Mitglied inaktiv
Hallo, wir haben leider wie wahrscheinlich viele hier im Forum das Problem, dass unsere Tochter bald vielleicht keine Betreuung hat. Ich wollte eigentlich direkt nach der Elternzeit wieder arbeiten gehen, wenn sie in eine Krippe geht. Sie ist aktuell 8,5 Monate alt und sollte Anfang Juni schon mal in die Krippe, was jetzt sehr schlecht aussieht. Nun ist es so, dass wenn wir keine Betreuung haben, müsste ich dann kündigen (bzw. gekündigt werden), sonst erhalte ich ja kein Geld. Aktuell sieht es auch so aus, dass wir maximal 1-1,5 Monate mit dem ersparten Geld überbrücken könnten. Könnte ich jetzt schon eigentlich auch einen 450€-Job anfangen (Elterngeld wird im April das letzte Mal ausgezahlt) um zu sparen oder wenn ich wirklich kündigen muss und Bürgergeld erhalte, und dann nebenbei einen Minijob mache? Wie macht ihr das? Ich freue mich auf Erfahrungsberichte.
Wir sind auch knapp bei Kasse, weil ich nur den Mindestbetrag Elterngeld erhalte. Aber wir kommen so rum. Ich fange jetzt für ein paar Stunden an zu arbeiten. In meinem normalen Beruf, da der Fachkräftemangel da anscheinend auch sehr präsent ist. Bei mir wird vom Elterngeld nichts abgezogen, da Mindestbetrag. Bis 32h in der Woche könnte ich gehen ohne das es eine Grenze für das Geld gibt. Allerdings wird der Verdienst an das Elterngeld angerechnet, wenn man nicht den Mindestbetrag bekommt, glaube ich zumindest. Am besten Mal bei euch erkundigen, wie viel du verdienen kannst ohne das was abgezogen wird. Ich habe einfach Mal angerufen.
Ansonsten vllt anderweitig eine Betreuung finden? Tagesmutti, großeltern, Krabbelgruppenfreunde?
Ich bekomme ja das normale Elterngeld und soweit ich weiß, müsste ich auf Elterngeld Plus umsteigen, um noch arbeiten gehen zu dürfen. An eine Tagesmutter habe ich auch gedacht, aber ich habe Angst, dass wenn sie für eine längere Zeit ausfällt, dass wir da überhaupt keine Betreuung mehr haben.
Bei Basiselterngeld darfst du zwar arbeiten, es wird aber angerechnet und rentiert sich daher nicht. Du kannst aber jederzeit auf Elterngeld Oli umstellen für die Monate, die noch nicht ausgezahlt sind (wenn du Elternzeit hast).
Bei Basiselterngeld darfst du zwar arbeiten, es wird aber angerechnet und rentiert sich daher nicht. Du kannst aber jederzeit auf Elterngeld Oli umstellen für die Monate, die noch nicht ausgezahlt sind (wenn du Elternzeit hast).
Also an deiner Stelle würde ich nicht kündigen (wenn du raus aus der EZ bist schon alleine auch wegen möglichen ALG I Anspruch und der Sperre bei Eigenkündigung) und von AG Seite ist es glaube auch nicht sooo einfach. Du musst halt nur rechtzeitig anzeigen dass du die Elternzeit verlängerst, mit der Begründung dass ihr keine Betreuung habt. Ansonsten kannst du auch in Elternzeit Bürgergeld beantragen, das hat ja nichts damit zu tun ob du angestellt bist oder nicht (mussten wir damals auch eine Zeit lang). Minijob kannst du machen aber wird dann auf das Bürgergeld angerechnet, macht als ergo keinen Sinn wenn ihr wirklich Bürgergeld beantragen wollt (dann lieber das volle Geld nehmen und noch die Zeit mit dem Kind genießen). Ansonsten, je nachdem wieviel Geld ihr habt und braucht, könnte man es auch über Wohngeld oder Kinderzuschlag erstmal versuchen - vielleicht reicht euch das ja schon…
Ich wusste nicht, dass man in Elternzeit Bürgergeld beantragen kann. Ich dachte, das geht nicht, weil man ja sozusagen eh arbeiten gehen kann. Da werde ich mich nochmal erkundigen. Danke sehr!
Funktioniert! Hat bei uns auch geklappt! Bürgergeld ist ja zur Unterstützung für JEDEN da, nicht nur für die Langzeitsarbeitslosen die garnichts haben. Man bekommt halt dann die Aufstockung bis zu diesen festgesetzten Regelsatz. In der Elternzeit bist du auch “geschützt”, also sie können dich nicht auffordern arbeiten zu gehen - kannst du ja auch nicht, musst ja das Kind betreuen. Ansonsten haben die anderen ja auch schon richtig gesagt, kann man den Kitaplatz einklagen. Da bin ich am Anfang nicht drauf gekommen, das sollte man glaub vielleicht als erstes machen.
Wenn sie keine Betreuung hat, bekommt sie auch kein ALG1. Sie müßte ja dann dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen
Gibt es überbaut nocb ALG 1 und 2? Ich dachte, es wurde jetzt durch das Bürgergeld abgelöst.
Ihr habt ein Recht auf einen Betreuungsplatz ab 1 Jahr. Fordert die Gemeinde auf, euch bis Tag X zu Tag Y einen Betreuungsplatz zuzuteilen, ansonsten würdet ihr auf Ausgleich des Verdienstausfalls klagen. Wenn ihr eine Rechtsschutzversicherung habt, lasst dies direkt von einem Anwalt machen (da geht es meistens schneller). Ansonsten gibt es Anleitungen im Internet. Ihr müsst bei diesem Weg allerdings im Zweifel bereit sein, einen einfachen Fahrtweg von 30 Min. zur Krippe in Kauf zu nehmen. Und euch muss bewusst sein, dass ihr euren Anspruch verwirkt, wenn ihr das Angebot der Gemeinde ablehnt. Freie Wahl der Einrichtung habt ihr nämlich nicht. Ich glaube, der einzige Grund, einen zugeteilten Betreuungsplatz abzulehnen, ist, dass die Einrichtung ein Konzept verfolgt, das nicht mit euren Erziehungsvorstellungen konform geht. Das müsstet ihr aber nochmal genauer recherchieren. Ich meine, so etwas nur mal gelesen zu haben.
Danke, da werde ich mich nochmal schlau machen!
auf gar keinen fall kündigen. die gemeinde um eine schriftliche absage bitten, EZ beim AG verlängern und per Eilverfahren verdienstausfall und platz einklagen. der steht dir ja ab 1 jahr zu. den platz hab ich auch erfolgreich eingeklagt. hatte keine rechtschutz und bin direkt zum anwalt. die stadt musste die kosten tragen.
Wann müsste man das denn spätestens machen? Bei uns ist das ja so, dass die meisten Krippen erst jetzt im Februar Bescheid geben können. Es kann ja sein, dass wir doch noch irgendwo einen Platz kriegen.
Ich würde das angehen, sobald feststeht, dass ihr sicher leer ausgeht. Wenn das bei euch Februar ist, dann direkt im März. Bei uns ist das so, dass Plätze nur zum September vergeben werden (außerhalb ist es mehr oder weniger unmöglich hier zu starten). Bescheid bekommt man meistens so im Mai. Da wäre also noch genug Zeit, einzuklagen. Es gibt aber auch die Möglichkeit des Eilverfahrens, wo das ganze in 2 Wochen oder so abgefrühstückt werden kann. Die einzige Voraussetzung für die Klage ist übrigens, das ihr nachweisen könnt, euch um einen Platz bemüht zu haben. Das wird ja bei euch der Fall sein, wenn ihr gerade auf Zusagen bzw. Absagen wartet.
wenn ihr im februar bescheid bekommt, dann im märz direkt loslegen. sowas zieht sich trotz eilverfahren über ein paar wochen, da der anwalt erstmal ohne klage noch ne frist setzt und diese vertreichen lässt, bevor geklagt wird. würde auch zusätzlich noch nach ber tagespflege schauen.
Spreche erst einmal zeitnah mit dem AG und versuche die EZ zu verlängern. Das kannst du, sofern er zustimmt. Du kannst dann auch in der EZ einen Minijob ausüben oder gar TZ bis zu 32 Std die Woche arbeiten. Dein AG kann dir auch erst am ersten Arbeitstag die Kündigung geben, bis diese wirksam wird, müsstest du arbeiten. In dem Umfang in dem dein AV ist. ALG! bekommst du nicht solange du keine Betreuung hast und wenn dir gekündigt wird, wird es auch zu einer Sperre kommen. Da ist es besser zeitnah Kontakt mit dem AA aufzunehmen und in Absprache mit denen selbst zu kündigen. Wäre aber finanziell die absolut dümmste Aktion. Weil du keinen Anspruch auf ALG1 hast wenn du nur unter 15 Stunden die Woche arbeiten kannst (Minijob ist bei höchstens 10 Std die Woche) und auch der Gemeinde gegenüber keinen Verdienstausfall wegen der mangelnden Kinderbetreuung geltend machen kannst. Solange du EG bekommst musst du der Kasse das Einkommen mitteilen und wenn du Basis-EG bekommst, wird dein Ankommen bis auf den Mindestsatz von 300 € beim EG angerechnet, du bekommst damit dann weniger EG. Deshalb, der Gemeinde gegenüber die Notwendigkeit eines Platzes deutlich machen, mit dem AG über die Verlängerung der EZ sprechen und mit ihm klären, ob du dann in der EZ entweder bei ihm arbeiten darfst oder woanders. Mit dem AA sprechen das Arbeitslosigkeit mangels Kinderbetreuung droht. Schauen ob Oma oder Opa einspringen kann oder sonst wer, der Vater mit betreuen kann, damit du mindestens 15 Std die Woche arbeiten gehen kannst um anteilig ALG1 zu bekommen. Bürgergeld bekommt ihr erst wenn Wohngeld und Kindergeldzuschlag ausgeschlossen sind und das Einkommen dann immer noch nicht ausreichend ist.
Danke sehr! Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen wir jetzt, mal sehen wohin es führt.
Huhu! Wir habe das selbe Problem. Der Kleine sollte mit 1 Jahr in die Kita und wir wollten dann beide in TZ zeitversetzt arbeiten. Nun haben wir von der Gemeinde bereits telefonisch die Mitteilung bekommen, dass sie nicht genug Plätze haben und wir daher wohl keinen bekommen. Eine endgültige Mitteilung gibt’s erst 3 Monate vorher. Wir haben jetzt so geplant, dass mein Mann statt Basiselterngeld ins Elterngeld Plus geht (ich gehe wie geplant ab Mitte Februar wieder arbeiten) und sobald uns die Ablehnung vorliegt, werden wir den Klageweg gehen. Hierfür müssen wir wohl erst übers Jugendamt - meist reicht aber wohl schon der Hinweis, dass man klagen möchte und auf einmal werden wie durch Zauberhand Plätze frei (arbeiten selbst bei einer Kommune und haben von dort die Info bekommen, dass man meist erstmal nur drohen muss zu klagen damit Bewegung reinkommt). Also bloß nicht kündigen! Wenn dann Elternzeit verlängern, umstellen auf Elterngeld plus falls finanziell möglich und dann den Klageweg bestreiten…
Unfassbar, dass man erst mit einer Klage drohen muss, bevor irgendwas passiert. Wir suchen jetzt erstmal weiterhin nach Betreuungmöglichkeiten und hoffen, dass wir bald etwas kriegen.
Hallo, bei mir ist es zB so, dass ich ab Geburt meines Kindes zwei Jahre Elternzeit genommen habe. Das erste Jahr habe ich Elterngeld bekommen und mein Plan war, dass ich im zweiten Jahr, Teilzeit in Elternzeit arbeite. Mein Arbeitgeber hat dies aber aus betrieblichen Gründen abgelehnt. Deshalb habe ich mich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet um Alg 1 zu beziehen. Natürlich muss das Kind dann in Betreuung sein, um dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. Dies konnte ich durch eine Tagesmutter und Oma abdecken. Hast du dich nach einer Tagesmutter umgeschaut? Beim Bürgergeld darf man, glaube ich, die ersten drei Lebensjahre als Erziehungszeit anmelden? Dass weiß ich aber nicht so genau. So oder so, kündigen musst du deinen Vertrag dafür nicht. Das würde ich dir auch nicht empfehlen. Falls dein Arbeitgeber dir deine Elternzeit verlängert und du woanders arbeiten darfst, dann könntest du dir einen Job suchen, wo du zB Samstag und Abends arbeitest, im Wechsel mit deinem Partner? Damit immer jemand für euer Kind da ist. Zumindest als Übergang, bis ihr einen Krippenplatz bekommen könnt. Ich hoffe ihr findet eine Lösung.
Ja, nach einer Tagesmutter suche ich jetzt. Das wäre natürlich auch eine Option, am Wochenende bzw. abends zu arbeiten, damit mein Partner zumindest da ist. Ich danke dir!
Darf ich fragen warum es für Anfang Juni mit Krippe schlecht aussieht? Hier wo ich wohne ist es völlig gängig dass man ca. Vier Wochen vor Starttermin erst einen Krippenplatz bekommt. So lange im Voraus hat niemand einen Platz. Aber am End sind doch alle pünktlich untergekommen.
Weil die meisten Krippen erst, wenn überhaupt, zum neuen Kitajahr Plätze vergeben und es beginnt halt August-September. Es gibt einige Kitas, die vergeben auch noch in diesem Kitajahr Plätze, aber das sind extrem wenige und die Wartelisten explodieren.
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