Trienchen1
Hallo zusammen, ich hab da mal eine Frage allgemeiner Natur. Wenn ich schwanger bin, geht es ja 6Wochen vorher schon in Urlaub, ich nenne es mal so. Was dann, bekomme ich dann noch Lohn und Gehalt und wenn ja wie lange? Was passiert im Babyjahr mit Lohn und Gehalt? Oder muß ich dann Arbeitslosengeld beantragen? Wie verhält es sich, wenn ich wieder genau in meinen Job möchte? Könnt ihr mir eure Erfahrungen schildern und ein paar Tipps geben?
Du gehst nicht in. Urlaub sondern in den Mutterschutz. 6 Wochen vorher und 8 Wochen nach Entbindung. Einen Teil zahlt die KK( Max 13 Euro pro Tag) den Rest der Ag. Danach kannst du in Ez gehen, bekommst entweder 1 Jahr EG oder halbierst es auf 2 Jahre. Kommt darauf an, was ihr euch finanziell leisten könnt. Alg bekommt man nur, wenn man dem Arbeitsmarkt zu Verfügung steht. Dein AG hält die in der EZ einen Arbeitsplatz frei, muss aber nur ein gleichgestellter sein.
6 Wochen vor dem erechneten Geburtstermin geht man in den Mutterschutz der bis 8 Wochen nach der Geburt anhält. In dieser Zeit bekommst du Mutterschaftsgeld. Dann kannst du nach den 8 Wochen Mutterschutz wieder arbeiten gehen oder nimmst dir Elternzeit. Da gibt es verschiedene Konstellationen wie du entweder alleine oder mit Partner die Elternzeit aufteilen kannst.Das kannst du am besten nachlesen,da gibt es einfach zu viele Variationen. Elterngeld bekommst du ein Jahr lang 67% von deinem Gehalt der letzten 12 Monate.Du kannst dir das Elterngeld allerdings auch splitten lassen auf zwei Jahre. Das ist ebenso nachzulesen. Arbeitslosengeld würdest du nicht bekommen,da Du ja in dem Fall nicht arbeitslos bist sondern in Elterzeit. Du bist weiterhin angestellt und hast nach deiner Elternzeit weiterhin deinen Arbeitsplatz. Ich hoffe ich konnte einiges klären,macht aber Sinn sich in das doch sehr komplexe Thema einzulesen. Dazu gibt es auch einfach zu viele verschiedene Möglichkeiten.
Google würde in so einem Fall von totaler Ahnungslosigkeit helfen oder mal ins MuSchuGesetz reinlesen. Sorry, aber das sind doch elementare Dinge, dass muss man doch nicht in einem Forum erfragen... Wie du schwanger werden kannst, weißt du? Oder sollen wir dir da auch Tipps geben?
6 Wochen vorher und mindestens 8 Wochen nachher (bei Frühchen und Mehrlingen sind es 12 Wochen) ist man im Mutterschutz. Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung selbst einzahlt, bekommt dann bis zu 13 € täglich von der KK, die restlichen Differenz zum Gehalt zahlt dann der AG - wenn man einen hat. Ohne gibt es die Möglichkeit einer Einmalzahlung von IMO 210 € und Elterngeld mindestens in Höhe des Mindestsatzes dann ab Geburt. Für Elterngeld benötigt man also keinen Arbeitgeber. Elternzeit gilt ab Geburt - faktisch. Im längsten Fall kann man dann bis zum tag vor dem 3ten Geburtstag des Kindes EZ nehmen. Wenn man einen Arbeitgeber hat! Den EZ bekommen nur Arbeitnehmer. EZ bedeutet, Dein Ag hält Dir deine Stelle frei bzw eine vergleichbare, nicht mehr. Wobei EZ nicht bedeutet, das du nicht arbeiten kannst. Bis zu 30 Std die Woche darf man das nämlich auch mit EZ und genießt dann den Kündigungsschutz den man auch in der Schwangerschaft schon hatte. EZ meldet man beim AG 7 Wochen vor Antritt an. Da Frau wegen Mutterschutz ein absolutes Beschäftigungsverbot von mindestens 8 Wochen nach der Geburt hat, kann sie dem AG bis 1 Woche nach der Geburt die genauen Daten mitteilen. Und kann so eben dann sofort in EZ gehen. Der AG hat kein Mitspracherecht dabei - auch nicht wann und ob der Vater EZ nimmt. Der kann unabhängig von der Mutter ebenso bis zu 3 Jahre nehmen. Muss aber - wegen fehlendem Mutterschutz - entsprechend planen. Kündigungsschutz läuft 8 Wochen vor Antritt - vorher sollte Mann das also nicht mitteilen. Elterngeld dagegen ist Einkommensabhängig. Wie hoch hängt dann davon ab, was man in den 12 Monaten davor (ohne die Mutterschutzzeit) verdient hat. Man muss mindestens 2 Monate nehmen - wichtig falls der Partner auch nehmen will, beide Eltern zusammen haben 14 Monate die bis zum 14ten Lebensmonat genommen werden müssen. Danach gibt es - bei voller Auszahlung - nichts mehr. Mindestens die ersten beiden Monate (wo der Mutterschutz läuft) werden dabei aber der Mutter zugesprochen. Wenn dann der Vater gleichzeitig daheim bleibt, verbrauchen die Eltern also bereits 4 Monate von den 14. Man kann Elterngeld auch strecken, dann gibt es monatlich (ausser in den Monaten wo es Mutterschaftsgeld gibt) die halbe Zahlung, dafür dann doppelt so lange. Wobei der zweite Teil eine reine "Sparrate" ist, und außer dem Umstand das man dann krankenversichert ist keinen Mehrwert bringt. Versicherung ist wichtig aber für die Mütter die nicht in die Familienversicherung können oder nicht selbst in der gesetzlichen sind weil zB Arbeitsvertrag in der Schwangerschaft ausgelaufen ist - da kann es eben Sinn machen. Bei allen anderen ist es auf dem Sparbuch besser aufgehoben - bringt dann Zinsen und man hat auch Geld im Monat 13 und 14 - da gibt es dann nämlich nichts weil man ja im Monat 1 und 2 Mutterschaftsgeld bekommen hat. Jetzt mit Elterngeld Plus ist es für die Eltern leichter geworden welche neben dem Elterngeld auch arbeiten wollen. Die hatten bisher mehr finanzielle Einbussen, das wurde jetzt nachgebessert. In dieser Konstellation ist es nun leichter, die Kinder eben nicht so früh in die Fremdbetreuung zugeben - wenn sich beide Elternteile wirklich die Zeit teilen. Dann können zB beide Teilzeit arbeiten und den Verlust dann durch das Elterngeld auffangen. Arbeitslosengeld1 ist erst dann möglich, wenn man dem Arbeitsmarkt wirklich zur Verfügung steht. Und dafür muss man dann eine Kinderbetreuung nachweisen. Kann wichtig sein wenn Frau zB nach dem Elterngeld Teilzeit arbeiten will, der AG aber keine Teilzeitstelle hat. Wenn dann das Kind zB schon bei der Tagesmutter, Krippe, Oma oder Papa betreut ist, dann kann man über den Umfang den man Teilzeit arbeiten möchte innerhalb der EZ Arbeitslosengeld1 beziehen. Und muss eben nicht sofort den eigentlichen Job kündigen. Der kann weiter Ruhen bis die EZ vorbei ist. Wenn Elterngeld nicht auslangt, das Familieneinkommen gering ist, kann auch geschaut werden ob unterstützend Wohngeld und/oder erhöhtes Kindergeld eine Lösung sind. Im absoluten Notfall auch Hartz4. Wobei für Hartz4 ich persönlich rate, lieber nach anderen Lösungen suchen. Man ist ÜBERALL als Hartz4er gebrandmarkt, auch bei der Krankenversicherung, bei Banken usw. Und muss sich echt "nackig" machen. Das gilt auch, wenn man zB nach dem Elterngeld doch noch lieber länger daheim bleiben möchte, das Einkommen sonst vom Partner aber nicht langt. Wobei man da fairerweise sagen muss, einige Berater machen es den Müttern dann leicht und sagen, OK bleib daheim, andere pochen darauf, das man dann gefälligst mindestens Teilzeit arbeiten soll. Das wird überall anders gehandhabt seit es seit August 2012 den gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem 1ten Geburtstag von mindestens 20 Std die Wochen gibt. Meistens klappt es, viele haben da aber Stress mit den Beratern. Unabhängig ob zulässig oder nicht, Lauferei hat man trotzdem erst einmal. Ich glaub das war das allerwichtigste, Rest schau mal hier nach: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/themen-lotse.html?thema=thema-elternzeit-elterngeld
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