religionsunterricht das Fach Philosophie zu belegen. (§ 32 SchulG)


Murkel4

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Murkel4

Ach.. Annikas# nicht laelks Beitrag war das. Tsts. Schwangerschaftsdemenz, sorry


lisi3

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Murkel4

Was mir aber schleierhaft ist, wie man durch Religion in die Versetzungsgefährdung hineinschlittern kann. Entweder hat das Kind dann einen extrem blöden Lehrer, oder es hat absolut keine Lust und stört nur den Unterricht. Mein höchstpersönlicher Atheist holt in Religion seine besten Noten. Es scheint nicht um Religiosität oder besonderes Vorwissen zu gehen, sondern nur darum sich mehr oder weniger aktiv am Unterricht zu beteiligen.


-Talia-

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von lisi3

Sich "nur" mehr oder weniger aktiv am Unterricht zu beteiligen kann aber durchaus ein Problem sein. Bei mir war es das. Ich habe nicht nur einmal mündlich eine fünf kassiert, weil ich mich einfach nicht getraut habe. Zum Glück konnte ich die schriftlich immer gut ausgleichen, bzw. durfte dann mal ein Referat halten und hatte so nie eine Zeugnisfünf. Referate waren nie ein Problem, aber im Unterricht mitmachen?? Ging schon in der Grundschule nicht. Stand immer auf dem Zeugnis - "mehr mitdenkend als mitgestaltend". Ich habe also nie gestört oder hatte keine Lust und hatte trotzdem schlechte mündliche Noten. Erst im Studium wurde es dann besser. In erster Linie in Kleingruppen (10-20), aber auch in Seminaren mit 50-80 Leuten wurde es besser. Wobei ich was naturwissenschaftliches studiert habe, und da geht es ja um Fakten und nicht um irgendwelche Interpretationen.


lisi3

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von -Talia-

Ich war selbst mündlich auch die absolute Katastrophe . Aber ich wüsste nicht, dass in Religion in meiner Klasse oder einer Klasse meiner Kinder jemals irgendjemand eine mündliche fünf kassiert hat, der sich einfach nur still und friedlich verhalten hat. Ich werde heute mal meine Söhne befragen, ob überhaupt in Religion irgendjemand eine fünf auf dem Zeugnis kassiert hat. Soweit ich es weiß, wurde in ihren Klassen in Religion immer der gute Wille gezählt (ähnlich wie im Sport) um eine vier zu erreichen. Aber wie gesagt, ich schließe nicht aus, dass es auch Lehrer gibt, die das anders sehen (was ich persönlich nicht gut finden würde).


Pebbie

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von lisi3

So war das bei mir, als ich auf dem Gymnasium war. Religion war immer ein Fach, wo man durch aktive Mitarbeit eine gute Note erlangen konnte, um den Schnitt zu heben. Meine Kinder haben praktische Philosophie, da ist es ähnlich


lisi3

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Pebbie

Noten in dieser Konstellation kommen mir von meinen Söhnen sehr bekannt vor.


Pebbie

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von lisi3

Zu Deiner Beruhigung, aus mir ist trotzdem was geworden


lisi3

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Pebbie

Aus meinen Jungs wird auch etwas------ die Frage ist nur was? .


ösitina

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von lisi3

Sicher keine Pfarrer oder Religionslehrer


Katl_80

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Murkel4

Aber es ging doch um Bayern und nicht um NRW?!?


Murkel4

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Katl_80

Ja, da hast du recht, sorry, hatte ich nicht so auf dem Schirm. In Bayern scheint das aber auch zu gehen, da ich da aber nicht eingearbeitet bin, will ich nichts Ungesichertes behaupten. Aber das kriegt man bei der zuständigen Bezirksregierung ja flott raus...


Katl_80

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Murkel4

Man kann Religion in Bayern nicht wegen einer schlechten Note abwählen (in Ethik wechseln). Das geht nur aufgrund anderer wichtiger Gründe (während des Schuljahres). Dann müsste in Ethik eine Nachprüfung über den gesamten Stoff des laufenden Schuljahres erfolgen. Und ich bin mal ehrlich: Wenn da jetzt eine 5 steht, glaubt einem niemand, dass man AUF EINMAL mit der christlichen Lehre nicht mehr überein stimmt (nur als beispielhaften Grund). Grundsätzlich gilt: Abmeldung muss bis Ende eines Schuljahres erfolgen und gilt ab dem folgenden Schuljahr. Lieben Gruß


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Katl_80

Grund wäre zB. wenn das Kind den Glauben wechselt oder aus der Kirche austritt. Aber DAS wäre es mir nicht Wert wegen einer Note. Und die Note in Religion würde in dem Fall auch nicht verfallen. Denn bis dahin hat das Kind ja am Unterricht teilgenommen.


+sumsebiene+

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Murkel4

unabhängig ob man eine Abmeldung vom Religionsunterricht unterstützen sollte, wengen schlechter Noten.. WIE schafft man es, in Religionunterrricht eine Note zu haben, die Versetzungsgefährdent ist?(für mich war Religion immer ein Fach, wo man sogasr seiennen Notenspiegel etwas nach oben korregieren konnte) UND die Note ist doch sicher nicht erst seit diesem Schuljahr so schlecht bzw. man hätte es doch "kommen sehen können".. warum steuert man da nicht gegen.. Finde leider das AP nicht, sonst hätte ich es mir da vielleicht raulesen können..


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von +sumsebiene+

hätten niemals einem Schüler - egal wie faul er war - eine 5 oder 6 verpasst. Sie sorgten immer dafür, daß man wenigstens eine 4 erreichte. Eine 5 in Religion ist schon eine Kunst. Aber ich bin auch bei den Anderen: Wegen einer Note Religion abzuwählen, ist der falsche weg. Biologie war ja ebenfalls betroffen. Auch abwählen? Das sind reine Lernfächer und da ich selber auch Realschule habe weiß ich, wenn man halbwegs im Unterricht aufpasst, ist das schon eine sichere 4..... liest man sich alles nochmal durch, kann es schon eine 3 sein. In einem reinen Lernfach wie Religion oder Biologie eine 5 zu schreiben, da muß der Schüler richtig gepennt haben.


Caitryn

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Ich weiß nur, wie es hier ist. In Religion macht die mündliche Mitarbeit (melden, Gruppenarbeiten, Partnerarbeiten, Ergebnisse während der Stunde) 70% aus. Die Klassenarbeit nur 30%. Um in Reli eine 5 zu bekommen, musst du schon was tun. Das heißt: stören, Unterrichtsverweigerung, keine Mappe, nicht an den Aufgaben arbeiten. Und Religionsunterricht ist kein Glaubensunterricht. Um eine Versetzung zu gefährden, braucht man zwei 5. Religion wird oft benötigt sogar um auszugleichen (z.B. Physik). Da scheint das ursprüngliche Problem ein vollkommen anderes zu sein und man macht es sich leicht, wenn man es auf die Religionszensur reduziert. (Aber ehrlich gesagt, kenne ich die Ausgangsproblematik nicht ;).


Philo

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Murkel4

Die Frage ist, was vermittle ich meinem Kind, wenn ich es wegen Faulheit (Religion ist ein Lernfach) abmelde? Lernen und durch gute Noten und gute Mitarbeit die erste Note ausbessern! Ich habe an der weiterführenden Schule auch erst nach 3 Stehgreifaufgaben begriffen, dass ich mich auf JEDE Stunde vorbereiten muss. LG, Philo