FrauStorch
Sagt mal, ich hab mal eine Frage wie eigentlich das MuSchu Gesetz ausgelegt wird unter anderem bzgl erlaubte und verbotene Tätigkeiten beim Stillen. 1) das MuSchu Gesetz tritt ja solange in Kraft, wie gestillt wird, oder? Was, wenn Frau 5 Jahre stillt? Darf der AG sie dann 5 Jahre nicht später als bis 20 Uhr einsetzen? 2) wie ist das überhaupt zu kontrollieren? Dass man noch stillt kann ja jede behaupten... 3) Beispiel: ich bin schwanger und arbeite mit Menschen die auch mal aggressive werden können. In der Schwangerschaft klar, da darf man nicht eingesetzt werden. Wie ist das mit der Stillzeit? Darf ich auch nicht mit aggressiven Menschen arbeiten wenn ich z.B. nachts nich ein oder zweimal stille? Die Arbeit gefährdet ja nicht das Kind. Irgendwie finde ich daa recht unklar...
Ich denke das sind so spezielle Fragen, dass dir da am ehesten ein Anwalt konkrete Antworten geben kann. ^^ Ich habe das hier jetzt mal überflogen: https://www.still-lexikon.de/stillen-im-neuen-mutterschutzgesetz-die-wichtigsten-regelungen/ So wie ich es verstehe, dürfen Stillende Frauen, weder nachts noch in psychisch / physisch gefährlichen Situationen arbeiten, es sei denn, sie erklären sich selbst damit einverstanden. Auch wenn sie 5 Jahre lang stillen. Wie das kontrolliert wird, weiß ich nicht. Ich denke da wird einfach vertraut, dass die Frau nicht lügt. Falls nicht, lässt sich das aber auch beim Frauenarzt nachweisen. (Zumindest konnte mein Frauenarzt bei der Brustkrebs-Vorsorge sehen, dass ich noch stille, da er die Milch sehen konnte ^^).
Ich war auch mal in so einem Bereich tätig. Ich habe auch während der Schwangerschaft gearbeitet, weil ich NIE alleine in der Gruppe war. 8 Wochen nach der Geburt bin ich wieder eingestiegen und zwar mit allen mir möglichen Schichten, aber hauptsächlich von 13.45-22 Uhr. Nachtschicht durfte ich nicht, weil ich keine Plegefachkraft bin. Ich hab während der Arbeitszeit 2mal abgepumpt und gut war. Beim Tabletten austeilten trug ich immer Handschuhe, damit beim Hautkontakt nichts in mich und somit die MuMi übergeht. Wie das jetzt ist wenn man 5 Jahre stillt, weiß ich nicht. Aber ich denke, dass ein 5jähriges Kind ja zu 100% isst und das stillen eher weniger zur Nahrungsaufnahme braucht, sondern eher zum Trost, Geborgenheit, einschlafen etc. Würde ganz offen mit meinem AG reden.
Hab leider nur kurz Zeit: 1) Unendlich stillen geht natürlich. Allerdings gelten die Freistellungsregeln (stillen während Arbeitszeit) nur noch 12 Monate! 2) zu vermuten ist, dass ein ärztliches Attest verlangt werden kann. Ich schau später wieder in meine Unterlagen.
Das ist eigentlich ziemlich klar: Du darfst keine Nachtschichten machen, wenn Du stillst bzw. die AG dürfen das nicht verlangen. Dir stehen Stillpausen zu. Du darfst nicht eingesetzt werden, wenn die Arbeit ggf. die Muttermilch mit giftigen Stoffen belasten könnte (Chemielabor etc.) oder besondere Infektionsgefahr besteht, die für den stillenden Säugling bedrohlich sein könnte (z.B. Umgang mit hochinfektiösem Material oder entsprechenden Kranken). Wenn länger als ein Jahr gestillt wird, liegt das in der Kulanz der AG. Verlangen kannst Du solches Entgegenkommen dann nicht mehr, weil man sagt, die Kinder brauchen dann nicht mehr so oft gestillt werden, weil sie ja auch schon essen. Falls die AG Zweifel daran haben, dass Du wirklich stillst, können sie eine ärztliche Bestätigung dafür verlangen. Das war zum Stillen. Wenn Du schwanger bist, und Du müsstest mit teilweise aggressiv reagierenden, ggf. Dich körperlich bedrohenden Menschen arbeitest, wäre das nach entsprechender Gefährdungsbeurteilung des AG vermutlich ein Grund, Dich anders einzusetzen. Denn dann könnte es ja doch passieren, dass Dir mal in den Bauch getreten wird oder Du unglücklich fällst, weil Dich jemand im Affekt schubst. Aber das hast Du ja auch schon gesagt.
Ja, solange die Frau stillt, fällt sie unter das Mutterschutzgesetz. Das sie stillt, muss sie auf verlangen aber auch nachweisen können, also durch Arzt oder Hebamme. Was nach einem Jahr weg fällt sind die Stillpausen. Den ab dann kann man davon ausgehen das das Kind soweit selbst isst, das es auch statt der Milch was anderes essen kann. Theoretisch müsste dein AG dich also im Falle umsetzen oder ein BV aussprechen. Praktisch wird das wegen Stillen kaum gemacht.
Wo es recht genau steht: https://www.still-lexikon.de/stillen-im-neuen-mutterschutzgesetz-die-wichtigsten-regelungen/ Also zeitliche Begrenzung der Stillpausen, aber unbegrenzte für den Stillschutz als solches.
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