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nachzahlung und rückzahlung

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nachzahlung und rückzahlung

toastie

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hallo, mal angenommen ich bekomme eine grössere summe geld nachgezahlt... diese geldleistung wird ab 2004 nachgezahlt. ich bin seit 3 monaten nicht mehr bei der arge gemeldet. könnten die etwas zurückfordern von der nachzahlung? lg


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von toastie

hast du denn ab 2004 was von der arge bekommen?dann würde ich sagen ja


Teufel89

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Antwort auf Beitrag von toastie

ich würd sagen nein, da du ja das geld JETZT erhälst.


toastie

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Antwort auf Beitrag von Teufel89

ich arbeite erst seit zwei jahren und war davor alg2 empfängerin. mein verstand sagt mir auch das ich es nicht zurückzahlen muss weil es mir zum zeitraum des alg 2 gar nicht zur verfügung stand. ich bekomme die eventuelle nachzahlung erst noch


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von toastie

die arge geht immer von JETZT-Situation aus, jetzt benötigst du hilfe und bekommst von denen geld, jetzt hast du arbeit und benötigst weniger unterstützung da du speziell jetzt gar keinen leistungen von der arge beziehst, geht es die arge auch nichts an, freu dich, aber achtung, ich meine bei wohngeld muss du sowas auch angeben, falls du es bekommst


toastie

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Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

wohngeld is mir klar, bekomme ich erst seit 2 monaten.das könnte ich verkraften lg


Tippel33

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Antwort auf Beitrag von toastie

Ich denke, es kommt vielleicht auf die Art der Nachzahlung an. Also, aus was resultiert diese Nachzahlung? Sollte es beispielweise eine Gehaltsnachzahlung sein, könnte ich mir vorstellen, das Du dies angeben musst und sie zum Teil die Arge Leistungen zurückfordern können. Kam mir spontan in den Sinn .... kenne mich da aber nicht aus ....


toastie

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Antwort auf Beitrag von Tippel33

es ist keine gehaltsnachzahlung. es hat was mit meiner behinderung zu tun. mehr möchte ich nicht sagen vielen dank


Tippel33

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Antwort auf Beitrag von toastie

Na, einfach nix sagen und feddisch .... Falls es irgendwann auffliegt ( aber wie ??? ), entrüstet tun, konntest Dir nicht vorstellen, das Du das angeben musst und kostet max. dann die Nachzahlung ...ggf. vielleicht noch kleines Bußgeld.


toastie

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Antwort auf Beitrag von Tippel33

is das dein ernst? ich hab echt keine lust mir noch ein strafverfagren wegen betrug ains haus zu holen. erst mal sehen wie es weitergeht. das wohngeldamt kann auch kontoauszüge verlangen,dann fliegts auf lg


Tippel33

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Antwort auf Beitrag von toastie

Na, dann frage doch einfach bei der Arge ..... die werde es Dir dann schon sagen.


Fru

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Antwort auf Beitrag von toastie

...Mahlzeit, wenns rauskommt... Also ich würde es angeben, mußt Du auch, da bin ich mir sicher....rauskriegen tun die alles. Bei mir war es mal so, das ich mir eine Rentenversicherung hab auszahlen lassen, ich glaub das war 2008 und ab 2009 bekam ich Wohngeld. Trotzdem wollte die noch alle Belege haben, was diese Versicherung angeht, obwohl es nicht in dem Zeitraum war, wo ich das Geld bekam. LG


Tippel33

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Antwort auf Beitrag von Fru

In dem Fall ist es ja klar .... hätte ja sein können, das von dem Geld von 2008 noch was da war .... Ich kann mir ja auch nicht 2008 eine dicke Lebensversicherung auszahlen lassen und 2009 Hartz 4 beantragen ...is klar, das die Fragen, was mit dem Geld 2008 passiert ist .... Und wenn ich aktuell Wohngeld beziehe, würde ich es dem Wohngeldamt auch mitteilen, das ist klar....


taram

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Antwort auf Beitrag von Fru

Du müsstest es zurück zahlen, wenn die ARGE für diese Zeit und Beträge in Vorleistung gegangen ist. Ist das so, hast du Geld von der Arge erhalten, weil der andere Träger noch nicht entschieden hatte? Dann musst du es auf alle Fälle zurück zahlen. Aber meist meldet die Arge ihre Ansprüche an die anderen Träger von selbst an, sprich, das Geld wird dann direkt an die Arge überwiesen und du erhälst nur den Rest.


toastie

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Antwort auf Beitrag von taram

nein die arge ist nicht in vorleistung gegangen