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Namensänderung beim Kind

Namensänderung beim Kind

Nhu Hoang

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Hallo ihr lieben, Ich hoffe ihr könnt mir bisschen helfen. Mein Verlobter und ich haben zusammen eine Tochter und sie trägt meinen Nachnamen dadurch, dass wir erstmal die Vaterschaftanerkennung machen mussten. Wir wollten eigentlich, dass die kleine Maus den Namen von Papa annimmt. Kann man das beim Standesamt noch ändern lassen?


Neverland

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Antwort auf Beitrag von Nhu Hoang

Ja, bei der Hochzeit leicht möglich. Sollte dann ja bald der Fall sein.


zwergchen1984

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Antwort auf Beitrag von Neverland

Das war bei Freunden von uns nicht möglich. Der Familienname ist der Name der Mutter, der Mann hat noch seinen Nachnamen. Er kann sich in den nächsten 20 Jahren entscheiden, ob er den Namen seiner Frau annimmt oder einen Doppelnamen tragen möchte. Das gemeinsame Kind bekam bei der Geburt den Namen der Mutter, das war nicht mehr zu ändern. Geplant war es auch bei ihnen anders.


zwergchen1984

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Antwort auf Beitrag von zwergchen1984

Nachtrag: Ich weiß nicht, ob es an dem Standesamt lag, in D ist es manchmal so gar nicht einheitlich geregelt. Vornamen werden bei dem einen Standesamt zugelassen, bei einem anderen muss erst nachgewiesen werden das der Name irgendwo genauso zugelassen wurde. Das kann auch von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter im gleichen Standesamt verschieden sein


Neverland

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Antwort auf Beitrag von zwergchen1984

Das lag entweder am Standesamt oder deine Freundin hat etwas missverstanden. Oder die beiden haben ihren jeweiligen Nachnamen behalten. Ansonsten kann bei der Heirat ein Familienname festgelegt werden und dann wird das leibliche Kind entsprechend auf Antrag einbenannt. Theoretisch könnte man auch jetzt vor der Heirat den Namen ändern lassen, weil jetzt erst Sorgerecht und Vaterschaft geklärt, aber davon ist dringend abzuraten.


zwergchen1984

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Antwort auf Beitrag von Neverland

Nein, missverstanden wurde nichts. Die Standesbeamtin hat erklärt, dass durch die Geburt des Kindes mit dem jeweiligen Nachnamen der Familienname festgelegt wurde und somit nicht geändert werden kann(Sorgerecht und Vaterschaft wurde beides vor der Geburt anerkannt). Herr XY kann sich nun innerhalb der nächsten 20 Jahre entscheiden, ob er seinen Namen behält, den Nachnamen in den Familiennamen ändert oder einen Doppelnamen tragen möchte. Ich kannte das so auch nicht(da war ich nicht die einzige), vor 12 Jahren lief es bei uns anders. Allerdings anderes Standesamt. Deswegen der Zusatz, dass es von Amt zu Amt unterschiedlich sein könnte. Ich hab auch die Erfahrung gemacht, dass ein/e Beamter/Beamtin den Vornamen ablehnt bzw. Nachweise haben will und einige Zeit später ist ein anderer Beamter/eine andere Beamtin den Kopf schüttelt und den Namen ohne Nachweis genehmigt. Gleiches Standesamt, unterschiedliche BearbeiterInnen. Ist gar nicht so einfach manchmal. Oder anders: es kommt auf den Beamten/die Beamtin an.


Tini_79

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Antwort auf Beitrag von zwergchen1984

einbenannt werden. So wie du es hier beschreibst, kann es nicht gewesen sein. Es kommt auf den Ehenamen an, den das Paar bestimmt hat. Wenn das nicht der des Vaterd war, kann das Kind natürlich nicht einbenannt werden.


zwergchen1984

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Antwort auf Beitrag von Nhu Hoang

Der Nachname kann durch Heirat, Scheidung, Adoption oder aus anderen Gründen durch einen Antrag auf Namensänderung angepasst werden. Dies ist im Laufe des Lebens mehrfach möglich. Der Nachname, den du von Geburt an hast, bleibt allerdings immer bestehen. Du kannst anrufen und nachfragen. Ich sehe das eher nicht.


Nhu Hoang

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Danke ihr lieben :)


Jade1511

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Antwort auf Beitrag von Nhu Hoang

Auch wenn alles schon geklärt ist möchte ich dir schildern wie es bei uns lief. Babyspatz kam im April dieses Jahr zur Welt (Vaterschaft und Sorgerecht hatten wir vorher schon geklärt beim Jugendamt) und hatte den Nachnamen vom Papa bekommen. Hochzeit dieses Jahr im Juni (anderes Standesamt), ich hab seinen Namen angenommen und bei ihr steht jetzt auch schon eine Namensänderung drin, weil Sie automatisch den Namen mit angenommen hat, da ich nix anderes angegeben hatte. (Ja, es ist der gleiche Nachname geblieben) Ergo: Sie hätte den Nachnamen bei der Hochzeit nochmal ändern können. Gleiches bei meinem Mann als seine Mutter neu geheiratet hat, damals war er zwar noch keine 18, wurde aber gefragt ob er seinen Namen behalten oder den neuen annehmen möchte. Sollte Hochzeit bei euch keine Option sein, ruft beim Standesamt an und fragt nach was es für Möglichkeiten gibt.


Rachelffm

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Antwort auf Beitrag von Jade1511

sie spricht von ihrem verlobten, da ist offensichtlich heiraten geplant ;)


Lewanna

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Antwort auf Beitrag von Nhu Hoang

Hallo. Wir haben die Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt gemacht, da könnten wir wählen welchen Namen das Kind haben soll (meinen). Bei der Hochzeit haben wir dann alle den Namen meines Mannes angenommen. Wie das ist wenn die Vaterschaftanerkennung nach der Geburt gemacht wird weiß ich nicht. Aber spätestens bei der Hochzeit könnt ihr einen Ehenamen festlegen und so heißen dann die Kinder. Das ist aber dann im Falle einer Scheidung nicht mehr rückgängig zu machen. LGv


Lewanna

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Antwort auf Beitrag von Nhu Hoang

Das ergab die Google Suche: Ist die Vaterschaft nicht anerkannt, so erhält das Kind automatisch den Familiennamen der Mutter. Nach Anerkennung der Vaterschaft kann die Mutter jedoch dem Kind mit Zustimmung des Vaters dessen Namen erteilen. Sollte bei euch also kein Problem sein. LG


kitkat170583

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Antwort auf Beitrag von Nhu Hoang

Ich habe es auch so verstanden das der Name der zur Geburt festgelegt wurde fix ist (ausgenommen heirat). Warum macht man die Vaterschaftsanerkennung nicht vor der Geburt? Haben wir bei beiden Kindern so gemacht (nicht wegen dem Namen das ist meiner). Stell dir vor dir wäre bei der Geburt was zugestehen!? Der Papa hätte erstmal keine Rechte bis die Vaterschaft festgestellt worden wäre.


Tini_79

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Antwort auf Beitrag von Nhu Hoang

und spätestens mit der Geburt. Wurdet ihr dazu nicht beraten? Ihr müsst doch gefragt worden sein, welchen Namen das Kind haben soll?


Nhu Hoang

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Antwort auf Beitrag von Tini_79

Nein es musste alles per Mail stattgefunden werden. Damals wollten sie die vaterschaftsanerkennung haben, das hatten wir noch nicht gemacht deswegen ging es nicht.


Neverland

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Antwort auf Beitrag von Tini_79

Was nutzt es wenn bei der Geburt gefragt wird welchen Namen das Kind tragen soll, wenn es keinen Vater gibt? Dazu hätte die Vaterschaftsfeststellung vor Geburt erfolgen müssen. Ist aber erst nach Geburt gemacht worden, bis dahin hatte das Kind keinen Vater, also auch keinen Nachnamen des Vaters möglich.


Tini_79

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Antwort auf Beitrag von Nhu Hoang

es natürlich nicht. Am besten ihr macht nochmal einen Termin und fragt genau nach.


Tini_79

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Antwort auf Beitrag von Neverland

Zur Geburt, also bei der Anmeldung, hätten die Eltern eine Namenserklärung abgeben können. Meiner Meinung nach ist das mindestens drei Monate lang möglich - daher würde ich beim Standesamt nachfragen.


Neverland

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Antwort auf Beitrag von Tini_79

Geht nicht. Kind bekommt in dem Fall den Nachnamen der Mutter. Erfolgt nach Geburt die Anerkennung, kann der Nachname geändert werden. Aber davon wird dringend abgeraten. Auch von Seiten des Amtes. Im Zuge der Eheschließung ist das dann ohne Aufwand möglich.


Neverland

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Antwort auf Beitrag von Neverland

Anmeldung der Kinder erledigt auch das KH oder Geburtshaus. Nur bei Hausgeburten nicht. Da muss man es selbst machen.


Rote_Nelke

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Antwort auf Beitrag von Nhu Hoang

Bei der Anerkennung habt ihr bestimmt, dass alle eure unehrlichen Kinder deinen Nachnamen tragen. Wenn ihr heiratet, könnt ihr einen Familiennamen bestimmen und auch eure Kinder bekommen diesen. Unser großes Kind war 3, als wir geheiratet haben und der Familienname wurde sogar in der Geburtsurkunde geändert.