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Rat gesucht - Elternzeit/-Geld Baby Nr 2

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Rat gesucht - Elternzeit/-Geld Baby Nr 2

MaSaDe

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Hallöchen ihr Lieben, Ich könnte euer Schwarmwissen echt gut gebrauchen. Kurz zum Ursprung: Nach dem Abstillen von Kind1 wollten wir gerne Baby Nr. 2 in Angriff nehmen. Dank meines sehr müden Zyklus in Kombi mit einem Kleinkind zuhause, haben wir uns auch gar nicht stressen lassen. Jetzt knapp ein Jahr später, bekomme ich nun Baby Nr. 2. Neben natürlich Freude, fährt das mein Leben allerdings etwas "gegen die Wand". Hatte ich doch gerade einen tollen Teilzeitjob innerhalb der 1. Elternzeit gefunden und hätte gerne den Folgevertrag sicher gehabt um die Elternzeit früher zu beenden und meinem Vollzeit-AG die Kündigung geben zu können. Dumm gelaufen, selbst Schuld, ich weiß. Durch das Hochwasser in NRW schließt nun unerwartet der Betrieb, wo mein Verlobter arbeitet. Durch die lange Betriebszugehörigkeit hat er Gott sei Dank bis November noch Kündigungsfrist. Jetzt ist guter Rat schwer zu finden: Wer von uns sollte ab Feb 21 in Elternzeit gehen? Es käme für uns beide infrage, aber natürlich möchten wir das für uns finanziell sicherere Modell finden. Er hätte durch seine bisherige Vollzeitstelle aktuell den höheren Elterngeldanspruch. Jedoch zum einen als Arbeitsloser nicht, zum anderen halt auch dann keine Arbeitsstelle, welche er danach nahtlos wieder antreten könnte. Sollte er schnell eine neue Stelle finden, wäre die vermutlich zunächst befristet und somit auch keine garantierte Rückkehrmöglichkeit nach der Elternzeit. Gehe ich in Elternzeit, habe ich einen geringeren Elterngeldanspruch und müsste doch meine 1. Elternzeit vorzeitig beenden und somit meinem Vollzeit-AG die Kündigung senden, richtig? Ich hätte somit auch keine Stelle zu der ich nach der Elternzeit zurück könnte. Was würdet ihr mir raten? Und Vielen Dank im Voraus.


Port

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Antwort auf Beitrag von MaSaDe

Du musst dem Vollzeitarbeitgeber nicht kündigen. Du reichst ein, dass Du die Elternzeit für Kind 1 kündigst zum Mutterschutz. Dann bekommst Du in der Mutterschutzzeit schonmal Vollzeitgehalt. Und dann nimmst Du die neue Elternzeit für Kind 2.


Port

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Antwort auf Beitrag von Port

Frag im Rechtsforum, dort sind die Spezialistinnen.


MaSaDe

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Antwort auf Beitrag von Port

Okay wow, das wusste ich nicht. Aber muss er dem Ende der 1. Elternzeit und dem Beginn der 2. Elternzeit nicht zustimmen? Bin gerade etwas baff. Meine aktuelle Teilzeitstelle ist befristet bis Mitte März. ET ist Anfang Februar. Nach meinem Verständnis müsste ich dann aber die Teilzeitstelle kündigen oder? oh man, finde nur ich das kompliziert?! Vielen lieben Dank, Port!


MaSaDe

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Mach ich, danke


Port

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Antwort auf Beitrag von MaSaDe

Nein, Du beendest die Elternzeit des ersten Kindes und damit auch die Teilzeit in Elternzeit. Kannst es ja im Brief extra erwähnen.


MamaausM

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Nein einer Beendigung deiner Elternzeit muss der AG nicht zustimmen .... Es ist so gänzlich erlaubt. Ich hänge dir mal ne Seite an... Www.familienportal.de

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MaSaDe

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Antwort auf Beitrag von MamaausM

Danke Port! Danke MamaausM! Das ist genial. Damit hätte ich meine zugegeben weniger geliebte Vollzeitstelle als Sicherheit für nach der Elternzeit im Rücken. Ihr glaubt es nicht aber mir fällt gerade echt ein Stein vom Herzen


MamaausM

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Du wärst ehrlich gesagt doof deinen Vollzeitvertrag zu kündigen. Dein Teilzeitvertrag in Elternzeit muss aber vorher enden. Weil sonst hast du zu viele Stunden im Mutterschutz. Das ist nicht erlaubt


MaSaDe

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Antwort auf Beitrag von MamaausM

Ja, das sehe ich jetzt auch Danke für das Augen öffnen! Ich hab echt gedacht, er müsste zustimmen. Und da ich somit nur eine Kostenstelle bin, dachte ich nicht dass es geht. Ich wollte grundsätzlich weg von diesem AG und hatte gehofft es innerhalb der Elternzeit mit einer anderen Stelle zu schaffen. Hätte also gekündigt, wenn die Teilzeitstelle unbefristet geworden wäre. Naja, nur mein Baby-Timing war jetzt nicht so passend.


MamaausM

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Antwort auf Beitrag von MaSaDe

Ist doch meist so.... Unsere Tochter hat über ein Praktikum sich eine Lehrstelle erhofft. Tja hin gezogen und dann plötzlich meinte der Chef, er hätte das so nie gesagt. Und noch mehr böse Sachen - na da wurde die Mama zum Stier .... Hat zwar nix genutzt ausser bisschen Geld als Lohn


MamaausM

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Antwort auf Beitrag von MaSaDe

Paar fragen... ET Kind 1 wie lange Elternzeit gemeldet ET Kind 2 wann - wann beginnt Mutterschutz ? Dein Vertrag ist befristet bis wann?


MaSaDe

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Antwort auf Beitrag von MamaausM

Hallo, Die 1. Elternzeit war geplant bis August 2022. Kind ist aus Dez. 19. VZ-Stelle ist unbefristet. TZ-Stelle ist befristet bis Mitte März 2022. ET ist Anfang Februar 2022. Müsste also kurz nach Weihnachten in die 6-Wochen. Danke dir.


MamaausM

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Antwort auf Beitrag von MaSaDe

Wie Port schrieb kündigst du deine Elternzeit beim Haupt AG zum neuen Mutterschutz. Dann bekommst du von ihm seinen Anteil am Mutterschaftsgeld plus anteil KK... Elterngeld bemisst sich bei dir auf die 12 Monate vor Geburt. Monate mit Mutterschaftsgeld werden ausgeklammert. Bei deinem Mann logischerweise auch. Aber sollte er alg1 beziehen, mindern die sein EG


Felica

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Antwort auf Beitrag von MaSaDe

Wollt ihr unbedingt dort wohnen bleiben? Oder wärt ihr bereit woanders neu anzufangen? Den wenn ich das richtig sehe, wollt ihr doch beide was neues machen. Wenn ja, dann würde ich sagen ihr sucht beide, und der der als erster was findet, geht in EZ. Oder ihr geht beide in EZ und teilt es euch. Heisst beide wählt ihr EG Plus und arbeitet zusätzlich TZ. So das der eine aufpasst während der andere arbeitet. Und dann wird gewechselt.


MaSaDe

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Antwort auf Beitrag von Felica

Hallo, Nein wir würden gerne hier wohnen bleiben. Er hätte sich auch nach 10 Jahren keine neue Stelle gesucht, wenn halt der Betrieb nicht jetzt geschlossen werden würde. Ich liebe meine Teilzeitstelle und hätte dem Vollzeit-AG gerne die Kündigung gegeben sobald ich den Folgevertrag der Teilzeitstelle gehabt hätte. Hätte, halt. Mein Verlobter würde ohne Murren in Elternzeit gehen, damit ich den Job behalten kann. Allerdings mit der Arbeitslosigkeit im Nacken finde ich es zu unsicher. Beide in Elternzeit mit Teilzeit geht? Und jeder kriegt quasi Elterngeld Plus + den Verdienst aus der jeweiligen Teilzeitstelle? Geht dann aber "nur" für 12 Monate, richtig? Wusste bisher nur von den 2 Partnermonaten, die uns aber in der Situation nicht viel bringen würde. Ich danke dir


MamaausM

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Antwort auf Beitrag von MaSaDe

Ihr habt 14 Monate Elterngeld als Basis oder entsprechend 28 Monate egplus (halbes Geld doppelte Zeit,) Beachte... Die Monate mit Mutterschutz werden dir als Mama zugerechnet als Basis. Wenn Kind 2 sich verspätet kann es sein das 3 Monate schon mal weg sind Die restlichen könnt ihr frei verteilen. Auch gleichzeitig in Elternzeit sein :-)


MaSaDe

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Antwort auf Beitrag von MamaausM

Ich bin echt so froh jetzt. Schade um die Teilzeitstelle erstmal. Aber jetzt sieht die Zukunft gar nicht Mal so düster aus, wie die letzten Tage. Dann braucht nur noch der Mann einen neuen Job. Was bis November ja gar nicht unmöglich ist. Echt tausend Dank!


Ani123

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Antwort auf Beitrag von MaSaDe

Ich hoffe, ich habe es richtig rausgelesen. Die TZ-Stelle ist befristet bis Mitte März 2021. In VZ-Stelle bist du in EZ. Wichtig wäre zu wissen, -wie lange die EZ in der VZ-Stelle gemeldet wurde? -Wann ist das 1. Kind geboren? -Haben Sie Basis-EG oder EG-plus bekommen? Ich gehe jetzt davon aus, dass diese bis Mitte März 2021 gemeldet worden ist. In dem Fall kündigen Sie zum Tag vor Beginn des Mutterschutzes die EZ bei der VZ-Stelle. Ihr 1. Arbeitstag wäre dort der 1. Tag vom Mutterschutz. Daher gibt es Mutterschaftsgeld in VZ Höhe. Die TZ-Stelle kündigen Sie ebenfalls zum Tag vor Beginn des Mutterschutzes. EZ fürs 2. Kind melden sie dann beim VZ-AG, weil das ihre aktuelle Stelle dann ist. Diese müssen sie allerdings erst nach der Geburt melden. (Wie da die Frist ist weiß ich gerade nicht.) Für ihr EG würden die 12 Monate vor Geburt des 2. Kindes genommen. Mutterschaftsgeld wird ausgeklammert. EG werden entweder 12 Monate (Basis) oder 14 Monate (plus) ausgeklammert. Da wären o. g. Antworten zu den Fragen wichtig um das genauer zu beantworten. Bei ihrem Mann sieht es anders aus. Er wird ab November arbeissuchend sein und ALG1 beziehen. 1.) Sollte er bis zur Geburt arbeitssuchend bleiben und dann direkt in EZ mit EG gehen würde dieses aus 9 Monate mit Gehalt und 3 Monate mit 0€ berechnet. 2.) Er könnte auch z. B. erst ab dem 3. Monat in EZ gehen und die ersten 2 Monate noch ALG1 beziehen. Dann würde er, insofern er 12 Monate nimmt, bis zum 14. Monat in EZ sein und EG bekommen. 3.) Sollte er während seiner EZ eine neue Stelle finden können sie diese auch wechseln, indem sie als KM die noch welche nehmen. (Das muss mind. 7 Woche vor Antritt gemeldet werden.) 4.) Sie nehmen in EZ mit EG und ihr Mann bleibt arbeitssuchend und bekommt ALG1. Möglichkeiten gibt es mehrere.


MamaausM

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Antwort auf Beitrag von Ani123

Anni sie hat bis August 22 Elternzeit beim Haupt AG gemeldet. Damit beginnt wenn et im Februar der Mutterschutz klar in der Elternzeit. Diese kündigen zum neuen Mutterschutz.


MaSaDe

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Antwort auf Beitrag von Ani123

Hallo, erstmal vielen lieben Dank, dass Sie sich die Zeit für so eine ausführliche Antwort genommen haben. Die Möglichkeit mit der Beendigung der 1.Elternzeit beim Vollzeit-AG habe ich eben oben erfahren und sie ist perfekt! Das würde mir weiterhin die Sicherheit eines Arbeitsplatzes nach der Elternzeit geben. Dass mein Verlobter bis November eine neue Stelle findet, gehe ich einfach Mal positiv an. Es ist etwas schade um meine Teilzeitstelle, die mir echt Spaß gemacht hat. Wobei ich die ja vielleicht mit EG-Plus und Teilzeit weiter behalten könnte, sofern die Betreuung gewährleistet wäre. Mir fällt ein Stein vom Herzen. Ich bin so froh gefragt zu haben. Dankeschön!