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Psychologische Beratung verpflichtend?

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Psychologische Beratung verpflichtend?

Eule2000

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Ich hoffe, jemand von ech kennt sich aus. Folgender Fall: vor Gericht wird gestritten um Umgangsrecht, Unterhalt etc. Das Gericht empfiehlt eine Trennungstherapie bei der Diakonie! Ein Expartner hat nun aber schon die Nase voll, da der andere Part permanent lügt und alles eher in eine Farce erscheint. Ist man nun gezwungen, den nächsten Termin wahr zu nehmen, darf man diese Therapie generell abbrechen? Oder MUSS derjenige sich jedes Mal dahin zwingen, obwohl Erflogsaussicht gleich Null sind?


mf4

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Antwort auf Beitrag von Eule2000

das war eine Empfehlung des Gerichts und keine Verurteilung es wird aber sicher nicht gut ankommen, wenn man abbricht warum man wegen Unterhalt und Umgang eine Therapie zusammen braucht ist mir nicht klar 1 muss Umgang gewähren, der andere nimmt ihn wahr um Unterhalt zu zahlen muss man euch nicht therapiert sein


Eule2000

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Antwort auf Beitrag von mf4

Kam bestimmt falsch bei dir an! Vor Gericht wurde über oben genannte Themen gestritten!! Die Therapie wurde wegen den Streitereien angeordnet, nicht wegen dem Unterhalt! Der wurde ja gerichtlich geregelt! In der Regel geht man ja nur vor Gericht, wenn man es selbst nicht schafft, solche Dinge zu regeln.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Eule2000

Das Ex-Paar streitet sich immerzu und deshalb gibt es keine Regelung, was Umgang angeht oder wie muss man sich das vorstellen?


Petra28

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Antwort auf Beitrag von mf4

um künftige Streitereien vor Gericht zu vermeiden. Es sollen Wege gefunden werden, so dass beide Expartner das künftig vernünftig unter sich aushandeln können. Gerade auch wenn man der Meinung ist, "dass es nichts bringt", sollte man die Termine weiterhin wahrnehmen. Andernfalls sieht das bei kommenden Gerichtsverhandlungen nicht sehr gut aus. Denn wenn es nichts bringt, sind weitere Treffen vor Gericht ja im Prinzip vorprogrammiert - und man selber ist dann aber derjenige, der den Versuch zur Verbesserung der Kommunikation abgebrochen hat...


Eule2000

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Antwort auf Beitrag von mf4

Seit dem Gerichtstermin gibt es für alles eine Regelung! Und weil das Paar nicht zum ersten Mal vor Gericht gelandet ist, empfahl der Richter eben jene Beratung bei der Diakonie! Es soll dadurch lediglich die Trennung aufgearbeitet werden!


mf4

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Antwort auf Beitrag von Eule2000

ich finde es okay, dass man FÜR SICH aufarbeitet aber... warum müssen die 2 das zusammen machen?


Eule2000

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Antwort auf Beitrag von mf4

Wenn ich DAS mal wüsste! Manche Anordnungen sind nun mal schlichtweg aus einem Gesetz heraus entstanden ohne auf die persönlichen Umstände einzugehen!


mf4

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Antwort auf Beitrag von Eule2000

ich verstehe es nicht hab im AE noch was geschrieben