FrauStorch
Hallo zusammen, vielleicht kennt sich jemand mit Mietrecht aus? Wenn im Mietvertrag steht, dass die Mieter ein Teil der Wohnung jährlich professionell reinigen lassen müssen (beispielsweise die Dachrinnen - ist jetzt nur ein Beispiel) unterliegt man dann automatisch einer Nachweispflicht? Also muss man auf Kommando die Rechnungen der Reinigung dem Vermieter vorlegen, wenn dieser es anfordert? Es geht nicht darum, dass es nicht gemacht wird, nur darum, ob damit auch automatisch eine Vorzeigepflicht gegenüber dem Vermieter besteht. Es geht mir jetzt nicht um eine Diskussion über inhaltliche Sinnhaftigkeit oder nicht, nur darum ob es rein rechtlich so ist, dass man Nachweise erbringen muss.
Professionell muss doch nicht automatisch eine Firma sein Angenommen mein Mann ist Dachdecker, dann macht der das selbst. Da gibt es dann keine Rechnung
Stimmt, ist aber hier nicht der Fall.
Professionell bedeutet nur, du musst es eben ordentlich machen. Ansonsten kann der Vermieter einen Fachmann beauftragen und die Kosten auf dich umlegen. Ist wie mit dem Streichen bei Auszug - das es von Malern gemacht wird, darf nicht verlangt werden. Wohl aber, das es fachgerecht und sorgfältig erledigt wurde. Wer dies macht, ist nicht relevant. Also musst du auch keine Rechnung vorweisen.
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