Dawina1985
Hallo ihr Lieben, letzte Woche habt ihr mit mir Einblicke in eure Arbeitszeiten geteilt, vielen Dank nochmal dafür. Bei uns läuft es nach wie vor holprig, die Kinder waren wieder krank (dieses Mal habe ich kindkrank genommen, was deutlich einfacher ist als mit Überstunden und spätem Homeoffice zu jonglieren) und beim Glatteis letzte Woche hat unsere auf Minijobbasis angestellte "Randzeitenbetreuung" sich den Ellenbogen gebrochen - mindestens 6 Wochen Ausfall voraussichtlich. Es ist auf einem Supermarktparklatz passiert. Weiß jemand, ob wir die Möglichkeit haben, das Gehalt zurückzubekommen? Selbstverständlich zahlen wir ganz normal weiter, aber da es ein Unfall war, gibt es da Möglichkeiten? Liebe Grüße und euch allen einen schönen Tag!
auch einem minijobber steht lohnfortzahlung im krankheitsfalk zu.
Darum geht es bei der Frage doch gar nicht. Sie will wissen, ob sie den Lohn - den sie natürlich weiter zahlt - wieder bekommt durch bspw die Krankenkasse oder sowas...
Danke@ Suomi. Genau so ist es. Natürlich zahlen wir weiter, wie immer im Krankheitsfall, keine Frage. Aber da es dieses Mal eben ein Unfall auf fremdem Terrain war, habe ich noch Hoffnung, dass wir zwar weiterhin ohne Betreuung dastehen, aber zumindest das Gehalt nicht für nichts ausgeben... @Julia+Christopher: Ja, das Stichwort habe ich auch beim googlen gefunden. Jetzt muss ich nur noch rausfinden, wie das funktioniert...und welche Unterlagen wir brauchen. Danke!
ah ok, sorry. das hab ich dann falsch verstanden.
Bei Krankheit von Mini-Jobbern müsstet ihr über die U1 Umlage rund 80% der Kosten zurück bekommen können. Wie das funktioniert weiß leider nicht, aber vielleicht hilft dir das Stichwort ja weiter.
Wenn die Mitarbeiterin bei der Knappschaft gemeldet war, bekommt ihr 80 % des Lohns von der Knappschaft erstattet. Einfach das Formular im Internet ausfüllen. Das Geld ist dann bereits nach wenigen Tagen auf dem Konto. Die restlichen 20 % musst du selbst tragen.
@Sylvia: Dir auch danke, ich hab's gefunden. Das ist ja schon eine Erleichterung.
Wenn ihr U1 Unlage zahlt, bekommt ihr es von der Krankenkasse größtenteils zurück. Wenn nicht, kannst du natürlich den Supermarkt/ dessen Haftpflicht in Regress nehmen, weil er seiner Streupflicht nicht nachgekommen ist. Ob das im Einzelfall dann durchgeht kann ich dir nicht sagen.
Die sind in solchen Fragen in aller Regel sehr kompetent.
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