Schnitte78
wir sind vor 2 J zusammengezogen und irgendwie hab ich vergessen, meine zu kündigen. Jetzt haben wir das 2 J beide regelmässig gezahlt. Kann man das zurückfordern? Wahrscheinlich wird man für die Dummheit bestraft :-(
Nein, das glaube ich nicht. Aber ihr könnt es ja trotzdem mal versuchen.
keine ahnung ob es geht aber habe mal bericht gesehen das die sich garnicht darauf einlasen bei der GEZ doppelt finden die toll, da melden die sich nicht, aber wehe du vergisst mal zu zahlen, da melden sie sich ganz schnell
Es gilt eine 3 Jahre für Rückerstattung laut RfGebStV. Wenn der Bürger zuviel oder unnötig Rundfunkgebühren entrichtet hat, kann er diese nun nicht mehr wie bisher für vier Jahre zurückverlangen, sondern nur noch für drei Jahre. Umgekehrt kann die GEZ von den Bürgern, nach gültiger Rechtsprechung des VGH München, von den Bürgern zeitlich unbegrenzt die Rundfunkgebühren nachfordern.
wo hast du das denn her? machst du das beruflich oder gesucht? hätte ich nicht gedacht das man das zurück bekommt. so nach dem motto selber schuld. man weis ja nie
Habe gesucht. Hier: http://www.gez.de/e160/e161/e392/Staatsvertrag.pdf müsste es eigentlich stehen mit der Verjährungsfrist. waren mal 4 Jahre, 3 sind neu
mein spruch lautet: probieren geht über studieren, und wenn ihr vorher aufgibt, dann bekommt ihr auch nichts zurück...feste daumen drück..
ich glaube nicht das du was zurück bekomst. schweine. grunz
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