mamsje
Hallo, mal angenommen, ich habe in einem Shop etwas bestellt und die Rechnung dafür wurde per Lastschrift bezahlt. Nun ist das aber ein Shop, bei dem man ewig auf die Rückzahlung wartet, wenn man etwas zurückschickt. Ich habe aus der Lieferung einen Artikel behalten, den anderen zurückgeschickt. Wegen o.g. Problem mit der langen Rückzahlungsdauer habe ich die Lastschrift zurückgebucht und dann nur das Geld für den Artikel überwiesen, den ich behalten habe. Sache somit erledigt. WOCHEN später wird aber der Betrag der zurückgesendeten Ware meinem Konto wieder gut geschrieben. O.k., ich hab´s zur Kenntnis genommen und mich darüber gefreut. Jetzt, 5 (!!!) Monate später haben sie´s gemerkt und verlangen das Geld zurück. Ich werde zahlen - keine Frage - ihr braucht mich also nicht zu massregeln. Aber mich interessiert: bin ich dazu eigentlich verpflichtet? Kann ja nix dafür, wenn mir jemand was überweist...! LG M.
Frage ist ja, warum hast Du einfach die Lastschrift storniert? Du hättest das besser vorher mit der Firma abklären sollen, denn eine "große" Firma kann bei so etwas ziemlich durcheinander kommen.
Ich hätte auch zum Telefon gegriffen, aber sie will keine Maßregelung, also...
ok, Du bist zur Rückzahlung natürlich verpflichtet, da es seitens der Firma sich um einen Buchhaltungsfehler handelt oder auch Irrtum. Mmh, eigentlich könntest Du ja fast froh sein, dass sie Dir nicht eine Mahnung geschickt haben wegen der stornierten Lastschrift.
§ 812 BGB sagt ja!
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