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trude

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du schreibst das du vor deinem kind gearbeitet hast,somit hast du nach der elternzeit Anspruch auf alg1. die länge dieses anspruches richtet sich danach,wie lange du berufstätig warst. des weiteren hast du die Möglichkeit,solltest du kein agl1(aus welchen gründen auch immer) bekommen,h4 zu beantragen.da du dieses,wie du schreibst bei dem verdienst deines mannes wohl nicht bekommst,kannst du kindergeldzuschlag beantragen. das machst du bei deiner kindergeldkasse.es gibt pro Kind bis zu 140 euro.die gibt es zusätzlich zur Kindergeld.ob du das bekommst ist aber ebenfalls einkommensabhängig. Wohngeld oder Lastenausgleich(bei einem haus) kannst du beim wohngeldamt beantragen. beide anträge kannst du dir im Internet runterladen.den für den kindergeldzuschlag findest du auf der seite vom Arbeitsamt. ein Minijob wäre auch eine Option.da kommt es aber darauf an,ob du jemanden für die Betreuung deines kindes in dieser zeit hast.optimal wäre ja dein mann oder ein großelternteil. in 4 Bundesländern kannst du das sogenannte landeserziehungsgeld beantragen.


-chOcO-

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Antwort auf Beitrag von trude

Sie schrieb doch unten das sie das Kind betreut und Kita erst ab nächstes Jahr in Frage kommt. Solange sie also keine Kinderbetreuung nachweisen kann, gibts auch kein ALG1 (und dann auch nur prozentual für die Zeit, die man arbeiten kann. Teilzeit = 50% etc)


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von -chOcO-

Und von Landeselterngeld statt Landeserziehungsgeld sprach, den kann man sowieso nicht für voll nehmen... Musste sich das arme Wernerchen nachdem sie mit Coolezapfe gestern gesperrt wurde, wieder einen neuen Nick holen, um hier weiter Trollen zu können - so ein Mist aber auch...