Luna1807
Guten Abend, habe mal eine Frage wegen Kautionszahlungen. Wir haben am 01.04.2010 eine Wohnung bezogen, wo uns aber schnell klar war das wir da nicht lange bleiben, weil der Vermieter eine ziemlich Nervensäge ist! Und schwups war in der Nachbarschaft die ideale Wohnung frei und wir haben direkt zugeschlagen und unsere alte Wohnung gekündigt zum 1.12.2010, seit dem wohnen wir nun in der neuen. Unser alter Vermieter ein Tyrann geworden und ein unterhalten ist nicht mehr möglich. Er wollte keine Kaution damals von uns haben, aber jetzt fordert er sie ein mit seinem Rechtsanwalt! Kann er das denn noch nach Ablauf des Mietvertrages???? Im Mietvertrag selber steht drin das eine Kaution von 350€ zu leisten ist, aber der ist ja wie gesagt schon abgelaufen! Weiß das jemand?? Bitte,!
hast du schriftlich das er amals darauf verzichtet hat? ansonsten musst du dich anwaltlich erkundigen (würde ich so oder so)
Aber warum jetzt noch einfordern wenn man die doch eh zurück bekommt sofern keine Mängel sind!? Habt ihr die Möglichkeit einen Anwalt zu fragen!?
Ich denke ich werde mir morgen einen Anwalt suchen! In der neuen Wohnung sind schon Nachmieter um die wir uns persönlich gekümmert haben, sein Anwalt meinte vorhin zu mir er will die Kaution für die Nebenkostenabrechnung! Leider habe ich nicts schriftlich :-(
Wie "sein Anwalt meinte zu mir" ?? Hat der Anwalt dir geschrieben oder wie genau ??
Ja er hatte heute geschrieben, das wir eine Miete nicht bezahlt haben sollen und da hatte ich direkt angerufen das das nicht stimmt. Er meinte ja das wäre ihm schon aufgefallen, aber die Kaution stehe noch aus! Er will die jetzt haben, egal was wir uns vorher mündlich geeinigt hatten.
Hallo, Ihr habt doch sicher Nebenkostenvorauszahlungen geleistet oder? Außerdem muss der Vermieter die Nebenkosten "richtig" abrechnen und fällig stellen. Warum sollte mit einer Kaution verrechnet werden, die der Vermieter nicht mal hat? Ist doch totaler Quatsch. Ehrlich gesagt, würde ich an deiner Stelle auch einen Anwalt aufsuchen. Über die Kosten der Erstberatung kann man mit dem Anwalt sprechen, gegebenenfalls holst du dir bei Gericht einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe, dann kostet dich das nur 10 Euro für den Anwalt. LG
wenns für die nebenkosten ist soll er mal erstmal die abrechnung fertig machen, nicht das er die kaution behält obwohl ihr eigentlich waszurück bekommen solltet.
Aber der Anspruch auf Zahlung der Kaution ist ja entstanden und bis jetzt nicht erfüllt worden. Die Kaution soll ja Mängel oder auch Nebenkostenzahlungen absichern. Erst danach würdest du sie ja zurückbekommen. Also, so einfach ist das nicht, denke ich, wenn du nicht beweisen kannst, dass er damals verzichtet hat.
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