Steff+Keks
Hallo, 2 Kolleginnen (Minijob) haben mir neulich erzählt, dass ihre Ehemänner für sie Kirchensteuer über 3 Jahre nachzahlen mussten. Die Eine ist evangelisch, die andere katholisch. Nun habe ich gestern mal nachgelesen, weil ich mir überlege, wieder in die kath. Kirche einzutreten (bin vor 12 Jahren ausgetreten). Dabei habe ich gelesen, dass die Kirchensteuer in den 2% Pauschalsteuer, die der Arbeitgeber abführt,schon enthalten ist. Weil ich dachte, dass es die Kolleginnen interessieren könnte (wer zahlt schon gern zu viel Steuern?), habe ich ihnen gestern die Seite gezeigt, wo ich das gelesen habe. Nun sagten aber beide, sie hätten ihren Minijob bei der Steuererklärung gar nicht angegeben. Man muss das wohl nicht, aber hat es Nachteile, wenn man es tut? Die Männer arbeiten beide Vollzeit als Angestelle, die Frauen haben eben diesen Minijob. LG, Steffi
Ich kenne mich ja bei euch nicht aus, aber hier muß man die Kirchensteuer nochmals selber extra an die Kirche Zahlen?? So wie ich dich verstehe zahlt angeblich der ag schon die Kirchensteuer??
Normalerweise steht der Anteil Kirchensteuer immer mit auf der Gehaltsabrechnung, wird also gleich mit abgezogen. Laut meiner Recherche ist die Kirchensteuer beim Minijob schon in den 2% Steuerpauschale mit abgegolten. Steht zumindest hier: http://www.kirchensteuerinfo.de/kirchensteuer-bei-minijobs-2115 Meine Frage ist nun eigentlich eher, ob man Minijobs bei der Steuererklärung angeben muss und wenn nicht, ob es Nachteile hat, wenn man es angibt?
Wenn das sowieso schon abgezogen wird, sehe ich keinen Sinn darin den Minijob nicht anzugeben, daon abgesehen das ich denke dass man sowieso jeden Verdienst angeben müßte??
Google hätte dir die Antwort schon lange gegeben ... Suchwörter: Minijob Steuerklärung und dann Link Nr. 2 anklicken ... http://www.nebenjob.de/ratgeber_nebenjobs/ratgeber13_5.html
Tja Zero, da war ich schon, aber da steht die Antwort nicht wirklich. Meine Frage war, wie es ist, wenn der Mann auf Steuerkarte arbeitet und die Frau einen Minijob hat. Diesen muss man wohl nicht angeben, aber hat es Nachteile, wenn man ihn angibt?
Für einen Minijob zahlt man keine Steuern. Daher muss man ihn nicht angeben. Somit hast du/ man auch keinen Nachteil. Was anderes ist es wenn man einen Sozialversicherungspflichtigen minijob hat. Warum mussten Kirchensteuer nachgezahlt werden?
@Mucki: Die beiden Kolleginnen haben den Minijob auf der gemeinsamen Steuererklärung mit dem jeweiligen Mann nicht angegeben, sagten sie. Das Finanzamt hat nun die Kirchensteuer bei den Männern für die Ehefrauen eingetrieben!
P.S. Ich bin in der Ausbildung aus der Kirche ausgetreten uns seit fünf Jahren verheiratet. Habe einen Minijob. Seit zwei Jahren vorher voll bzw. Teilzeit. Wir mussten nie Kirchensteuer nachzahlen LG
Hallo, ich habe über dir nochmal geantwortet...
Ich würde mal unverbindlich , ohne Namen zu nennen beim Finanzamt anrufen. Uch meine nämlich das es so ist das nur einer Kirchensteuer zahlen muss. Bei Verheirateten! Nagel mich aber nicht drauf fest! Kann auch sein das sich das wieder geändert hat. ... Und nein. Man hat bei der Angabe keinen Vorteil und auch keinen Nachteil, du hast ja auch keine Angaben. Das was man beim minijob verdient bekommt man ja 1:1 LG
auch da Steuern zahlen. Aber die meisten sind wohl pauschalversteuert. Die Kirchensteuer wird auch über den Eheman eingeholt. Mein Mann ist ausgetreten und zahlt von jeher meine Kirchensteuer.
Stichwort düfte "Kirchgeld" sein. Dies wird erhoben, wenn ein Partner nicht in der Kirche ist und der andere ist in der Kirche und hat kein oder nur geringfügiges Einkommen. Dann wird das Einkommen des Partners für die Berechnung des Kirchgeldes= Kirchenssteuer heran gezogen. LG
Also entweder haben die Mädels dir mist erzählt oder ich bin gaga. Aber was hier erzählt wird ist Blödsinn. Kann ja nur von uns sprechen. In NRW ist Kirchgeld freiwillig. Kirchensteuer muss ich nur dann zahlen wenn ich in der Kirche bin und einen Sozialversicherungspflichtigen Job habe. Gehe ich nicht arbeiten, zahle ich keine Steuern! Habe ich einen Minijob zahle ich die auch nicht und auch nicht mein Mann! Ich bin aus der Kirche ausgetreten. Habe einen Minijob. Bekomme mein Geld 1:1 Mein Mann arbeitet auf Steuerkarte. Ist in der Kirche und zahlt Kirchensteuer. Seit fünf Jahren verheiratet. Steuererklärung wird zusammen gemacht, die ersten drei Jahre ging ich einer Teilzeitbeschäftigung nach. Wir mussten noch NIE Kirchensteuern nachzahlen.... Wenn die Männer deiner Kolleginnen in NRW wohnen und Kirchensteuern nachzahlen mussten, ist das nicht richtig und an derer Stelle würde i h persönlich vorsprechen! Kirchgeld ist wiegesagt freiwillig und muss nicht gezahlt werden!
natürlich trifft das kirchgel nichta uf euch zu. bei euch ist der derjenige, dera uf steuerkarte in der kirche und nicht anders herum. Nicht in allen Landeskirchen wird das Kirchgeld erhoben, in einigen aber schon und dort ist es nicht freiwillig. LG