Mitglied inaktiv
...oder ob es absicht ist? hab gerade einen gerichtlichen mahnbescheid bekommen, weil ich angeblich im mietrückstand bin. allerdings mindere ich wegen schimmel seit nem halben jahr die miete um 30%, was auch alles über die rechtsanwältin läuft. (welche zur zeit leider auch nicht erreichbar ist)
Musst sofort Widerspruch einlegen gegen den Mahnbescheid. Versäumst ud die 14 Tage, dann ist er gültig. Ob rechtmäßig oder nicht.
naja, das muß ja dann meine anwältin machen, denn in solch sachen ist sie ja der ansprechpartner für meinen vermieter, da sie mich ja in allen lagen gegen über den vermieter vertritt.
Aber der ist ja an dich zugestellt worden, oder? Und deine Anwältin ist nicht da. Hat sie denn keine Vertretung?
ich hatte die post hoch geholt und dann direkt versucht sie zu erreichen, das war vor ca. 30 min. hab dann aufs band gesprochen und um rückruf gebeten. sicher wird sie am nachmittag zurück rufen. das der vermieter in der sache überhaupt reagiert ist ja schon mal nen wunder. denn bislang sind immer die mieter mit falschem lüften schuld. nur komisch, das hier im haus alle schimmel haben.
Ach so, ich dahte, sie ist verreist oder so....
nein. wenn sie verreist wäre, würde ich auf ihr handy um gestellt werden. sie arbeitet von zu hause aus, bzw. hat dort ihr büro. ihre tochter ist im gleichen alter wie meine.
Wenn du sicher im Recht bist mit der Minderung (kann ich nicht beurteilen, 30% ist ja ganz schön viel), dann musst du Einspruch einlegen. Dann geht es als streitiges Verfahren vor das Amtsgericht.
die gesamte wohnung hat zu kleinen teilen schimmel und die kinderzimmer (komplett aussenecken) sind schon arg schimmlig, aber nen umzug ist finanziell gar nicht möglich geschweige denn, das es ne passende wohnung gäbe.
Ich glaube dir das schon. Aber die 30% kommen mir einfach hoch vor, das würde ich nochmal überprüfen lassen, bevor ich Einspruch einlege.
die 30% sind von der anwältin (für ,mietrecht) so veranschlagt worden.
Na dann: Widerspruch einlegen.