xHoneySx
JETZT kam natuerlich der BAB Bescheid... Wurde abgelehnt. Erreicht habe ich beim Jobcenter natuerlich weiterhin niemanden. Was mach ich nun? Ab morgen faengt meine Ausbildung an.. da kann ich ja schlecht am ersten Tag schon sagen das ich nicht komme... ach man...
Mittagspause?
Das ist eindeutig zu weit weg. Das wuerde ich nicht schaffen.
Warum wurde der abgelehnt ? Da hast du doch Anspruch drauf, oder ? hast du mal versucht direkt am Empfang anzurufen und dich durchstellen zu lassen ? Ansonsten mit deinem Chef reden, der hat da bestimmt Verständnis für wenn du mal 1 Tag später kommst. dann gehst du direkt morgens hin.
Naja es ist nicht direkt der 1. Arbeitstag aber die neuen Auszubildenen treffen sich alle im Rathaus und da gibts dann wichtige Informationen. Was Schulbeginn und co. angeht, Darueber haben wir naemlich noch keine auskunft bekommen. Das Einkommen meiner Eltern ist zu hoch daher bekomme ich kein BAB.
Können dir dann nicht deine Eltern mal ein paar Euro leihen?
Dann müssen wohl deine Eltern zahlen. Warum machen sie das nicht? A.
Schon mal überlegt, das die Eltern auch ihren Einnahmen entsprechende Ausgaben haben könnten? Und es kein Geld gibt was übrig bleibt?
Aber se haben wohl eine gesetzliche Pflicht die Ausbildung ihrer Kinder zu bezahlen. Wenn sie zu we nig verdienen würden, dann wurde der Staat zahlen. Da aber die Einnahmen zu hich sind: Ablehnungsbescheid. A.
Die Frage ist ja, bis zu welche Alter und bis zur wievielten Ausbildung sind Eltern dazu verpflichtet?
Stimmt. Ich würde vermuten: 1 Ausbildung und bis 27. A
Du verstehst es falsch. Ich kriege ja Geld. Aber wenn man H4 bezieht kann man waerend der Ausbildung BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) beantragen. Das Geld was man evtl von da bekommt, wird angerechnet und man bekommt dementsprechend weniger H4. Das Jobcenter will nur erst den Bewilligungs oder Ablehnungsbescheid vom BAB haben um ausrechnen zu koennen wieviel H4 mir zusteht. Da der Bescheid aber erst heute kam, hat mir das Jobcenter keine Leistung ueberwiesen. Meine Eltern muessen mir gar nichts zahlen. Es wird halt nur das Einkommen der Eltern bei dem BAB mit angerechnet und jenachdem wieviel die Verdienen kriege ich etwas oder halt auch nicht. Da ich jetzt nichts an BAB bekomme, krieg ich normal H4 aber wie gesagt - der Bescheid kam erst jetzt daher hab ich nun kein H4 bekommen weil die meine Leistung nicht berechnen konnten.
hast du einen scanner? dann scann den bescheid ein, und schicke es per mail hin. dann rufst du morgen - wenn geht an - und machst auf Dringlichkeit. noch besser wäre, wenn du morgen vorbeifahren kannst, dann müssen sie dir eine barauszahlung machen. lass dich nicht abwimmeln, es ist dein recht.
1. @dkteufelchen: Es gibt keinen Anspruch auf Sofortbearbeitung, schon gar nicht bei demThema H4 und Ausbildung! Faxen beschleunigt die Sachbearbeitung mitnichten. 2. Gemäß § 7 Abs. 5 SGB II haben Auszubildende ... keinen Anspruch, Ausnahme § 6 SGB II. Das ist aber so verwinkelt und verzweigt, daß zwingend der BAB-Bescheid für das Jobcenter erforderlich ist. 3. Wenn die Eltern nicht unterhaltspflichtig sind, fließt auch deren Einkommen nicht in den BAB-Bescheid ein. Da gar kein Anspruch besteht, dürfte das Einkommen entsprechend hoch sein. 4. Wenn sie der APin "nichts zahlen müssen", dann bitte her mit den Gründen. Zu alt? Dritte, vierte, fünfte Ausbildung? Dann greift bereits § 5 SGB II, dem Grunde nach Anspruch auf BAB ja, aber konkret nein (liegt in der Person), damit auch kein Anspruch nach SGB II. Sonst bräuchten wir in diesem Land kein BAB und kein BAFöG, sondern könnten alles über das SGB II laufen lassen. Hier sind eindeutig zuwenig Infos gegeben worden. Seriös kann man den Fall deshalb nicht einschätzen, dazu bräuchte man in der Tat konkret die Ablehnungsgründe (mit genauen Paragraphen!!) des BAB-Ablehnungsbescheides. Ralph
so wie ich es verstanden habe, hat sie bisher schon h4 bekommen, nur sollte die höhe neu berechnet werden, weil evtl. bab gezahlt werden sollte. sie hat für den nächsten Monat - also heute- kein Geld erhalten, und da steht ihr sehr wohl der barabschlag zu, zumal sie ja die Ablehnung mit nehmen kann. ich habe mich aber vielleicht auch falsch ausgedrückt. ich meine mit morgen sofort, dass ihr erstmal Geld zusteht. die neue Berechnung kann dann in ein paar tagen gemacht werden. das ist richtig.
Ich bekomme seit 4 Jahren H4. Habe nun endlich eine Ausbildung gefunden. Diese beginnt morgen. Das Jobcenter hat mir bei einreichen des Ausbildungsvertrag gesagt ich muss BAB beantragen. Habe ich getan. Heute kam der Bescheid - Antrag auf BAB abgelehnt. Rechtsgrundlage dieser Entscheidung: §§ 56 ff SGB III Den Antrag auf BAB habe ich am 19.5. eingereicht. Das es so lange dauert hab ich nicht gedacht. Aber das man mir nun kein H4 zahlt macht mich sprachlos. Wovon soll ich leben und mein Kind ganz zu schweigen. Fuer die Bearbeitungsdauer kann ich ja nichts.
Ich habe Dich schon verstanden, Du mich bzw. das Gesetz aber nicht. Die Doktrin ist: Auszubildende/Studenten haben keinen Anspruch auf H4. Punkt! Es kann nicht auf etwas Abschlag oder vorläufige Auszahlung geben, auf das keinen Anspruch besteht. Allerdings gibt es ein paar wenige, jedoch sehr komplizierte Ausnahmen, die tief verzweigt und verwurzelt im SGB III bzw. im BAFöG versteckt sind. Ob diese Ausnahmetatbestände gegeben sind, hängt vom konkreten Ablehnungsgrund unter Angabe der ansolut genauen Gesetzesgrundlage im jeweiligen Bescheid der BAFöG-Stelle oder der Bundesagentur für Arbeit ab. Das aber zu prüfen, geht widerrum nicht zwischem Tür und Angel. Das JC hat der APin richtigerweise die Auskunft gegeben, daß sie BAB beantragen muß. Das ist kein Präjudiz, daß sie weiter H4 bezieht, sollte BAB abgelehnt werden. Die APin hat sich schlichtweg unzureichend informiert. Soetwas kläre ich im Vorwege, wovon ich leben muß, wenn BAB nicht bewilligt wird. Stutzig macht mich nach wie vor das Einkommen der Eltern. Mein Bauchgefühl sagt mir, daß hier die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen. Das wurde von der APin bisher nicht schlüssig dargestellt. Ralph
Nein falsch. Das Jobcenter hat zu mir gesagt das ich weiter H4 bekomme. Die wollen nur den Bewilligungs oder Ablehnungsbescheid um meinen Bedarf ausrechnen zu koennen. So steht es auch in den Briefen! Meine Eltern zahlen mir nichts. Sie wurden auch nie dazu aufgefordert. Da war auch nie die rede von in den 4 Jahren, inden ich nicht mehr zuhause wohne.
Erst mal zur ausbildungsstätte und dort fragen, ob du das klären kannst. Warum hast du bis heute gewartet etwas zu unternehmen?
Ich hätte auch schon früher Druck gemacht das ich endlich einen bescheid bekomme. Ich würde morgen beim Jobcenter anrufen und das klären BAB bescheid faxen!