Keks10
wenn man z.b. bei h....d was verkauft, dem käufer dauert die lieferzeit zu lange, darf er da die paketannahme verweigern, geld zurückverlangen, er ist doch da ein kaufvertrag eingegangen..?
warum dauert ihm denn die Lieferzeit zu lange?
weil hermes 3-4-tage braucht, aufeinmal will er die ware nicht mehr
3-4 Tage? Das ist NICHT lang, wenns jetzt 3-4 Wochen wären, aber Beamen geht ja nun nicht. Vom Gefühl her sag ich, NEIN, geht nicht. Jedenfalls nicht mit der Begründung.
Würd denken ja, ohne, dass ich die näheren Umstände weiß... LG
Was seht denn im "Vertrag" (Geschäftsbedingungen?)
ist privat.....auktionshaus
Mit dem Klick hat er seine Absicht erklärt die Ware von Privat zu erwerben. Selbst bei Privatverkäufen hat er aber eigentlich ein Rücktritts und Widerufsrecht (EU-Recht). Hast du das im Angebotstext ausgeschlossen, oder verweist das Auktionshaus auf einen solchen Ausschluß? LG
stand da privatverkauf: keine Rücknahme u. keine garantie
Er hat keinen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises. Wenn du es allerdings möchtest, könntest du ihm kullanzhalber den Kaufpreis exklusive der Versandkosten rücküberweisen. Selbstverständlich nur (*grins*), wenn er die ROTE entfernen läßt. LG
Setz ihm eine Frist, bis zu der er nochmals Versandkosten überweisen kann / soll oder bis wann er die Ware abzuholen hat. Weise darauf hin, das die Ware ansonsten *entsorgt* wird. Erst nach Ablauf der Frist kannst du wieder verkaufen! LG
Ab Lieferung als Verbraucher Widerrufsrecht von 2 Wochen, also zurückschicken oder nicht annehmen, außer es wurde extra angefertigt
ich bin der verkäufer.....der käufer will die ware nicht mehr...u. die krönung ist, der hat mich zu unrecht neg.bewertet....
Privat/ privat gilt das natürlich nicht
Dann muss er es annehmen. Brauchst das Geld also nicht zurückerstatten, sondern ihm nur mitteilen, ware steht für ihn bereit ( sofern du das mit der Zahlung selbst in der Hand hast)
Aber er war doch bei Kauf mit dem Versandlieferer einverstanden und hat es doch bezahlt. Aber nun denn, er will die Ware nicht, hat Dich negativ bewertet. Ich würde ihm das Geld für die Ware zurückzahlen, aber nicht die Versandgebühren.
Das Aktionshaus mit 4 Buchstaben? Dann kannst Du das ja auch rausnehmen, also die negative Bewertung. Wieso hat er Dich davor negativ bewertet? Wie lange hat der Versand gedauert, also gesamt?
das andere auktionshaus......3-4- tage
Quark, da hat er nichts rumzupupsen. ABER gehen die negativen Bewertungen wieder wegzumachen?
ich glaub nicht
Kommentieren? Ich mein, damit ist jeder Form der Nötigung Tür und Tor geöffnet und das Auktionshaus wäre definitiv NICHT meins...
Ich denke es kommt drauf an, wie weit die Lieferzeit von der ursprünglich angegebenen Lieferzeit abweicht! Und was in den AGB's drin steht.
Über welche Plattform hast du es verkauft? Du musst es nur auf den weg bringen, also abschicken. Wenn es dann über den Zusteller länger dauert, ist das nicht dein Problem und er kann's dir nicht anlaste, sprich die Annahme verweigern. Außer natürlich du verschickst es von Deutschland nach canada mit der postkutsche...
werde auch ne neg.bew abgeben, so gehts ja nicht.....der ist ein kaufvertrag eingegangen......
So isses. Recht haste.
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