joti22
hallo zusammen! ich habe eine 2 fragen: ich habe für meinen sohn 2 jahre elternzeit beantragt (derzeit 14 monate; elterngeld bekam ich nur im 1.jahr - dafür voll). 1. kann ich die elternzeit um ein weiteres jahr verlängern? gibt es eine frist? ich arbeite bei einer großen soz. einrichtung (lebenshilfe) 2. bekomme ich, wenn ich nun ein 2tes mal schwanger wäre (während der elternzeit bzw. der verlängerten elternzeit wieder, wie vorher, elterngeld? wir überlegen derzeit wegen einem 2. kind, ich weiß dass man das sowieso nicht planen kann, aber ich möchte mich einfach vorher informieren, wie genau das dann abläuft. ich freue mich sehr über antworten und danke euch schon mal ganz herzlich im voraus dafür :) schöne grüße! joti
Halllo, wenn du dein weiteres Jahr Elternzeit beim Arbeitgeber auf "Eis" legen lassen hast, kannst du das nehmen bis zum 7 Gebtag. ich würde es so früh wie möglich beantragen, das kommt auf den Arbeitgeber an ob du das problemlos anhängen kannst. Elterngeld bekam ich auch 1 Jahr lang. Mein 2. Kind kam als Nr. 1 15 Monate war, dh. ich war noch in Elternzeit (hatte auch 2 Jahre beantragt, das dritte Jahr auf Eis legen lassen). Meine Elternzeit vom 2. Kind hat erst am 2. Geburtstag des 1. Kindes begonnen. Mir ist nix verfallen. Elterngeld bekam ich gleich nach der Geburt des 2. Kindes wieder für 1 Jahr LG Rosinchen
vielen, vielen dank! hat mir sehr geholfen :) einen schönen abend noch... :)
Ich hoffe, ich formuliere das jetzt richtig: Du kannst, wenn du wieder Schwanger bist, die aktuelle Elternzeit vorzeitig beenden, dann bekommst du volles Mutterschaftsgeld. Das Elterngeld berechnet sich von dem Verdienst ein Jahr vor der Geburt des zweiten Kindes. Aber die Elternzeit des ersten Kindes wird nicht mitgerechnet.
Diese Broschüre ist sehr informativ: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationsliste,did=194764.html
...für die super antworten! :)
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