Elternforum Rund ums Baby

Neuer Grundsteuerbescheid

Anzeige kindersitze von thule
Neuer Grundsteuerbescheid

Mommy2be8.17

Beitrag melden

Hat jemand von Euch schon den neuen Grundsteuerbescheid (ab 2025) erhalten? Ich bin ehrlich gesagt etwas iritiert. Bisher bezahle ich 178€ aufs Jahr, der neue lautet 121€. Kann es wirklich sein, dass es günstiger wird??? Überall liest man man solle auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Das macht ja aber in meinem Fall keinen Sinn, da ich dann weniger bezahlen soll. Oder sehe ich das falsch?


Nannilein

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Mommy2be8.17

Wir müssen auch weniger bezahlen, wohnen aber auch sehr ländlich.


Anni3

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Mommy2be8.17

Du kannst jetzt noch nicht wissen, was du demnächst zahlst, weil die Hebesätze noch nicht feststehen.


misssilence

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Anni3

Genau! Das, was ihr da habt, ist der Grundsteuerwert.


bea+Michelle

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Mommy2be8.17

Wir haben auch jetzt etwas weniger


Mone82

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Mommy2be8.17

Das ist erst der Grundsteuermessbetrag. Der wird dann noch mit dem Hebesatz multipliziert und dann hat man erst die Grundsteuer. Hebesatz kommt auf die Gemeinde an und wird erst noch festgelegt. Aktuell liegt er meist so zwischen 300 und 400%


memory

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Mommy2be8.17

Ja, der Schriebs vom Finanzamt ist hier auch " billiger" ABER das ist nicht die Grundsteuer. Da kommt noch der Hebesatz drauf...hier 430 v. H. Heißt ich muss den Wert mit 4,3 multiplizieren ...macht bei uns über das doppelte. Unbedingt in Einspruch gehen!


misssilence

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von memory

So viel Falschinfornationen.. 1. Die Hebesätze werden erst noch festgesetzt. Die jetzigen gelten nicht mehr. 2. Wie willst du den Einspruch begründen? Im Moment werden so ziemlich alle abgelehnt. Denn die Ermittlung des Grundsteuerwertes ist idR gestzeskonform. Nur weil einem die Höhe nicht passt, begründet das keinen Einspruch.


memory

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von misssilence

1. Bezweifle ich, das die Hebesatz günstiger werden . 2. Wenn du jetzt nicht in Einspruch gehst, kannst du auch nicht gegen den Hebesatz in Einspruch gehen.


misssilence

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von memory

Zu 1. muss man abwarten. Ich, und der Rest der Fachkreise, gehen aber durchaus davon aus. Zu 2. Wie möchtest du denn den Einspruch begründen? Ist der Bescheid falsch? Bestehen verfassungsrechtliche Bedenken? Gibt es anhängige Verfahren? Du kannst es natürlich gerne versuchen - Versuch macht bekanntlich klug :)


Neverland

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von memory

Natürlich kannst du dann gegen den Hebesatz Einspruch erheben. Da der dann erst festgelegt wird. Du kannst nicht gegen etwas Einspruch erheben, das es aktuell nicht gibt. Du kannst also nur den jetzigen Bescheid bezweifeln. Das musst du aber begründen was an diesem falsch ist. Vielleicht mal lernen zwischen verschiedenen Vorgängen zu unterscheiden.