Biene1910
Hallo. Ich muss bald wieder arbeiten. Meine Tochter ist aber immer noch nur minimale Portionen Brei so das sie hauptsächlich von Muttermilch ernährt wird. Und sie verweigert sich komplett sämtliche Flaschen usw(haben bereits alle Tricks und Tipps aus dem Internet probiert) Nun bin ich aber Kinderkrankenschwester, weis Sherman's wie das mit dem stillen gesetzlich ist? Im Mutterschutzgesetz gibt es einen Paragrafen für Stillende aber zählt das noch über das 1. Lebensjahr hinaus ?
Ich meine es gilt nur im ersten Lebensjahr und nicht darüber hinaus.
Soweit mir bekannt ist nur das Anrecht auf Stillpausen beschränkt. Der Schutz vor Gefahrenstoffen gemäß §11 gilt jedoch für die gesamte Stillzeit.
Anspruch auf Stillpausen hast du nur im ersten Lebensjahr. Du fällst aber unter das Mutterschutzgesetz solange du stillst, darfst also nicht überall eingesetzt werden, Nachtarbeit entfällt usw. Das du stillst, muss aber auf Verlangen nachgewiesen werden. Mit mehreren Stillkindern uns auch sehr zeitigem Wiedereinstieg ins Berufsleben, rate ich dir aber entspannt zu bleiben. Wenn Mama nicht da und damit auch der Geruch der leckeren Milch nicht in der Nase, essen fast alle Kinder. Das müssen auch keine Mengen sein. Gestillt wird dann, wenn Mama wieder da. Ich persönlich würde aber zum Einstieg erst einmal TZ empfehlen. Besser wäre das aber im Rahmen der Ez gewesen. Ich vermute aber mal, Du hast den Fehler gemacht nur ein Jahr EZ einzureichen und dann geplant direkt wieder VZ zu arbeiten. Es ist ratsamer 2 Jahre EZ einzureichen, das Jahr mit EG daheim zu bleiben und im zweiten Jahr TZ zu arbeiten. Falls das möglich ist, würde ich die Option dem AG vorschlagen und hoffen das er die EZ verlängert.
Hallo, ich werde nur in Teilzeit arbeiten und die Stillpausen brauche ich auch gar nicht.Es geht mir hauptsächlich um die Gefahrenstoffe.
Wieso ist es besser während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten? Ich habe das schon öfter gelesen, aber nie verstanden wo die Vorteile sind, anstatt die EZ zu beenden und in TZ zu arbeiten
Hast du ein Beschäftigungsverbot wegen des Stillens? Wenn ja gilt dieses, solange du stillst. Auch über den 1. Geburtstag hinaus. Zum Rest kann ich leider nichts sagen
Nein ich hatte eins in der Schwangerschaft und bin jetzt noch in Elternzeit und muss jetzt bald wieder arbeiten in Teilzeit. Das Gespräch mit meinem Arbeitgeber habe ich aber erst noch wollte mich trotzdem vorher informieren.
Hallo, es gilt Ähnliches wie für Schwangere. stillpausen hab ich nicht benötigt aber ich durfte nicht mit Gefahrenstoffen arbeiten. Das gilt bis zum Abstillen aber eine Zeitbeschränkung ist mir nicht bekannt. Möglicherweise brauchst du eine Arztbestätigung dass du noch stillst. Alles Gute und schönen Einstieg in die Arbeit.
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