VMBB
Bevor es Kritik hagelt ich habe die Frage schon im Expertenforum gestellt aber oft seid ihr ja schneller und kennt euch auch sehr gut aus
Momentan bin ich in Elternzeit mit Kind 1.
Ein Jahr 65% und jetzt 2 Jahre ohne. Die Stelle ist Vollzeit unbefristet.
Wenn ich schwanger werden würde in den 2 Jahren würde ich dann volles Gehalt im Mutterschutz also 6 Wochen vor und 8 Wochen danach bekommen? Oder muss dass Kind auch innerhalb der 2 Jahre geboren werden?
Oder ist es möglich kurz vor Ablauf der Elternzeit in neuen Mutterschutz zu gehen? Wenn ich schwanger wäre würde ich doch sowieso nicht gekündigt werden können ? Und woran berechnet sich das elterngeld zählt das mutterschutzgeld also diese 3,5 Monate dazu und wird auch als berechnungsgrundlage genutzt oder nur die Elternzeit wo man ja null Verdienst hat.
Ich weiß das sind ziemlich viele Fragen
Wenn der Mutterschutz innerhalb der 2 Jahre Elternzeit liegt, musst Du die Elternzeit zum neuen Mutterschutz hin beenden und bekommst dann Deinen VZ-Lohn. Das Elterngeld bemisst sich an den 12 Monaten vor der Geburt...Monate mit Elterngeld werden ausgeklammert und ersetzt durch vorherige Monate, allerdings höchstens bis zu 14 Monaten.
Das heißt wäre das Kind am 1. August 2020 geboren müsste der Mutterschutz spätestens am letzten Tag im Juli 2023 beginnen oder?
Wenn du noch in der Elternzeit schwanger wirst, kannst du die zum neuen Mutterschutz beenden. Da Hat der AG kein Mitspracherecht. Das bedeutet voller Anteil vom AG für das Mutterschaftsgeld Auf deine Frage. Ez Ende 1.9. z.b. Beginn 31.08. ok Elterngeld... Relevant sind die 12 Monate vor Geburt. Monate mit Mutterschaftsgeld werden grundsätzlich ausgeklammert. In deinem Fall wurde es nur der Mindestsatz. Wenn du nicht arbeitest.
OK Super Danke damit sind alle meine Fragen beantwortet