Wilde Hexe
Ich habe seid fast 6 Jahren kein Kontakt mehr zu meiner Mutter. Wie ist das jetzt wenn Sie in ein Pflegeheim kommen würde, müsste ich das dann bezahlen?
Ja, wenn ihr Geld nicht reicht, musst du zahlen, Kontakt hin oder her...
hmmm hat sie kein Geld?
Das spielt keine Rolle. Was an GEld fehlt, wird von der Verwandtschaft eingefordert.
Kann ich dagegen Anspruch erheben? Denn ich zahl kein Cent für Die.
http://www.frauenzimmer.de/cms/leben-genuss/kolumne-carola-ferstl/pflegeheim-elternunterhalt.html interessant ich hab mal gegoogelt weil ich das selbst auch nicht wusste...gg
Einspruch wegen nicht mögen? Nein, geht nicht. Es wird errechnet, was bei dir zu holen ist, und dann musst du den Unterhaltsbetrag leisten...
sicher kann sie dagegen klagen.....ob sie recht bekommt das steht aber in den Sternen....
Versuchen kann man es, wenn man dementsprechend sich abgesichert hat. Das kann nämlich auch nach hinten los gehen.
ja.....aber das ist echt ne Lücke....müssen Kinder da wirklich für Eltern zahlen die sich einen Dreck um sie geschert haben sogar misshandelt haben??
DAS frag ich mich auch gerade, wie die Gesetzeslage dahingehend hier bei uns ist, meine Mutter hat sich nie um mich gekümmert auch nie nur einen Cent für mich bezahlt, fände ich ein Unding wenn ich mich Jet um sie kümmern müßte.....
wie gesagt, teilweise müssen sie trotzdem zahlen und andere wiederum nicht das muss man dann vor gericht klären. unfair ist es natürlich!!
Naja, man kann auf/für/gegen alles Einspruch einlegen..... Wir haben es selber in der Familie gehabt. Die Kinder mußten die Pflegeeinrichtung ihres Vaters, der sich den Kopf versoffen hatte, von der Mutter geschieden war, jahrelang nichts von gehört wurde, Anteilig im Verhältnis zu ihrem Gehalt bezahlen.
anscheinend genauso......
... für den Link. Das wollte ich eh immer schon mal nachlesen. Da hat es ja mal sein Gutes, dass mein Freund kein Großverdiener ist ;) Wird wohl nicht mehr lange dauern, bis man ihn für seine Mutter zur Kasse bitten will. Die Dame hat vor 3,5 Jahren den Kontakt zu uns abgebrochen...
na so ne sch......
in der steht: ich solle alle Tel. Nr. Von ihr löschen, sie käme Super ohne mich klar!!! ......ich will ihr dann auch nicht später behilflich sein
na dann würd ich erstmal alles verscherbeln was ihr gehört....danach können sie dann zu dir kommen....^^
du das glaub ich dir.....
find ich schon hart...Väter wie Mütter Schaffens immer wieder sich dem Unterhalt zu entziehen, aber die Kinder dürfen dann brav Zahlen....
Ich versteh ja dass der Staat sein Geld will, aber ungerecht ist's trotzdem irgendwie....
http://www.welt-der-frau.at/index.htm?http://www.welt-der-frau.at/viewcat.asp?ID=1132&cat=23
da liegt ja das Problem, die hat ja nix...
Nur gut dass ich nicht ihr einziges Kind bin
Lustig fanden die das alle nicht...
Ich fände auch nicht lustig, meine Mutter schob mich zu ihrer Mutter ab und hat ihr Lebtag keinen Cent für mich bezahlt, geschweigedenn sich um mich gekümmert
das ist traurig! Ich kann durchaus nachvollziehen, das man da nicht auch noch in die finanzielle Pflicht genommen werden will!
wolltet ihr (er!!!) nicht bauen oder ein Haus kaufen? Das muss dann auch erst einmal abbezahlt werden, oder?
Nein da verwechselst du mich ;) Wir sind die, die derzeit an ihrer riesigen Mieterhöhung knabbern.
wenn ihr ein Haus abbezahlt, wird das ebenfalls mit angerechnet (ist ja Eure Altersversorgung oder besser in Deinem Fall die von Deinem Freund). Manchmal können Schulden strategisch von Nutzen sein.
Öhm, nee, danke. Haben gerade das letzte Zimmer in unserer schönen Mietwohnung neu eingerichtet. Wir haben unser Auskommen, leben gut aber nicht verschwenderisch (ich hab Erspartes, er eh nicht ;) Bei uns ist also nichts zu holen. Bisher sind wir immer schuldenfrei gewesen, das wollen und werden wir für diese Dame garantiert nicht ändern.
Wahrscheinlich ja. Ich habe seit 28 Jahren keinen Kontakt und müsste wohl auch, obwohl ich da vielleicht ein Härtefall gelten machen könnte. Es ist nur die Frage: Kannst Du überhaupt bezahlen? Du hast Freibeträge und Deine Kinder müssen auch eine Ausbildung bekommen und dann ist da auch noch, das Du Dein eigenes Alter dann absichern musst.
weil meien Mutter damals mal im Lotto gewonnen hatte, abgehauen ist, das Geld mehr oder weniger verprasst hat und nicht immer ihrer Unterhaltspflicht nachgekommen ist. Ich habe meien Rechtsschutzversicherung dementsprechend aufgerüstet und werde da bis sonst wo hin klagen. Aber das ist ein Sonderfall.
hallo ja in solchen fällen sind die kinder den eltern zu uh verpflichtet, da liegen aber die selbstbehaltgrenzen sehr weit oben, bei 1600 euro.
na so einfach geht das leider nicht ist genau wie beim unterhalt für die kinder...der staat holt sich das dann ganz schnell! es gibt härtefälle, z.b. sollte mal eine frau für ihren vater zahlen, er hat nie uh für seine tochter gezahlt, das gericht hat dann entschieden das sie nichts zahlen muss, in andere fällen mussten die kann aber trotzdem zahlen.
Primär wird die rente der eltern rangezogen plus das geld der jeweiligen pflegestufe. In der regel reicht das für ein einfaches heim. Wenn die eltern hartz 4 bekommen weil sie in der vergangenheit massiv geld verjubelt haben oder sich nie um jobs gekümmert haben oder alles versoffen haben stehen die klagechancen auch ganz gut habe ich kürzlich in ner soz päd zeitschrift gelesen.
kannst Du mir den Artikel aus der Zeitschrift geben? Ich sammele ja alles ;-)
Und die sich diesbezüglich mit mal wieder an euch erinnert? Das könnte ich aus dem Text vom Link nicht ersehen.
schade ...
Ich würde mal nen Anwalt danach fragen.....
Boah, das wäre ja übel. Vermutlich dann wirklich ein Fall für eine kompetente Rechtsberatung.
Ich habe mal bei Tachels nachgefragt - vielleicht weiß das ja jemand. Wäre echt ein Ding, wenn meine Mutter sich ausgerechnet dann an mich erinnern würde. Der letzte und einzige Kontakt bestand vor 20 Jahren für etwa 9 Monate. Davor und danach war es ihr schnurtz wer ich bin und wo ich lebe.
Wenn ein Elternteil sich nie um die eigenen Kinder gekümmert hat oder bpsw. keinen Kindesunterhalt gezahlt hat, dann ist dieser Elternteil "unterhaltsunwürdig" und die Unterstützung muss auf Antrag erlassen werden. Gleiches gilt für Mordversuch seitens der Eltern und andere (wenige) schwerwiegende Ereignisse.
Oje und ich hatte gehofft, du würdest eine rein hypothetische Frage stellen...
bei mir würde es sicher auf eine Klage hinauslaufen. ABER: Es ist auch noch ein Haus da und das kann sie dann gerne für ihre Pflege einsetzen. Ich vermute mal eh, das sie das sicher NICHT an mich vererben wollen würde, aber sollte ich zur Pflege tatsächlich herangezogen werden (nach dem ich mich durch alle Instanzen gekämpft habe) würde ich davon zumindest mein Pflichtteil einfordern. Denn da sehe ich die größte Ungerechtigkeit, das Geld wird wo anders hingegeben und ich soll dann die Pflege bezahlen, NEIN. Zumal ich dann auch noch eine Verantwortung für meine Kinder habe, auf das sie die Ausbildung machen dürfen, die sie wollen (und wenns 12 Semester Astrophysik sind). Ich gleidere da aber meinen Vater aus, für den bin ich bereit, zu zahlen, immerhin hat er versucht, mich unter den widrigsten Verhältnissen groß zu ziehen.
die fehlende Unterhaltszahlung. Ich würde das aber dann auch nur in die Hände eines guten Anwaltes legen und beizeiten eine Rechtsschutzversicherung abschließen, die diese Fälle mit abdeckt. ABER: Du hast einen Freibetrag, hast Unterhaltspflichten gegenüber Deinen Kindern und darfst Dir auch eine eigene Altersversorgung (sogar eine Eigentumswohnung) zu legen. Dann wird alles über den Freibeträgen durch 2 geteilt und den Betrag musst Du dann zahlen. Nehmen wir diese 1600 € die hier vorhin herumgeisterten als Grund (ohne Kinder und ohne Altersversorgung, das muss neu berechnet werden) Du verdienst 1700 € netto. dann sind 100 € zu viel, dann 50 € Pflicht, das das zuständige Sozialamt dann von Dir einklagen kann. Ab einen gewissen Betrag und bei heilen Familienverhältnissen dann auch "machbar" aber in Deinem Fall würde ich auch mit einem Anwalt dagegen angehen. RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG. Du beklagst Dich dann auch mit dem Sozialamt.
Wenn ein Haus da ist, dann kann das für die Pflege veräußert werden. Im schlimmsten Fall überschreibt sie das Haus jemandem bevor sie ein Pflegefall wird. Dann ist die Familie unterhaltspflichtig. Klar steht dir dein Pflichtteil zu. Gab es denn einen Erbfall, bspw. ist der Vater/Ehemann der Mutter verstorben? Das solltest du einfordern bevor sie das Haus verschenken kann - das machen manche gewiefte Leute gerne bevor sie ins Pflegeheim gehen.
Es soll IHR Haus sein, aber ich denke, das dieser mein letzter Stand (23 Jahre her) nicht mehr aktuell ist. Ich denke, das das Haus schon längst "wo anders" ist. Ich will nichts von ihr erben, aber ich will auch nichts zahlen. Ihr Mann lebt noch, so viel ich weiß. Er hatte damals auf dem Lottoschein gestanden, ihr dann Geld gegeben, damit sie in der Zwangsversteigerung sein haus kaufen kann. Damals wurde die Ex mit den Kindern (meine sogenannten Stiefkinder) vor die Tür gesetzt. Offiziell weiß ich das eh nicht, weil sie das mir natürlich nicht gesagt hat. Die Ex hatte dann aber davon Wind bekommen und sich den Lottogewinn zum Teil geschnappt (stand ihr ja zu). Da die beiden aber nicht freiwillig das Geld rausrücken wollten, kam es da schon zu netten Klagen. Fazit: Von den 450.000 DM bekam dann 150.000 DM die Ex von ihm, 150.000 DM waren dann wegen Gerichts- und Anwaltskosten weg und der Rest verjubelt (davon Kenntnis habe ich tatsächlich aus der BILD-Zeitung bekommen und dann einen Lachflesh gehabt) Ihr Mann hatte damals zu mir gesagt, das ICH im Alter für beide zu Sorgen hätte (so ein Quatsch). Mein Vater war durch die Scheidung sehr verschuldet. Wir haben einige Jahre sehr ärmlich gelebt und ich habe mich dann "freigearbeitet". Ich will nicht, das meine Kinder von dieser Geschichte noch irgendwelche Nachteile haben. da werde ich zur Löwin. Wenn ich es selbst nicht besser wüsste, dann würde ich diese Geschichte selbst nicht glauben. Und dabei ist das nur ein Bruchteil, von dem, was sonst noch geschehen ist. Ach ja, meinem Bruder hatte sie ins Gesicht gesagt, sie hätte ihm am liebsten abgetrieben, aber das ging ja damals nicht. Als er Knochenmark brauchte, hatte sie sich geweigert, sich testen zu lassen. Sehr nette Person, also. Ich wünsche mir manchmal immer noch, man hätte mich im Krankenhaus vertauscht, aber meinen Vater liebe ich sehr.
Kinder und auch Schwiegerkinder können herangezogen werden, wenn das eigene Geld nicht reicht. Aber, auch hier werden viele Dinge zur Berechnung des Elternunterhaltesbmit herangezogen. Man muss gegenüber der Sozoalbehörde seine Verdienste und Einnahmen offenlegen, genauso wie die eigenen Lebenshaltungskosten. Ferner werden auch die Kinder, die man selber hat mit in die Lebenshaltungskosten mit eingerechnet. Ich meine sogar, das dabei die Düsseldorfer Tabelle maßgebend ist. Erst mal ruhig Blut.
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