Ralph
Hallo, vor ziemlich genau zehn Jahren gab es im RuB-aktuell bereits einmal diese Grundsatzdiskussion, und danach noch ein paar Mal. Ich habe damals den folgenden beitrag hinterlassen, den ich zitieren möchte. An dieser meiner Argumentationskette hat sich kein Buchstabe geändert. Wenn wir den Grundkonsens eines Rechtsstaates behalten wollen, - und das unterstelle ich bei allen hier -, dann ist diese Argumentation unwiderlegbar. Hier mein Posting von damals, das im Kontext eines Sexualdelikts stand, woraufhin die Diskussion um die Todesstrafe entbrannte: Ziatanfang: "wo ziehst Du die Grenze? Es gibt so manches: Der Täter war sturzbetrunken, oder ist geistig gestört. Ich verstehe Dich total, glaube mir, und doch muß ich Dich bremsem, weil sonst ein großer rechtsstaatlicher Flurschaden angerichtet wird. Ich gebe Dir mal ein anderes Beispiel: Ich bin eigentlich ein glühender Verfechter der Todesstrafe (für alle, die sich aufregen, bitte das Posting zuende lesen!). Tote Verurteilte sind billige Verurteilte, und Abschreckung ist auch da, jeder weiß, was auf ihn zukommt. Und alles ist klasse, einfach supi!!! :o)) Also, worauf warten wir noch!!! :-) Tja, wenn da nicht das Problem mit dem Rechtsstaat wäre... und darauf lege ich ja nun allergrößten Wert! :-) Es ist völlig klar, da kann man sich sogar einig sein: Ein 10facher Kinderschänder gehört auf's Schaffott, den hinterhältigen Pferderipper, der die Tiere bestialisch umbringt, der zudem noch untherapierbar ist, den bringen wir gleich auf den elektrischen Stuhl, und Terroristen, die 100 Menschen auf dem Gewissen haben, werden standrechtlich erschossen. Salopp gesagt! :-) Aaaaaber: Da haben wir einen Artikel im Grundgesetz, der besagt: Erst das Gesetz, und dann die Strafe! Gottseidank! Das bedeutet: Wir müssen VORHER, ABSTRAKT und OHNE konkreten Fall die Straftat beschreiben, wir müssen genau beschreiben, bis wann Zuchthaus und ab wann die Todesstrafe zu verhängen sein soll. Tja, und damit beginnt unser menschliches Dilemma. Versuch mal die Grenze zu ziehen! Die ersten Tatbestände, die bekommst Du noch spielend hin, aber dann... beginnt irgendwann diese verdammte Grauzone. Hmmm... der Ehemann hat die Frau umgebracht, hinterrücks mit einem Messer(hinterrücks=heimtückisch also Mord), ja, hmmm... aber, sie hatte ihn ja gereizt,... und betrogen... alles kein Grund aber... Todesstrafe? Was ist mit dem Bankräuber, der erschießt, aber es eigentlich nicht wollte? Vorsatz? Mußte er mit Toten rechen? Achja, und dann die Zeugenarie... Zeugen können gekauft sein... wieviele Zeugen brauche ich, um Mitwisser Mister X via Todesstrafe zu beseitigen, und das beste: Durch den Staat beseitigen zu lassen! Ganz legal!! Und höchstricherlich beschlossen!!! :-))) Dann fallen mir noch die vielen Fehkurteile in den USA ein, wo sich nach der Vollstreckung herausstellte, daß doch der falsche um die Ecke gebracht wurde... Ja, und schon sinkt meine schöne Laudatio für die Todesstrafe in Schimpf und Schande in sich zusammen... ... also bin ich letztlich nun doch GEGEN die Todesstrafe (das nur, falls jemand aufgrund meines Eingangssatzes daran zweifelte...*gg*). Mit Deiner "Fallgruppe" verhält es sich doch ähnlich, wo willst Du die Grenze ziehen, ab der keine persönlichen Verhältnisse mehr gelten sollen? Bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz? Bei Vergewaltigung in der Ehe? Oder wo? Alles für sich schlimme Vergehen und Verbrechen, aber wir sollten die persönliche Schuld nicht außer Acht lassen. Das hat sich unsere Rechtskultur über Jahrtausende erarbeitet, und das sollten wir mit beiden Händen festhalten und lieber danach suchen, wo es wirklich fehlt. Und natürlich muß viel mehr für die Opfer getan werden! :-) Viele Grüße Ralph/Snoopy" Es ist alles gesagt, ich habe auch heute keinen Buchstaben hinzuzufügen. Ralph Zitatende
Ja, nur weg mit den unbequemen Argumenten, will doch keiner lesen, da muss man ja bei denken...
Hallo, Ralph. Guter Beitrag :-)
Darum gehts nicht. Es ist ein guter Beitrag. Aber hätte einen neueröffneten Thread nicht nötig gehabt. Es gibt genug andere Beiträge dazu und er hätte einen einfach ergänzen können.
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....die dafür und dagegen sind....Und jede Seite versuchte die andere von ihrere Ansicht zu überzeugen...... Ich weiß noch, das war die allererste Diskussion die ich mit meinem Mann geführt habe.....
Hmm ok. Stimmt auch wieder.
Das Hauptforum aber ist zu schnellebig, wo Threads auf Seite 2 oder gar 3 verständlicherweise nicht mehr verfolgt werden.
Ralph
Ok. Dann sorry für meine Antwort.
Diese Argumentation ist hier- und stichfest, keine Chance, sie umzustoßen. Allerdings, Voraussetzung bleibt immer die Rechtsstaatlichkeit mit dem Grundsatz, das erst das Gesetz bestehen muß, bevor danach bestraft werden darf. Verläßt jemand diesen Grundkonsnes, beende ich die Diskussion über die Todesstrafe sofort, weil ich dann dann gleichzeitig mit dem Betreffenden über einen Willkürstaat diskutieren müßte, und das halte ich für nicht zielführend. Und einen Willkürstaat will ja letztlich auch keiner. Ralph