Ribll
Hallo zusammen,
ich steige beim Mutterschaftsgeld irgendwie nicht durch.
Man muss dazu sagen, dass ich mit meiner Arbeitgeberin seit Bekanntgabe der Schwangerschaft im letzten Oktober wahnsinnige Probleme habe.
Ich musste nun auch mit Anwalt drohen damit ich den letzten Teil von dem Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld bekommen habe.
Jetzt bin ich mir aber unsicher, ob die Höhe korrekt ist.
Laut Mutterschaftsrechner steht mir Betrag XY pro Tag zu wovon die Krankenkasse 13€ übernimmt. Wenn ich die Tage ausrechne hat mir der Mutterschaftsgeldrechner den Betrag XY mit 30 Tagen - also einen normalen Monat - berechnet.
Der AG muss ja die Differenz von den 13€ bis zum Betrag XY zahlen. Muss er das mal 30 Tage oder mal der Arbeitstage die es in den Monat gegeben hat?
Aber dann müsste es doch ein höherer Betrag XY sein oder nicht?
Wie wirkt sich Krankengeld wegen Schwangerschaftsbedingter Krankschreibung auf das Mutterschaftsgeld aus?
Müsste doch als geringeres Nettoeinkommen berechnet werden weil der AG darüber ja keine Kenntniss hat oder?
Vielleicht kann mir ja jemand helfen und mir verraten wie ich den Betrag am besten überprüfen kann
Vielen Dank schonmal
...gibt Nicola Bader Auskunft zu Rechtsfragen. Bei mir wude aber für angenommene 6 Wochen Mutterschutz (ich hatte länger, weil die Söhne 10 bzw. 11 Tage länger gebraucht haben) das normale Netto minus 6 x 7 x 25 = 1050 DM ausgezahlt. Bis ins Krankengeld bin ich vorher nicht gerutscht. Trini
Die Rechnung ist eigentlich ganz einfach, wenn man sich vor Augen führt, dass die Krankenkasse 13 Euro pro Tag zahlt und der AG zum normalen Verdienst aufstockt. Bei einem Monat mit 30 Tagen bekommst du 390 € Mutterschutzgeld. Das musst du von deinem normalen Monatsverdienst abziehen und dann hast du das Geld, was dein AG dir als Aufstockung zahlen muss.
Dann darf ich wohl doch noch zum Anwalt. Nach dieser Rechnung fehlen mir jeden Monat einige hundert Euro
Bis zu welchem Tag er das Mutterschaftsgeld bezahlen muss. Hier noch eine Antwort: Hallo, eine Frist gibt es nicht. Der Arbeitgeber sollte es wie Lohn auszahlen. Liebe Grüße NB von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.07.2022
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