Mitglied inaktiv
hallo ihr lieben, beim ersten kind war mir der ablauf vom elterngeld klar. doch nun habe ich dennoch eine frage ( oder mehrere ;-) ) ende november läuft mein 3. erziehungsjahr aus. muss leider aus umzugsgründen dann bei meinem derzeitigen ag kündigen. habe allerdings noch nichts neues und wäre vorerst arbeitslos, was ich nicht hoffe und bis dahin etwas neues finde. sollte ich jetzt ss werden, wäre januar oder februar ET. bekomme ich dann das 1. jahr ( oder auf 2 jahre gesplittet ) wieder elterngeld und wenn ja woran wird das bemessen oder gibt es dann nur den mindestsatz ??? sorry fals ich euch damit genervt habe. liebe grüße
Du bekommst den durchschnittlichen Jahresverdienst (abzügl. 65%) ausbezahlt. Aber mind. 300€ oder halt gesplittet.
ja, Anspruch auf Elterngeld wird auf jeden Fall bestehen. Allerdings wie du schon richtig sagtest nur in Höhe des Mindestbetrages von den 300 Euro. Das hat aber nichts mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder des Umzuges zu tun, sondern einfach nur, weil du in den 12 Monaten vor Geburt des Baby keine Erwerbstätigkeit ausgeübt hast und damit auch kein Einkommen erzielt hast, das zur Berechnung herangezogen werden könnte.
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