MeinSternchen
Huhu ! Ich hatte ja vor ein paar Tagen schon mal gepostet , das mir ab sofort das ergänzende ALG 2 gestrichen wird, weil ich ja ab 15.10.2013 eine 34 h Stelle angenommen habe . Nun bekomme ich also ab November keine Leistungen mehr , wie sieht das aus mit der Krankenversicherung ??? Lg Heike !
Ich könnte mir vorstellen, das du sich selber Krankenversicherung musst. Ich weiß es aber nicht.
Du bist doch jetzt über deinen Arbeitgeber versichtert und du kannst ein Darlehen bis zur ersten Lohnzahlung beantragen, aber leider musst du es zurück zahlen - geht aber in sehr kleinen Raten
du warst vers. übers Jobcenter und nun über den Arbeitgeber dass das JC nicht mehr für Nov. zahlt ist rechtens aber wegen eines Darlehens da fragen würde ich dennoch
Naj ,ich hab jetzt mal durchgerechnet wie das klappt mit Miete und Stom und Lebensmitteln , jetzt noch evtl KV , das wird hart ,aber betteln werde ich da nicht , dann eher beim neuen Arbeitgeber nach einer kleinen Vorrauszahlung fragen . Danke schön !
bist du privat versichert? ansonsten geht es doch eh vom Lohn ab
So läuft es leider immer, wenn man in einen neuen Job einsteigt weil es Lohn ja rückwirkend gibt und H4 im Voraus... wie man sich für den Fall ein paar Hunderter beiseite legen soll von H4 ist mir rätselhaft.
Den ersten Lohn bekomme ich erst am 1.12. ! Lg !
Ich würde mal die KK anrufen und denen das Problem schildern. LG
viele Leute kriegen doch ihren Lohn erst rückwirkend, davon zahlt doch niemand selbst die kv?! oder habe ich einen Denkfehler?
GSD bedkomme ich ja nochmal vom alten AG Lohn , hatte heute die Abrechnung in der Post , sind für Septmeber 380 Euro , das ist wenigstens etwas . Ne , sparen von H4 geht nicht ... deswegen bin ich soooo froh , endlich nen tollen , gutbezahlten Job zu haben und vom Jobcenter weg zu sein !
Freu dich drüber... noch 1 Durstrecke aber dann bist du im grünen Bereich.
Und wie ich mich freue !!! Bin in der KITA so nett aufgenommen worden , es war ein glücklicher Zufall !!! Und den November schaffen wir auch noch ! Lg Heike !
Das ist nicht erlaubt. Rechtens ist es nur es zurück zu fördern FALLS das Gehalt am 30.11. eingeht. Genau wegen diesem Irrglauben hab ich schon etliche Briefe für Schwesterlein und Freundin schreiben müssen
. . . und er kann das "regeln", dass der erste Lohn am 01. Mai eingeht und der letzte am 30. September, dann kriegt er noch Unterstützung für April und dann wieder ab Oktober? Wenn er da nicht auf zack ist, dann kriegt er Lohn am 30. April und 01. Oktober - und für zwei Monate weniger Unterstützung vom Amt?
Es gilt immer noch : vorgreifender Leistungsentzug ist verboten. Sollte dein Geld wirklich noch im November noch kommen. Wird man es zurückverlangen. Dabei kannst du aber auf Raten zahlen - zinslos. Nimmst du das nicht in Anspruch und dein Geld kommt warum auch immer erst am 1.12. kannst du es nicht nachverlangen, da du ja offensichtlich auch ohne klargekommen bist. Also ruf da an und verlange, was Dir zusteht. Dafür ist das Geld ja gedacht. Und dann bist Du klar auch versichert
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