Mitglied inaktiv
Ab wann muss ich denn zum JA, erst nach der Geburt oder schon vorher? Mein Mann hat so eben beschlossen, dass er auszieht. Ich bin von ihm schwanger.Liebe ist reichlich vorhanden, aber ich weiß nicht ob das ein 3. Mal gut geht, so geh ich eben von Endgültig aus. Werd mich schon mal umschauen nach einer Wohnung, weil 80qm zu groß sind für 3 Personen (meine Kinder und ich) oder kann ich drin bleiben, da ja im Dezember Nachwuchs erwartet wird? Bin gerade etwas durch den Wind und froh das die Kinder schlafen. Gruß
ui
ich kann dir leider nicht weiterhelfen, wünsche dir aber ganz viel kraft!
geh doch mal zum amt und lass dich beraten...
es kommt die ja auch günstiger wenn du jetzt bleibst statt 2x umziehen und renovierung.
Hi,
mhh...klingt ja nicht so toll!
Für 3 Personen sind 80 qm nicht zu viel, denke ich.
Es kommt natürlich auch darauf an was die Miete kostet.
Erkundige erst mal ob die Miete bzw. Größe okay ist und lasse dir das auch unbedingt schriftlich geben, dann bist du auf der sicheren Seite.
Kopf hoch...
Liebe Grüße
Danke
Und alles wegen PILLEPALLE.
Ich red nachher wenn er von Arbeit kommt nochmal mit ihm.Aber er meinte schon, er zieht es durch.
Ich werde mich mal erkundigen.
Gruß
Ein Mann der seine Kinder und schwangere Frau sitzen lassen will wegen Pillepalle willst du zurück? Was dann? Er bleibt und wird immer wieder wgeen Pillepalle gehen... ich hatte das auch... er ging und kam als wär nix... bis ich/wir gegangen sind... und weg blieben!
Doof jetzt http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/Publikationen,did=3144.html Hier findest Du eine 208 seitige Broschüre zu dem Thema. Ich hab sie heute erst beruflich bestellen müssen. Ich wünsch Dir alles Gute
ich würde sagen, er soll gehen.Soll er sich doch ne kleinere Wohnung suchen. Zum JA kannst Du auch jetzt schon gehen, wegen was denn genau? Es ist ein eheliches Kind und wird auf ihn eingetragen
Achso, wenn Mann= Ehemann, dann ist er automatisch als Vater eingetragen.
Naja, wenn ihr die Vaterschaftsanerkennung schonmal machen wollt und Du Dir die Unterlagen wegen Erziehungsgeld holst, kannst Du vor der Geburt schon hin. Ich würde in der Wohnung bleiben, das Amt zahlt doch eh den Regelsatz und alles was drüber ist zahlst Du eben aus eigener Tasche und wenn das Baby da ist, dann wird es ja mit angerechnet. Geh zu Pro Familia wegen Erstausstattungsgeld, dies steht Dir auch im Falle von Hartz 4 zu. Achso, Du brauchst auch ne Ummeldebescheinigung von Deinem Ex Partner fürs Amt. Zum JA würde ich als erstes auch wegen Unterhalt der ja wiederum vom Amt mit angerechnet wird. Ansonsten wünsche ich Dir alles Gute und das das ganze einigermaßen friedlich abläuft.
das Kind ist ehelich, da gibt es nichts anzuerkennen.
Zum JA MUSST du garnicht. Wenn es um Unterhaltsberechnungen eght solltest du aber. Wenn es um ALG2 geht wende dich an die Arge, die wollen eh wissen ob und wieviel du Unterhalt bekommst, weil es Einkommen ist. Ich denke nicht, daß du umziehen mußt, da ja Kind 3 quasi fast da ist und die Wohnung dann nicht zu groß wäre... von jetzt auf gleich muß eh keiner umziehen. PS: Ihr habt euch schon x mal getrennt? Worauf willst du noch hoffen? lG mf4 (Single + Kids)
Hallo Also hier hättest du einen Bedarf von 75 qm. 1 Erwachsener mit 2 Kindern. Da das 3. unterwegs ist hast du einen Anspruch auf 90 qm. Allerdings muss auch der qm Preis angemessen sein. LG
Wegen der Wohnung frag bei der Arge nach, falls du nach der Trennung H4 beantragst. Schau aber selber nochmal in die Unterkunftsrichtlinien deines Kreises. Die sind im Internet veröffentlicht. Ja brauchst du nicht, wozu? Ihr seid verheiratet und er der Vater auch in der Geburtsurkunde. Erst bei Unterhaltsstreitigkeiten würde ich das JA einschalten. Zahlt er freiwillig, so ist das nicht notwendig. Unterhaltsvorschuss gibt es aber nur ab dem Monat, wo du ihn beantragst. Also nicht zu lange hinhalten lassen von ihm. lg
auch wenn wir verheiratet sind ?Die 2 Kinder sind nicht von ihm, sie sind aus einer früheren Beziehung. Nach der Hochzeit fiel der nämlich weg, dass JA meinte er müsse nun aufkommen, der leibliche Vater wäre da aus dem Schneider. @mamafürvier Er ist damals 2 mal gegangen, weil es für ihn Neuland war mit 2 Kindern. Ich liebe diesen Mann, aber ich weiß auch das ich nun loslassen muss und meinen eigenen Weg gehen muss.
Den bekommt man ja nur 72 Mon. kommt drauf an wie lange du vorher bekommen hast. Sollte dir zustehen wenn die Kinder noch nicht über 12 sind.
6 Monate ca. und die beiden sind erst 2 1/2 und fast 5. Aber ich weiß halt nicht ob das geht. Gruß
Meiner kam gut mit den beiden (größeren) mitgebrachten Kids klar aber die 2 gemeinsamen bzw. das stressige Familienleben machte ihm zu schaffen.... er ging mal nur 1h, weils zu stressig war, dann mal Tage/Nächte... bis ich/wir gingen. Regle dein/euer Leben ohne ihn und wenn er euch zurück will soll ER kämpfen.
Wieso muss der leibliche Vater bei Heirat nix mehr zahlen? Das ist doch Schwachsinn wenn Dein Mann die nicht adoptiert hat! Ich habe selber grad geheiratet und mein Ex zahlt Unterhalt nach wie vor und das bleibt auch so! Also hast Du 2x Anspruch auf Unterhalt vom leiblichen Vater und dann für Dich und das Baby von Deinem Mann.
mit einer Heirat entfällt der Unterhaltsvorschuss nicht der Unterhaltsanspruch. Wenn der Ex weiter zahlt, dann ist das richtig aber der Staat unterstützt dann nicht mehr, wenn der Vater nicht mehr zahlt auch wenn es ein anderer Mann ist, den man heiratet.
der leibliche Vater arbeitet (auch nicht mehr vermittelbar wegen Krankheit) nicht und mir würde dadurch eben nur Unterhaltsvorschuss zustehen. Gruß
Achso, ich meinte jetzt nur den ganz normalen Unterhalt vom Vater. Ist aber trotzdem etwas blöd, denn warum muss ein Partner für Kinder aufkommen die nicht seine sind(auch wenn die meisten es sicher gerne tun und "ihr" Kind ja lieben).
ja ich verstehe die Regelung auch nicht. Gilt auch nur bei Heirat. Lebt man nur zusammen dann zieht trotzdem der UHV.
Eben! Ist total komisch! Also bei uns ist jetzt alles wie sonst, trotz der Hochzeit etc. Aber ob man nun nen Partner hat oder Ehemann, man bereichert sich doch am Unterhaltsvorschuß nicht.
der ex könnte ja auf den trichter kommen mal nicht mehr zahlen zu "können" und dann bekäme man auch nciht vom JA: Ganz klasse.
wer sagt denn das?
Wer sagt denn sowas!? Geld ist doch nicht das Wichtigste! Aber trotzdem sollte man wissen was einem zusteht.
ist ja schon hammer das man dann auf geld verzichten müsst, oder?
drum prüfe kontostand und gehalt ;-)
nein, da ich nie wieder heirate, geht mir nichts verloren ;-) ausser die chance auf eine erneute scheidung.
ja du kannst darin wohnen bleiben. du hast (falls amt) bedarf durch schwangerschaft und da zählt es, als wäre das kleine schon da.
das Jugendamt fordert die Unterlagen dann von deinem Ex an wenn er nicht freiwillig zahlt. Das nennt sich Unterhaltsbeistandschaft.
Geh doch zu ner Schwangerenbratungsstelle, vielleicht bei der Caritas oder so. Die sind spezialisten in solchen Fällen und wissen genau wann man welche Dinge beantragen muss. Lass Dich drücken! Anouschka
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