Anna2.2
Hallo! Vielleicht kennt sich hier jemand ein wenig aus und kann mir helfen. Es geht um eien "job" Frage. Es gäbe die Möglichkeit im Mietshaus die Treppenhausreinigung zu übernnehmen. Dafür gibt es eine Summe X. nun soll das ganze nicht als Minijob laufen sondern es soll einen Dienstleistungsvertrag geben zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Sag mal sehe ich das richtig ,dass der jenige der dann das putzen übernimmt theoretisch selbstständig sein müsste, bzw. ein gewerben haben muss? Bzw. welche möglichkeiten gibt es, das putzen zu übernehmen, es aber für denjenigen der putzt legal zu machen, ausser eben der Minijob der leider vom auftraggeber nicht gewünscht wird. LG Anna
ja, ich würde sagen, du müsstest dich dann gewerblich ( evtl. als selbständige Nebentätigkeit, hab ich gerade gemacht) anmelden, allerdings müsstest du da aufpassen, wegen Scheinselbständigkeit.Die liegt dann vor, wenn du nur für einen Auftraggeber arbeitest. Am besten fragst du mal beim Steuerberater nach.
das ist es eben auch was ich befürchte. die scheinselbstständigkeit. und es würde ja definitv bei dem einen auftraggeber bleiben. insofern sehe ich da leider gerade irgendwie keine möglichkeit bei der es nicht schwarz wäre :-( LG anna
stimmt, dann geht das mit dem Gewerbe nicht.
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